Sitzung: 05.02.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass es sich bei der Römerstraße nach dem
Verkehrsentwicklungsplan um eine Hauptsammelstraße handele, die eine
kleinräumige innerstädtische Verbindungsfunktion habe. Beim Laacher Weg handele
es sich um eine Sammelstraße, die Verkehre aus zusammenhängenden Quartieren
sammele und an das übergeordnete Straßennetz weiterleite. Der Laacher Weg habe
im Wesentlichen Erschließungsfunktionen.
Der
Schulweg führe auf der südlichen Seite des Laacher Wegs entlang. Auf dem
Laacher Weg sei Tempo 30 sowie LKW-Verbot zwischen Römerstraße und Neusser
Straße angeordnet und umgesetzt. Hier gegen werde z. Zt. beim
Verwaltungsgericht Düsseldorf Geklagt. Herr Westerlage bestätigt, dass die
Klage, die die Notwendigkeit einer Tempobegrenzung angreift, noch nicht
verhandelt oder entschieden sei. Technischer beigeordneter Assenmacher
informiert des Weiteren darüber, dass
die Bedarfssignalanlage zum Kindergartenausgang verlegt worden sei,
damit ein sicheres Queren der Fahrbahn möglich sei. Nach Rücksprache mit der
Kreispolizei seien bisher keine Schulwegunfälle zu verzeichnen gewesen. Aus
diesen Gründen sieht der Technische Beigeordnete nicht die Notwendigkeit
weiterer Maßnahmen zur Schulwegsicherung.
Zum
Kreisverkehr sagt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass der
Minimaldurchmesser 26 m betrage. Wünschenswert sei wegen des besseren
Durchflusses jedoch ein größerer Durchmesser. Problematisch sei es, dass kein
Platz für einen Gehweg oder Radweg vorhanden sei.
Insgesamt
sei zu sagen, dass Verkehrsmessungen in diesem Bereich ergeben haben, dass sich
der PKW- und LKW Verkehr im Vergleich zu 2017 verringert habe.
Anmerkung
der Schriftführerin: Informationen über die Verkehrsbelastung sind als Anlage
beigefügt.