Technischer Beigeordneter Assenmacher beantwortet die Fragen der UWG Fraktion. Zu Punkt 1 berichetet er, dass dem Antrag der Bürgermeisterin in der Fluglärmkommission gefolgt wurde. (Bei 14 Ja-Stimmern und 4 Enthaltungen.) Der Beschluss der Fluglärmkommission vom 20.11.2018 laute:

"... beim Luftfahrtbundesamt die Eintragung des Verfahrens NADP 1 ins Luftfahrthandbuch mit empfehlendem Charakter zu beantragen. ... Die DFS wird um Umsetzung gebeten."

 

Nähere Auskünfte über das Verfahren oder den zeitlichen Rahmen habe er noch nicht erhalten können. Herr Heyne habe ihm per Mail mitgeteilt, dass die DFS in der nächsten Fluglärmkommission berichten werde.

 

Die Verwaltung werde weiterhin die Überflughöhen in Büderich und am Ortsrand von Lank-Latum aus den ihr zugänglichen Quellen auswerten und dem Ausschuss berichten.

 

Zu Punkt 2 erklärt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Fluglärmkommission im Internet beim Verkehrsministerium NRW erfolgen:

www.vm.nrw.de/Verkehr/Luftverkehr/Fluglaerm.

 

Derzeit würden noch Erläuterungstexte abgestimmt. Die erste Veröffentlichung werde voraussichtlich noch im Februar erfolgen, jedenfalls aber vor der nächsten FLK-Sitzung.

 

Zu Punkt 3 trägt er vor, dass das Gutachten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sommer vorliege und im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werde.