Herr Winkler bedankt sich für die Gelegenheit des Austausches und beginnt mit der Bitte an Frau Furchheim, die Flüchtlinge dabei zu unterstützen, sich rechtzeitig, das heißt 6 Wochen vor Ablauf, um die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Ansonsten würden unnötige Wartefristen entstehen. Darüber hinaus würden Lücken in der Gültigkeit der Erlaubnis zu Schwierigkeiten bei der Verlängerung führen. Sinnvoll sei es, wenn Betroffene oder deren ehrenamtliche Helfer telefonisch (besser nachmittags) oder per Mail einen Termin bei der Ausländerbehörde verabreden würden. Die entsprechenden Ansprechpartner wären auf der Website des Rhein-Kreises Neuss zu finden.

 

Frau Furchheim stellt verschiedene Fragen zu Integrationskursen, Arbeitsaufnahme bzw. Ausbildung von Flüchtlingen, Passbesorgung und Abschiebung, die in der Arbeit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe aufgekommen seien.

 

Herr Winkler führt aus, dass in Ausbildungszeiten keine Ausreisepflicht vorläge. Ausnahme wären Personen, aus als sicher geltenden Herkunftsländern. Aktuell seien dies die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien. Derzeit läge ein Abschiebestopp für Menschen aus Syrien vor. Grundsätzlich würden Familienmitglieder partizipieren, wenn ein Familienmitglied nicht abschiebewürdig sei. Dies läge zum Beispiel bei Kleinkindern oder behinderten oder schwer kranken Personen vor. Bei Problemen mit der Passbeschaffung könnten entsprechende Anträge an die Botschaft des Herkunftslandes, in der Regel per Einschreiben, vorgenommen werden. Dies könne helfen, Ängste bei der Kontaktaufnahme mit den Behörden dort zu überwinden. In Ausnahmefällen könne die Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss auch von der Vorlage eines gültigen Passes absehen, wenn der Betroffene sein Bemühen um ein Ausweispapier nachweisen könne. Zu den Integrationskursen informiert Herr Winkler, dass derartige Anträge an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu stellen seien. Dies könne auch über die Träger der Integrationskurse erfolgen. In Meerbusch sei dies beispielsweise die Volkshochschule (VHS).

 

Frau Maas erkundigt sich nach den Möglichkeiten, ehrenamtliche Flüchtlingshelfer mit Informationen zu rechtlichen Fragen versorgen zu können. Die Caritas, so Herr Winkler, böte regelmäßig Informationsveranstaltungen an, die öffentlich seien. Im Internet, auf den Seiten des BAMF, gäbe es zahlreiche Hinweise zu verschiedenen Fragen und er selbst sei gern bereit, telefonisch Auskunft zu geben oder auch an einer entsprechenden Informationsveranstaltung teilzunehmen.

 

Frau Maas schlägt vor, in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern eine Liste von Fragen an Herrn Winkler zusammenzustellen. Dies findet allgemeine Zustimmung.