Fragesteller 1, Herr Anton Polte, bringt insbesondere unter Hinweis auf TOP 4 der Sitzung seine Besorgnis zum Ausdruck, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung in Meerbusch aufgrund flächendeckend knapper Personalbestände und einer hohen Fluktuation in den Einrichtungen leide. Angesichts von 405 fehlenden Betreuungsplätzen appelliert er an die Politik, die Verwaltung durch Bereitstellung ausreichender Finanzmittel in die Lage zu versetzen, hier Abhilfe schaffen zu können. Insbesondere verweist er auf die Möglichkeit von unbefristeten Arbeitsverträgen, um Meerbusch als Arbeitgeber attraktiver aufzustellen.

 

Ratsherr Fliege unterstützt die Ausführungen des Fragestellers; er sei der Auffassung, dass die Stadt bei der Planung neuer Wohngebiete den bedarfsgerechten Ausbau auch der sozialen Einrichtungen verschlafen habe. Anliegen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei eine tragfähige Lösung für die Zukunft, allerdings seinen keine schnellen Ergebnisse möglich. Die Politik tue ihr Bestes auch zur Schaffung neuer Stellen; die Umsetzung sei jedoch Aufgabe der Verwaltung.

 

Ratsherr Wartchow bestätigt, dass Meerbusch beim bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze zwischenzeitlich unter Druck sei, er sehe jedoch keine Versäumnisse. Die jährliche Kindergartenbedarfsplanung habe prognostischen Charakter, die Umsetzung hänge der Realität daher immer hinterher. Bisher sei die Stadt gut aufgestellt gewesen. Auch schaffe der Rat die erforderlichen Stellen, die Umsetzung erfolge durch die Verwaltung. Nach seiner Kenntnis werde eine Befristung nur bei Sachgrund vorgenommen. Zur Klärung bittet er die Verwaltung zur nächsten JHA-Sitzung um eine Auflistung über die Zusammensetzung des Personals unter Angabe der verschiedenen Befristungsgründe.        

 

Sachkundige Bürgerin Funke ergänzt, dass der Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung ein bundesweites Problem darstelle, das ihres Erachtens nur über höhere Wertschätzung und bessere Entlohnung gelöst werden könne.

 

Ratsherr Neuhausen unterstützt den Vorschlag von Ratsherrn Wartchow und bittet die Verwaltung vorab um eine Stellungnahme zum Stand der Dinge.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist auf die verschiedenen Aspekte der Einwohnerfrage hin. Insbesondere sei zu prüfen, wie Meerbusch noch mehr als attraktiver Arbeitgeber herausgestellt werden könne. Bereits jetzt würden die bestmöglichen Voraussetzungen geboten; sofern bekannt, gehe die Verwaltung aktiv auf potentielle Bewerber zu. Die Kommune unterliege als Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes der Tarifvertragsbindung, Personalförderungsmaßnahmen seien selbstverständlich und Befristungen als Instrument des Arbeitsrechtes erfolgten nur mit Sachgrund. Befristungen seien definitiv kein Instrument zur Einsparung von Personalkosten. Aber auch in allen benachbarten Kommunen bestehe die Herausforderung, Bedarf und Angebot an Betreuungsplätzen in Einklang zu bringen und das erforderliche Fachpersonal zu gewinnen. Keinesfalls habe die Stadt die Entwicklung verschlafen. Die Daten des Landesbetriebs IT.NRW zeigten landesweite Bedarfe an Betreuungsplätzen. Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren seien höhere Geburtenraten eingetreten als prognostiziert. Die Reaktion könne naturgemäß nur verzögert erfolgen, so dass für die Übergangszeit mit Überbelegungen und provisorischen Gruppen gearbeitet werden müsse. 

 

Bezüglich der diskutierten Befristung von Arbeitsverträgen verweist Erster Beigeordneter Maatz auf den Ratsbeschluss, Befristungen ausschließlich mit Sachgrund vorzunehmen. Er sagt eine differenzierte Darstellung der Befristungsgründe nach Zahlen oder prozentualen Anteilen zu. Steuerungsrelevante Erkenntnisse ließen sich daraus jedoch nicht ableiten.

 

Vorsitzende Schoppe erklärt, dass sie die Diskussion mit der Politik aufgrund  der aktuellen Problematik entgegen den Regularien zugelassen habe. Die dargestellte Thematik sei bei allen Ausschussmitgliedern angekommen.

 

Der Fragesteller 1 autorisiert die Verwaltung abschließend zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an interessierte Eltern und an die Ausschussmitglieder.

 

 

Bezüglich der ergänzenden Frage der Fragestellerin 2, Frau Marisa Hackenbroch, weist Erster Beigeordneter Maatz darauf hin, dass Angelegenheiten, die Beschlussgegenstand der Tagesordnung seien, nicht in der Einwohnerfragestunde behandelt werden könnten.

 

 

Fragestellerin 3, Frau Angelika Schumann, bittet um Auskunft zum Stand der Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. Fachbereichsleiter Annacker berichtet, dass es trotz intensiver Suche noch nicht gelungen sei, die Springerstelle zu besetzen. Die Bemühungen würden unvermindert fortgesetzt.