Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass es sich bei der Römerstraße nach dem Verkehrsentwicklungsplan um eine Hauptsammelstraße handele, die eine kleinräumige innerstädtische Verbindungsfunktion habe. Beim Laacher Weg handele es sich um eine Sammelstraße, die Verkehre aus zusammenhängenden Quartieren sammele und an das übergeordnete Straßennetz weiterleite. Der Laacher Weg habe im Wesentlichen Erschließungsfunktionen.

 

Der Schulweg führe auf der südlichen Seite des Laacher Wegs entlang. Auf dem Laacher Weg sei Tempo 30 sowie LKW-Verbot zwischen Römerstraße und Neusser Straße angeordnet und umgesetzt. Hier gegen werde z. Zt. beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Geklagt. Herr Westerlage bestätigt, dass die Klage, die die Notwendigkeit einer Tempobegrenzung angreift, noch nicht verhandelt oder entschieden sei. Technischer beigeordneter Assenmacher informiert des Weiteren darüber, dass  die Bedarfssignalanlage zum Kindergartenausgang verlegt worden sei, damit ein sicheres Queren der Fahrbahn möglich sei. Nach Rücksprache mit der Kreispolizei seien bisher keine Schulwegunfälle zu verzeichnen gewesen. Aus diesen Gründen sieht der Technische Beigeordnete nicht die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Schulwegsicherung.

 

Zum Kreisverkehr sagt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass der Minimaldurchmesser 26 m betrage. Wünschenswert sei wegen des besseren Durchflusses jedoch ein größerer Durchmesser. Problematisch sei es, dass kein Platz für einen Gehweg oder Radweg vorhanden sei.

 

Insgesamt sei zu sagen, dass Verkehrsmessungen in diesem Bereich ergeben haben, dass sich der PKW- und LKW Verkehr im Vergleich zu 2017 verringert habe.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Informationen über die Verkehrsbelastung sind als Anlage beigefügt.