Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

1. Beschluss über Stellungnahmen

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Entwurf der  3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 BD während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.

 

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 BD in Meerbusch Büderich, Im Bachgrund gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90) als Satzung mit der Begründung vom 10.01.2019,

 

für ein Gebiet, das

 

-       im Westen durch die Ostgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Hohegraben    weg“

-       im Norden durch die Südgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Auf den Steinen“

-       im Osten durch die Westgrenze der Baugrundstücke an der Straße „In der Meer“ und

-       im Süden durch die Nordgrenze der Baugrundstücke an der Straße „Am Meerkamp“ sowie durch die Straßenverkehrsfläche „Am Meerkamp“ begrenzt wird,

 

 

maßgebend ist der in der 3. vereinfachten Änderung des Plans Nr. 51 BD dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans treten der Bebauungsplan Nr. 51 BD und die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 BD), soweit sie von der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans überlagert werden, teilweise außer Kraft.

 


.


 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

7

 

 

SPD         

3

 

 

FDP        

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen    

2

 

 

UWG 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt: 

16

0

0

 

Ratsherr Jürgens nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.

 

Ratsherr Damblon verweist darauf, dass § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in dem Satzungsbeschluss ergänzt wird.