Technischer Beigeordneter Assemacher erklärt, dass die Gülleverordnung ersetzt worden sei durch die Düngemittelverordnung. Dabei handele es sich um eine Bundesvorschrift, deren Umsetzung durch die Landwirtschaftskammern überwacht werde. Eine gewünschte Änderung der Zuständigkeitsordnung könnte in einem entsprechenden politischen Antrag im Kreistag formuliert werden.

 

Sachkundiger Bürger Keiser ist der Ansicht, dass es eine bessere Wirkung habe, wenn die Stadt aktiv würde und sich zu diesem Zweck eventuell mit anderen Kommunen zusammenschließen könnte.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher sagt zu, ein entsprechendes Schreiben an der Rhein-Kreis Neuss zu richten. Gleichzeitig solle auch die Politik tätig werden.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Sollte die Zuständigkeitsordnung geändert werden, wäre auch in diesem Fall nicht die Stadt Meerbusch, sondern die Untere Umweltschutzbehörde d.h. Rhein-Kreis-Neuss, für die Kontrollen zuständig.