Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Maatz erläutert ausführlich die Vorlage und der Ausschuss nimmt sie zur Kenntnis.

 

Das Ausschussmitglied Mocka fragt nach, ob als Maßstab für die Bedarfszahlen im sozialen Wohnungsbau die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII genutzt werden könnten.

Der Erste Beigeordnete Maatz weist darauf hin, dass nicht alle Leistungsbezieher Wohnungssuchende seien und damit die Zahl keine Aussagekraft habe.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker ergänzt, dass Leistungsbezieher nach dem SGB XII in den meisten Fällen aus sozialen, gesundheitlichen und/oder persönlichen Gründen nicht zu einem Umzug wegen Unangemessenheit der Unterkunftskosten aufgefordert werden würden. Des Weiteren sei zu beachten, dass es auch Situationen gäbe, in denen nicht genügend Meerbuscher Bürger eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus beziehen wollten.

 

Ratsherr Becker möchte diesen Bericht jährlich durch die Verwaltung fortgeführt sehen, um eine Entwicklung in diesem Bereich beobachten zu können. Er gehe davon aus, dass auch im Rahmen des ISEK die steigende Altersarmut und der steigende Flüchtlingszustrom nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Er habe die Befürchtung, dass der zur Verfügung stehende preisgebundene Wohnraum auch in Zukunft nicht ausreichend sei.

 

Ratsfrau Niegeloh weist darauf hin, dass der zahlreiche Wegfall der Wohnungen aus der Bindung im sozialen Wohnungsbau allen Beteiligten lange bekannt gewesen sei und auch alle Kommunen gleichermaßen träfe. In der Folge betont sie, dass es ärgerlich sei, dass aktuell Wohnungen gebaut würden, die trotz sozialer Bindung nicht für Transferleistungsbezieher angemessen seien. Allerdings sei sie auch der Ansicht, dass es wohl Unterschiede in der Kostenstruktur für die Kosten der Unterkunft zwischen den verschiedenen Bauträgern gäbe.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Focken hält den Wechsel von älteren Bestandswohnungsmietern in die neu erstellten Sozialwohnungen für eine gute Lösung.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker hält diese Lösung ebenfalls für einen guten Weg. Unter Bezugnahme auf den Einwand von Frau Niegeloh erklärt er nochmals, dass seitens der Stadt Meerbusch keine Einflussmöglichkeit auf die Bruttokaltmiete oder die kalten Betriebskosten bestünde. Der Rhein-Kreis Neuss sei in regelmäßigen Abständen verpflichtet, die durchschnittliche Bruttokaltmiete durch eine neutrale Stelle ermitteln zu lassen. Diese sei in der durchschnittlichen Summe zusammengesetzt aus alten preisgünstigen Mieten sowie den neuen, teureren Mieten. Außerdem müssten heute alle Neubauten barrierefrei sein, was zu höheren kalten Betriebskosten führe, z.B. durch die Umlage eines Aufzuges, der Treppenreinigung, des Winterdienstes usw.

 

Ratsherr Wartchow betont die Schwierigkeit für alle Städte, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Meerbusch zeichne sich jedoch zusätzlich noch durch besonders hohe Grundstückspreise aus. Allerdings sehe er durchaus, dass Meerbusch aktuell sehr aktiv im sozialen Wohnungsbau sei. Außerdem würden nicht alle Wohnungen, nachdem sie aus der Bindung fielen, sofort unangemessen teurer in den Mieten.

 

Das Ausschussmitglied Herr Weyen sieht aber die Tendenz, dass die großen Wohnungsbaugesellschaften durchaus versuchen würden, nach dem Wegfall der Bindung die Mieten an den Mietspiegel anzupassen. Des Weiteren möchte er wissen, warum die GWH sich nicht am aktuellen sozialen Wohnungsbau beteilige.

Darauf antwortet Erster Beigeordneter Maatz, dass Investoren nicht gezwungen werden könnten, solche Bauvorhaben zu tätigen. Außerdem sei dieser Ausschuss für diese Frage nicht die richtige Plattform.

 

Das Ratsmitglied Bertholdt betont, dass ein in Meerbusch ausgestellter Wohnberechtigungsschein kein Indikator für einen tatsächlichen Wohnraumbedarf in Meerbusch sei. Des Weiteren bittet er um Information, ob bei den Wohnungen Insterburger Straße 18a das Belegungsrecht seitens der Stadt ausgeübt wurde.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker bestätigt, dass die Stadt ihr Belegungsrecht wahrgenommen habe und vorrangig Meerbuscher Bürger dort untergebracht worden seien.

 

Das Ausschussmitglied Herr Bertholdt geht davon aus, dass durch den Wechsel in den Bestandswohnungen vermehrt auch größere Wohnungseinheiten frei werden müssten.

Der Ausschussvorsitzende Herr Focken entgegnet hierzu, dass oftmals die älteren Bewohner nicht aus ihren großen Wohnungen ausziehen wollten, weil sie dort schon seit Jahrzehnten wohnten und in das soziale Umfeld eingebunden seien.

 

Ratsherr Becker bittet nochmals um Ermittlung der Mehrkosten für die Unterbringung von Transferleistungsbeziehern in unangemessenem Wohnraum.

Die Verwaltung erklärt, dass diese Kosten nicht sinnvoll beziffert werden könnten, da in den wenigsten Fällen die Unterbringung in unangemessenem Wohnraum daran läge, dass kein entsprechender, preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung gestanden habe. Vielmehr spielten hier soziale Gesichtspunkte eine Rolle und damit seien es keine „Mehr“kosten mehr.