Ratsherr Rettig berichtet von negativen Berichten aus den Schulen und zeigt sich verwundert, dass in der Vorlage das Gegenteil erklärt werde. Da er davon ausgehe, dass mit der Digitaloffensive ein deutlich steigender Anspruch an den Support einhergehe, schlage er eine neue Ausschreibung vor, um festzustellen, ob es günstigere und effizientere Partner als das KRZN geben könne. Er halte die Personalkosten des KRZN-Supports mit 130.000 € für zu hoch.

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass in der Vorlage davon gesprochen werde, dass die Administratoren der Schulen grundsätzlich mit der Leistung des KRZN zufrieden seien, dies jedoch nicht immer die gleiche Meinung der Schulleitungen sei. Diese hätten natürlich einen anderen Anspruch an die Funktionalität der Systeme und die entsprechende Zusammenarbeit mit dem KRZN. Derzeit gebe es jedoch nicht nur, aber im Speziellen in der IT-Branche einen erheblichen Fachkräftemangel, den auch das KRZN zu spüren bekomme. Seitens der Verwaltung werde man bereits in diesem Haushaltsjahr eine Erhöhung der personellen Ressourcen für den Second-Level-Support vornehmen und diesen gesteigerten Bedarf auch in der Haushaltsplanberatung 2020 ff darstellen.

 

Man sei in Gesprächen mit dem KRZN, um den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden. Er bestätigt den Einwand von Herrn Wahner, dass man in diesen Gesprächen feststellen müsse, ob das KRZN hierzu in der Lage sein werde.

 

Erster Beigeordneter Maatz schlägt vor, über die Rahmenbedingungen im April erneut zu berichten.

 

(Anmerkung des Schriftführers)

Diese Erläuterung soll bereits mit dem Protokoll vorgenommen werden. Der Anteil der reinen Personalkosten beträgt, wie in der Vorlage FB3/0289/2019 dargestellt, 69.506 €. Dies entspricht durchaus den marktüblichen Konditionen, es ist eher eine deutliche Steigerung am Markt festzustellen, Arbeitgeber sind dazu übergegangen, außer Tarif zu vergüten, um entsprechende Fachkräfte zu bekommen.

 

Eine neue Ausschreibung ist derzeit nicht möglich, da mit dem KRZN eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Leistung Schulen online abgeschlossen wurde, welche mit der Frist von 1 Jahr zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden kann. Eine Ausschreibung ist an dieser Stelle auch nicht zielführend, da der vergleichbare Dienstleister ITK Rheinland bereits seinerzeit die Aufgabe abgelehnt hat und Leistungen in dieser Form nicht beliebig am Markt eingekauft werden können. Möglich wäre grundsätzlich auch eine eigene Schul-IT, wie dies in anderen Städten bereits durchgeführt wird, jedoch ist dies nur mit komplett neuer Struktur und Schaffung von Stellen bei der Stadt Meerbusch machbar.