Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 14, 16 und 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I, S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S. 90) für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 301, Meerbusch Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße, die Satzung der Stadt Meerbusch über die Veränderungssperre Nr. 66 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

7

 

 

SPD         

3

 

 

FDP        

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen    

2

 

 

UWG 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt: 

16

0

0

 

Ratsherr Jürgens nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.