Herr Unzeitig trägt anhand von Beispielen auf Fotos vor, aus welchen Gründen und unter Berücksichtigung bestimmter Umstände Straßensanierungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden. Er berichtet, dass demnächst ein neues Straßenerfassungskataster fertiggestellt werde, das Grundlage weiterer Straßenuntersuchungen sein könne. Er führt aus, dass grundsätzlich vor jeder Planung eine Untersuchung stattfände und aufgrund des Ergebnisses unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte darüber entschieden würde, ob eine Straße repariert oder saniert werde. Er stellt eine Tabelle vor, aus der bereits durchgeführte, momentan in Bau befindliche, Sanierungen als Folge von Kanalbaumaßnahmen, bereits im Haushalt veranschlagte Sanierungen zu entnehmen sind.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Tabelle ist als Anlage beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Jürgens erklärt, dass detailliertere Informationen zu betriebswirtschaftlichen Aspekten bei den einzelnen Maßnahmen erforderlich seien, um im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden zu können, ob es sinnvoll sei, mit mehr Haushaltsmitteln für die Reparatur den Zeitraum bis zur Sanierung von Straßen verlängern zu können.

 

Herr Unzeitig versichert, dass diese Abwägungen vor jeder Sanierungsplanung vorgenommen werde. Er sagt zu, mit entsprechenden Informationen erneut im Ausschuss zu berichten.