Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Rat stimmt

 

a)      dem Entwurf des Austausch- und Nutzungsvertrages mit Beleihung Stadt Meerbusch ./. Betreibergesellschaft Waldbetriebe Haus Meer GmbH sowie

 

b)       den öffentlichen Teilen des  Nutzungssicherungsvertrages Stadt Meerbusch ./. Friedrich Freiherr von der Leyen in der vorliegenden Vertragsfassung zu.

 

  1. Der Rat beschließt die anliegende Nutzungsordnung für den Bestattungswald Meerbusch einschließlich der Anlagen (Übersichtskarte, Austausch- und Nutzungsvertrag mit Beleihung, Entgeltliste) als Satzung.

 


Sachkundiger Bürger Keiser spricht sich gegen den Bestattungswald aus. Er kritisiert, dass einer Privatperson das Recht eingeräumt werde, mit Bestattungen Geld zu verdienen. Er sehe die Bestattungen als eine gemeindliche Aufgabe an und erklärt, dass Baumbestattungen auch auf städtischen Friedhöfen angeboten werden könnten. Der  Bestattungswald führe zu weniger Begräbnissen auf städtischen Friedhöfen, was dazu führe, dass die Friedhofsgebühren steigen, da die Pflege der immer größer werdenden Freiflächen teurer werde. Weiterhin befürchte er massive Eingriffe in die Natur durch den Bau eines Parkplatzes und die Befreiung des gesamten Geländes vom Unterholz. Herr Betsch klärt darüber auf, dass für die formale Antragstellung ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt worden sei, aus dem hervorgehe, dass kein Eingriff passiere, der nicht zu verantworten wäre. Der Bestand des Waldes sei so über eine lange Zeit gesichert und für die nötige Versiegelung werde ein Ausgleich geschaffen.

 

Herr Westerlage beantwortet weitere Fragen zur Rechts- und Vertragslage. Außerdem weist er darauf hin, dass der Rhein-Kreis Neuss als Genehmigungsbehörde, die nach dem Bestattungsgesetz alle öffentlichen Belange prüfen müssen, bereits mit dem der Beratungsvorlage beigefügten Schreiben u.a. als Landschafts-, Naturschutz-, Wasser-, Bodenschutz- und Gesundheitsbehörde zur Satzung und damit zum Begräbniswald ihre Zustimmung angekündigt habe.

 

Ratsherr Gabernig fragt, wer die Höhe der Bestattungsgebühren festlege. Herr Westerlage informiert darüber, dass es sich nicht um eine Gebühr, sondern um ein privatrechtliches Entgelt handele. Dieses werde kraft Gesetzes auch künftig im Einvernehmen zwischen der Verwaltung und dem Betreiber festgelegt werden müssen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

2

1

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

11

5

1