Sitzung: 05.07.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/292/2012
Beschluss:
Stellungnahme
zu den Leitlinien zur Regionalplanfortschreibung
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates
der Stadt beschließt – einschließlich der nachfolgend aufgeführten Änderungen –
die
Stellungnahme der Stadt Meerbusch
zum Arbeitsentwurf der Leitlinien zur
Regionalplanfortschreibung.
INNEN
VOR AUSSENENTWICKLUNG
Im Siedlungsmonitoring werden in Zusammenarbeit
mit den Kommunen die Reserven für Wohnen und Gewerbe erfasst. Der Vorrang der
Innenentwicklung ist weiterhin zu begrüßendes erstes Planungsziel. Die
Bezirksplanungsbehörde wird eine landeseinheitliche Bedarfsberechnungsmethode
einführen.
Sollte weiterhin nur ein Tausch mit
Flächen möglich sein, die schon Inhalt des Flächennutzungsplanes der jeweiligen
Kommune sind, muss es zukünftig zulässig sein, die ASB und GIB Flächen des
neuen Regionalplanes als Tauschflächenmasse direkt und vollständig in den Flächennutzungsplan
zu überführen.
Sollte dies verneint werden, muss es
auch zulässig sein, mit Flächen aus dem Regionalplan zu tauschen.
Hierzu sollten schon in den Leitlinien
konkretere Aussagen getroffen werden und einheitliche Standards definiert werden.
Weiterhin wird die Entwicklung von
Brachflächen und deren Bedarfsanrechnung auf die Reserven vorgeschlagen. Nach
Aussage der Leitlinien sollen vorhandene bzw. absehbare Brachflächen nicht
angerechnet bzw. nicht im Siedlungsmonitoring dargestellt werden.
Auch hier sollten klare, vergleichbare
Standards definiert werden, um Ungleichbehandlungen zu verhindern. Sobald eine
Brachfläche der Wohn- oder Gewerbeentwicklung zugeführt wird - z.B.: durch
Aufstellungsbeschluss einer Änderung oder eines neuen Bebauungsplanes und dies
am Stichtag einer Siedlungsmonitorrunde feststeht - sollte diese Fläche
eingestellt werden. Der Aufwand der digitalen Eingabe und Übertragung der Daten
ins Siedlungsmonitoring erscheint dabei überschaubar.
Starke zentren – starke Region
Eine beabsichtigte dezentrale
Ausrichtung von Kommunen, die mehrere gleichwertige polyzentische Stadtteile
besitzen, ist dabei zu berücksichtigen.
siedlungsentwicklung an der schiene
Die Ausrichtung der
Siedlungsentwicklung an den Schienennahverkehrshaltestellen wird begrüßt.
Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass in Stadtteilen, v.a. bei historisch
dezentral ausgerichteten Flächengemeinden, mit qualitativ hochwertigen
Ortsteilen und einer spezifischen Wohnnachfrage, die aber keinen SPNV Anschluss
besitzen, eine weitere Siedlungsentwicklung mit diesem Argument kategorisch und
unumstößlich auszuschließen.
raum für gute ideen und Kooperation
Ein Flächenranking macht nur Sinn für
Flächen die sich im städtischen Besitz befinden. Oftmals ist eine zeitnahe Realisierung
fremder Grundstücke nicht möglich, da - in Kenntnis der Priorität und ggf.
einer gemeindlichen Dringlichkeit - die Grundstückspreise unangemessen in die
Höhe steigen und ein Kauf mit Steuergeldern nicht mehr wirtschaftlich zu
vertreten ist.
Entsprechend sollte eine Fläche erst in
ein Ranking eingebracht werden, soweit diese sich im Eigentum der Gemeinde oder
z.B. der in Kooperation beteiligten Städte befindet.
Planungsleichen fortschaffen
Die Begrifflichkeit „Planungsleichen“
sollte überdacht werden. Zwar kann es sein, dass auch innerhalb eines
Zeitraumes von 15 Jahren, eine angedachte Entwicklung bestimmter Flächen, aus
den verschiedensten Gründen nicht zum tragen kam, jedoch ihre Potentiale
unbestritten sind und weiter bestehen. Somit handelt es sich oftmals nicht um
eine Leiche, sondern um einen bis dahin ungenutzten Optionsrahmen.
Des Weiteren sollte auch eine
grundsätzliche Aussage, ebenso wie dies für Düsseldorf ausgeführt wird, für
Gemeinden deren Innenentwicklungspotentiale ausgeschöpft sind, in den
Leitlinien gemacht werden.
Aus dem Überhang das Beste machen - gute Flächen
entwickeln
Wenn über eine theoretische
Bewertungsmatrix tatsächlich eine Priorität für die Flächeninanspruchnahme
definiert wird, stellt sich die Frage, ob diese dann auch, unter Beachtung der
Planungshoheit, in diesem Sinne umsetzbar ist. Oftmals spielen bei der
Bewertung möglicher Siedlungsflächen auch besondere Nutzungsgruppen oder eine
politische Reihenfolge eine Rolle. Wenn schon die Bezirksregierung selber
erwähnt, dass zur Umsetzung keine rechtliche Grundlage besteht, sollte auf eine
solche Bewertung verzichtet werden.
Auf der einen Seite will die
Bezirksregierung Änderungen des Regionalplanes im Bereich der GIB und ASB durch
eine neue Prüfung und klare Trennung vermindern, auf der anderen Seiten würden
aber regelmäßige Anpassungen einer Flächenrangfolge forciert.
Darüber muss verhindert werden, dass
Gemeinden, die ihre ASB und GIB Flächenpotenziale nicht unmittelbar nach
Inkrafttreten des GEP 1999 in den Flächennutzungsplan übertragen und
dargestellt haben, ein Nachteil daraus erwächst.
Eine interregionale Transparenz sollte
schon im Siedlungsmonitoring, mit der digitalen Sichtbarmachung aller
Reserveflächen im Regierungsbezirk, beginnen.
Allgemeine SiedlungsbereichE effektiv ausnutzen
Die Einführung von effektiven
Dichtewerten in der Regionalplanung, durch die die Gemeinden sich bei der
Umsetzung in der Bauleitplanung stärker mit einer effektiven Ausnutzung der
Flächen auseinandersetzen sollen, darf nicht dazu führen, dass städtebaulich
qualitativ hochwertige Entwürfe nicht mehr umsetzbar sind. Keinesfalls sollte
ein solches Instrument politisch oder nachbarschaftlich missbraucht werden
können, z.B. bei Entwürfen mit unterschiedlichen Dichten innerhalb eines
Quartiers, im Sinne einer generellen Ablehnungs- /Einwendemöglichkeit aufgrund
von nicht erreichten oder zu hohen Dichten innerhalb eines Plangebietes oder im
Siedlungsbereich.
Vorausschauende Berücksichtigung von
Infrastrukturfolgekosten
Der Forderung aus der Stellungnahme des
Rhein-Kreises, dass eine Infrastrukturfolgekostenermittlung für alle
Planungsentscheidungen, z.B. auch für Gewebegebiete, erfolgen soll, schließt
sich die Stadt Meerbusch an.
Die Erstellung einer einfachen
praktikablen Arbeitshilfe zur Ermittlung der Infrastrukturfolgekosten ist für
die Umsetzung und Anwendung elementare Voraussetzung. Dabei ist aber auch eine
Siedlungsvielfalt zu beachten, wenn die zukünftige Siedlungsentwicklung dem
Leitbild der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit gerecht werden soll.
Somit darf ein Kleinsiedlungsgebiet,
mit der Möglichkeit eines quartiersbezogenen hohen Grünanteils, neben deiner
dichten Blockstruktur nicht ausgeschlossen werden, wenn dies eine
städtebauliche notwendige Siedlungsauflockerung oder Ergänzung darstellt.
Städtische Gärten - privat oder
öffentlich - und die Möglichkeiten städtischer Landwirtschaft führen heute und
können in Zukunft zur Lösung unterschiedlicher sozialer Probleme auf urbaner
und auch auf globaler Ebene beitragen.
einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment
Da viele dieser Betriebe, v.a.
Gartencenter und Pflanzenmärkte aufgrund des hohen Flächenbedarfes im
Außenbereich siedeln, besteht über die Forderung einer Lage im ASB für Neugründungen
auch für den Bestand ein Regelungsbedarf. Dies deshalb, weil die erstellten
Bauten und ihre Nutzung (z.B. Verkaufsgewächshaus in Verbindung mit Baumschule,
Betriebsleiterwohnhaus mit Garagen, Produktionshallen, etc.) in vielen
Gemeinden nach § 35 (1) BauGB als privilegierte Vorhaben
genehmigt wurden. Dabei war und ist es üblich und legal, dass auf Grundlage von
§ 35 (1) BauGB genehmigte Gärtnereien oder Baumschulen sich im
Laufe von Jahren vergrößerten und die Grenzen zu (zum Teil großflächigen) Einzelhandelsbetrieben
erreichten.
Dementsprechend sind im Bereich v. a.
der Gartencenter und Pflanzenmärkte ein differenziertes Angebot sowie eine sehr
umfangreiche Verkaufsflächenausstattung vorhanden.
Zur Sicherung und Begrenzung der
Entwicklung dieser Betriebe und zur gebotenen Rechtsicherheit sowohl für die
Betreiber als auch für die Gemeinden sollten zukünftig - über entsprechende
gesamtstädtische Bestandsnutzungskonzepte - Darstellungen von Sondergebieten im
Flächennutzungsplan auch außerhalb des ASB möglich sein. Dies vor allem um die
Regelung der Verkaufsflächen und Sortimente anschließend über Bebauungspläne
vorzusehen.
Anderenfalls besteht die Gefahr einer
städtebaulich ungeordneten Entwicklung in diesen Warensegmenten, insbesondere
eine bauordnungsrechtlich nicht kontrollierten Entwicklung der
zentrenrelevanten Randsortimente, die tlw. in einem Spannungsverhältnis zu den
schutzwürdigen Versorgungsstrukturen der Zentrenbereiche stehen können.
GIB für Emittenten sichern
Eine Entscheidung der Prüfung von
Standorten in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, auch mit den
möglicherweise betroffenen Nachbarkommunen, wird begrüßt.
Eine generelle Entfernung von neu
auszuweisenden GIB Standorten von 1500 m zu schützenwerten Siedlungsnutzungen
(Wohnen, Naherholung, etc.) wird ebenfalls begrüßt.
Den Freiraum nachhaltig und zielgerichtet schützen
Die Notwendigkeit einer nachhaltigen
Freiraum- und Landschaftsentwicklung wird unterstützt.
Für die Randzonen entlang von bebauten
und auf unterschiedliche Weise unbebauten Bereichen sollten jedoch Ziele
genannt werden, um Ortrand und Siedlungsränder klarer zu definieren.
Das die Darstellung von Gewässerläufe
mit ihren Uferzonen, Waldstücke, Parks und landwirtschaftlich genutzten Flächen
keine Baulandreserven sind, sondern ökologisch, funktional und kulturell
unverzichtbare Festpunkte, ohne die eine Region weder attraktiv noch
funktionsfähig ist, bleibt bestimmender Ansatz.
Die Bedeutung dieser grünen Netze zu
erkennen ist das eine; ihre Qualitäten und Potenziale sind im Regionalplan
kleinräumiger zu definieren und Strategien zum Schutz und zur Entwicklung
sollte notwendigerweise als Ziele und Grundsätze aufgenommen werden.
Klimaschutz und energie
Für alle aufgeführten großflächigen
Energieerzeugungsmöglichkeiten sollten die Gemeinden in der Lage sein
Vorrangflächen darzustellen, um eine Zerfaserung auf Kleinstandorte - analog
zur Windkraft - städtebaulich geordnet siedeln zu lassen.
Dies selbstverständlich auch für so
genannte Agroparks.
Überschwemmte bereiche
freihalten und auf gefahren hinweisen
Die Eintragung eines Hinweises zu
potentiellen Überschwemmungsbereichen in Bebauungsplänen wird begrüßt
Flughäfen als Verkehrsdrehscheiben mit Mehrwert
Der Regionalplan sieht wichtige
Weichenstellung v.a. für die Siedlungsentwicklung vor. Eine notwendige
raumordnerische Behandlung von Bauflächen und selbst die Reglementierung
raumbedeutsamer Brachflächen - die das regionale Gleichgewicht stören, sollte eine
Nachfrage nicht ausreichen um zwei Brachflächen zu füllen - ist vorgesehen.
Jeweils Ordnungselemente die klar ein weiteres unbegrenztes Wachstum
einschränken.
Für den Bau von Straßen und vor allem
im Abschnitt Flugverkehr wird jedoch nur ein notwendiges Wachstum postuliert,
ohne inhaltliche Auseinandersetzung.
Hier sind gleichwohl Aussagen zu den
Grenzen des Wachstums, v.a. für einen Stadtfughafen wie Düsseldorf, zur
Kooperation der Flughäfen untereinander und eine raumordnerische Klarstellung
der Anbindungen und Verknüpfungen dieser mit dem Öpnv zu machen sowie klimaschutzrechtliche Belange zu
behandeln.
Dabei ist dem Schutz vor (Flug)Lärm -
und unter Beachtung der genannten Entwicklungszahlen beim Schienenverkehr und
Straßenverkehrs - ein eigenes Kapitel zu widmen. Dies bedeutet die Darstellung
von besonderen belasteten Lärmkorridoren, mit Flächendarstellungen für
zusätzliche Lärmschutzanlagen und den Lärmschutzzonen der Flughäfen nach dem
Lärmschutzgesetz und dem Landesentwicklungsplan.
Wenn den Gemeinde und Städte und somit
dem einzelnen Menschen, unter Beachtung von Flächenverfügbarkeiten, eine
raumplanerisch verdichtete Siedlungstätigkeit vorgegeben wird, darf der Schutz
durch die gebündelten Auswirkungen der verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen
nicht auf eine nächste Planungsebene verschoben werden.
Der Flughafen Düsseldorf liegt in einem
sehr dicht besiedelten Gebiet. Bereits jetzt sind die Belastungen für die
Bevölkerung im Umfeld nicht akzeptabel. Lärm macht krank. Fluglärm ist starker
Lärm. Deshalb ist ein quantitatives Wachstum, verbunden mit noch zahlreicheren
Flugbewegungen aus Sicht der Stadt Meerbusch abzulehnen. Die im Regionalplan
vorgesehene Lärmkontingentierung bietet keinen ausreichenden Schutz. Der
Flughafen soll sich auf ein qualitatives Wachstum ohne weitere Belastungen für
die Bevölkerung beschränken.
Änderungsantrag
von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum
Regionalplan 2012
1. Wohnbaulandentwicklung „in und um
Düsseldorf“
Wir halten den Bedarf für die
Entwicklung von günstigem Wohnraum für Familien aus dem Regionalplan für
schlüssig und lehnen die Haltung der Stadt, dieses kritisch zu sehen, ab.
Der
Absatz soll gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
fraktionslos |
|
1 |
|
Gesamt: |
9 |
8 |
|
Die
Verwaltung sieht ebenfalls eine Nachfrage nach günstigem Wohnraum für Familien.
Insbesondere der soziale Wohnungsbau sollte an außerordentlich gut an den
öffentlichen Nachverkehr (Straßenbahn/U-Bahn/Bus) angeschlossenen Standorten
innerhalb zentraler Versorgungsbereiche vorgesehen werden. Dem Wohnungsamt
Düsseldorf lagen zum Stichtag Mai 2011 jedoch nur 145 konkrete Bauabsichten für
sozialgebundene Wohnungen vor (siehe: Ausschuss für Wohnungswesen und
Modernisierung vom 2. Mai 2011, TOP 4.1, Anfrage der Ratsfraktion Bündnis90/Die
Grünen).
Im
Arbeitsentwurf zum neuen Regionalplan heißt es aber:
Es
wird weiterhin auch eine bedeutende Abwanderung von Düsseldorfer
Haushalten ins Umland geben, insbesondere von Familien, die günstigen Wohnraum
suchen.
Die
im technischen Dezernat registrierte bedeutende Wohnraum-Nachfrage - von
Bürgern aus Düsseldorf nach städtischen Baugrundstücken in Meerbusch - zielt
jedoch mehrheitlich und ungebrochen nach dem Einfamilienhaus mit ausreichend
großem Garten (zum spielen für die Kinder direkt am Haus). Eine
Altersabsicherung durch eine eigene Immobilie zählt ebenfalls weiterhin zu den
Beweggründen für einen Neubau.
Dies
bedeutet leider, unter Beachtung der hohen Bodenpreise die ein
Projektentwickler in Düsseldorf - und eben auch in Meerbusch - zahlen muss,
fortwährend eine wirtschaftliche Zurückhaltung auf der Investorenseite beim
„günstigen“ Wohnungsbau.
Da
die Stadt Meerbusch kein eigenes Wohnbauunternehmen hat, ist sie jedoch
weiterhin auf bauwillige Investoren angewiesen. Eine reine Angebotsplanung und
Bereitstellung städtischen Baugrunds ohne konkreten Investor ist, wobei das
Grundstück mit der hergestellten Erschließung ggf. jahrelang brachliegt, nicht
zielführend.
Eine
neue Strategie könnte ein Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand sein. Der
Vorteil wäre eine bessere Streuung des preiswerten Wohnungsbestands (soziale
Durchmischung), die Exklusionsbereiche verhindert. Der Neubau ist für die
Zukunft nicht das tauglichste Instrument.
Ratsherr
Rettig spricht sich insbesondere für eine Siedlungsflächenentwicklung zu
Gunsten bezahlbaren Wohnraums für breite Bevölkerungsschichten an Haltepunkten
des schienengebundenen Personennahverkehrs aus. Auch solle geprüft werden, in
wie weit Flächen oder Gebäude für nicht mehr benötigte Büroflächen zu
Wohnzwecken umgenutzt werden könnten.
Sachkundiger
Bürger Losse fordert, mehr als bisher Flächen für preisgünstigen
Geschosswohnungsbau planerisch und liegenschaftlich bereit zu stellen, da so
auch jüngere Familien erreicht werden könnten.
Ratsherr
Damblon weist darauf hin, dass auf Grund der hohen Bodenpreise Investoren kaum
bereit seien, derartige Wohnformen anzubieten.
Ratsherr
Schoenauer bekräftigt dies und erklärt, dass günstiger Wohnraum nur durch eine
städtische Wohnungsbaugesellschaft zu schaffen sei.
Ratsherr
Peters plädiert für die Ausweitung von Geschosswohnungsbau, da mit der höheren
Dichte eine Reduzierung des Flächenverbrauchs einhergehe.
Sachkundiger
Bürger Weyen spricht sich für einen Mischung aller Bau- und Wohnformen aus, um
ein ausgewogenes soziales Umfeld zu erreichen.
Herr
Hüchtebrock erinnert daran, dass Flächen im Baugebiet Strümper Busch für den
Miet-Geschosswohnungsbau vorgesehen waren, jedoch bis heute nicht nachgefragt
wurden.
2. Allgemeine Siedlungsbereiche effektiv
ausnutzen
Wir halten die Formulierung aus
dem Regionalplan zugunsten einer effektiven Ausnutzung der Flächen für
notwendig und lehnen den von der Verwaltung beschriebenen Anspruch an einen
ungezügelteren Flächenverbrauch ab. Bereits mehrfach wurde der
überdurchschnittliche Flächenverbrauch der Stadt Meerbusch, z. B. in
Stellungnahmen des Rhein-Kreises Neuss, kritisiert.
Die Verwaltung beschreibt die
Gefahr, dass dadurch städtebaulich qualitativ hochwertige Entwürfe nicht mehr
umsetzbar seien. Wir sehen keinen zwingenden Zusammenhang zwischen
großflächigem Flächenverbrauch und Qualität.
Der
Absatz soll gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
FDP |
3 |
1 |
|
SPD |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
|
1 |
|
Gesamt: |
5 |
12 |
|
Herr Hüchtebrock führt aus, dass
mit generalisierten Dichtewerten für den gesamten Rhein-Kreis-Neuss - als Ziel
der Regionalplanung - die Planungshoheit der Gemeinde nicht beeinträchtig
werden darf. Flexible und dem konkreten Ort angemessene Entscheidungen müssen
möglich bleiben. Auch Abweichungen und Ausnahmen müssen umsetzbar (hochwertiger
Entwurf mit geringerer oder geteilter Dichte) sein.
Der Verwaltung unsachlich einen
gewollten „ungezügelten“ Flächenverbrauch zu unterstellen, ist nicht
zielführend. Dabei ist der Begriff Flächenverbrauch auch irreführend, da
Flächen nicht verbraucht werden können. Die Flächen werden für einen
unbestimmten Zeitraum für eine bestimmte Nutzung gebraucht (Flächengebrauch).
Zum Vergleich der
Siedlungsentwicklung der Stadt Meerbusch zu anderen Gemeinden ist das Studium
der Katasterauswertung der Nutzungsarten der IT.NRW – 14.9101 – Katasterfläche
in Nordrhein-Westfalen 2000 und 2010 – hilfreich.
(www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pdf/111_10.pdf)
3. Vorausschauende Berücksichtigung von
Infrastrukturkosten
a)
Hier setzt die Verwaltung erneut auf Flächenverbrauch und lässt dabei den
Aspekt, dass bei abnehmender Bevölkerung die Infrastrukturkosten zu erheblichen
Kostensteigerungen für den Einzelnen führen, außer Acht. Wir halten aber im
Hinblick auf den Nachhaltigkeitsaspekt sowohl eine konsequente Berechnung der
Folgekosten für unabdingbar als auch eine Reduzierung der Infrastrukturkosten.
Dies kann durch eine Begrenzung des Flächenverbrauches und einer anderen als
der in Meerbusch üblichen Siedlungsstruktur erreicht werden. Insofern ist die
der städtischen Stellungnahme beigefügte Anlage von Herrn Professor Bizer sehr
hilfreich.
Der Absatz soll
gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
FDP |
1 |
2 |
1 |
SPD |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
|
1 |
fraktionslos |
|
1 |
|
Gesamt: |
3 |
12 |
2 |
Grünzüge, Frischluftschneisen oder eine aufgelockerte Bebauung im
Übergang zur Landschaft (Ausprägung des Ortsrandes), die insgesamt höhere
Erschließungskosten und Unterhaltungskosten erfordern, nur unter dem Duktus von
„Flächenverbrauch“ zu sehen, kann nicht nachvollzogen werden.
b)
Die sich aus der Stellungnahme des Rhein-Kreises ergebende Forderung, dass die
Infrastrukturfolgekosten für alle Planungsentscheidungen, z.B. auch für
Gewebegebiete, erfolgen sollten (Seite 14), begrüßen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN.
Wir bitten um textliche Ergänzung:
Der
Absatz soll ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
|
|
2 |
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
fraktionslos |
1 |
|
|
Gesamt: |
15 |
|
2 |
4. Einzelhandelsbetriebe mit nicht
zentrenrelevantem Kernsortiment
Es
geht um die Sicherung und Begrenzung z.B. von Gartenzentren im Außenbereich.
Hierzu bitten wir um Erläuterung der Verwaltung. Eine weitere Entwicklung
außerhalb von Siedlungsflächen möchten wir nicht mehr zulassen.
Herr Hüchtebrock erläutert, dass es nur um die vorhandenen
großflächigen Einzelhandelsbetriebe (Bestand) ohne daraus resultierende größere
Darstellung des ASB im neuen Regionalplan geht. Mit einer
Sondergebietsdarstellung im FNP wird eine eindeutige Begrenzung verfolgt. Er
verweist auf die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 290 und Nr.
291.
5. Klimaschutz und Energie
Die
Verwaltung fordert für alle regenerativen und großflächigen
Energieerzeugungsmöglichkeiten die Option, diese auf Vorrangflächen zu
konzentrieren. Für großflächige Maßnahmen können wir dem folgen, für alle
regenerativen Maßnahmen auf keinen Fall.
Die Formulierung
„alle regenerativen“ soll gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Flughäfen als Verkehrsdrehscheiben mit
Mehrwert
Hier
bitten wir, die kritische Beschreibung der Verwaltung bzgl. der
Wachstumsperspektiven des Flughafens Düsseldorf zu verschärfen und wie folgt zu
ergänzen:
Der Flughafen
Düsseldorf liegt in einem sehr dicht besiedelten Gebiet. Bereits jetzt sind die
Belastungen für die Bevölkerung im Umfeld nicht akzeptabel. Lärm macht krank.
Fluglärm ist starker Lärm. Deshalb ist ein quantitatives Wachstum, verbunden
mit noch zahlreicheren Flugbewegungen aus Sicht der Stadt Meerbusch abzulehnen.
Die im Regionalplan vorgesehene Lärmkontingentierung bietet keinen
ausreichenden Schutz. Der Flughafen soll sich auf ein qualitatives Wachstum
ohne weitere Belastungen für die Bevölkerung beschränken.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Aus dem Regionalplan, Seite 31
Regional
bedeutsame Wohnstandorte konzentriert nutzen
Auf
Seite 31 ist Meerbusch-Strümp als regionalbedeutsamer Wohnstandort mit größerer
Siedlungsentwicklung beschrieben. Die aktuellen Beschlusslagen des Rates der
Stadt Meerbusch zur K9n schließen weitere Siedlungsentwicklungen in dem Bereich
aus. Entsprechend soll der Regionalplan aktualisiert werden.
Textvorschlag:
Von der Stadt
Meerbusch wird eine weitere Siedlungsentwicklung in Meerbusch-Strümp, in dem
Bereich zwischen der geplanten K 9n und der Meerbuscher Straße, nicht mehr
verfolgt. Das Gebiet soll eine ökologische Aufwertung erfahren.
Die Verwaltung geht davon aus, dass hier das
Stadtentwicklungskonzept 2010 der Stadt Meerbusch gemeint ist.
Aussagen zu den städtischen Flächen in Strümp und deren
Optionalpotenzial als Wohn- oder Gewerbe-Reservefläche für 2025 oder 2030
werden in den Leitlinien zum Regionalplan nicht gemacht und sind auch nicht in
die Stellungnahme zu integrieren.
Die konkreten Flächen werden unter TOP 5, dort Teilflächen 159 und
173, behandelt.
8. Aus dem Regionalplan, Seite 86
(Leitlinien zum neuen Regionalplan)
Wald
schützen – Eingriffe vermeiden oder ausgleichen
Hier
wird erneut auf den stark unterdurchschnittlichen Anteil von Wald, insbesondere
im Gebiet des Rhein-Kreises, hingewiesen.
Es
wäre zu überprüfen, ob die Stadt Meerbusch und der Rhein-Kreis möglichst auch,
verstärkte Bemühungen unternehmen und dieser Entwicklung durch die Anpflanzung
von Waldflächen (wünschenswert z.B. in Bereichen mit hohen Lärmbelastungen –
u.a. A 57) Rechnung tragen.
Wie könnte sich
dieses in der Stellungnahme wiederfinden?
Herr Hüchtebrock führt aus, dass in der Beschlussvorlage
„Aktualisierung der Siedlungsflächenentwicklung für die Stadt Meerbusch“ vom 3.
Mai 2012 zu diesem Thema folgender Vorschlag gemacht wurde:
6. Zur Darstellung
der aktuellen Waldbereiche innerhalb des Stadtgebietes Meerbusch sollten die in
den letzten Jahrzehnten aufgeforsteten Grundstücke aus dem städtischen
Flächenpool ermittelt werden und im Regionalplan und später auch im
Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt werden.
Dies würde vorhandene Statistiken aktualisieren.
Anträge aus den Fraktionen zur zusätzlichen Aufforstung bestimmter
Flächen können selbstverständlich gestellt werden. Die jeweiligen
Bodenqualitäten und die Biotopvernetzung sind dabei zu beachten.
Auch hier erfolgt die Behandlung unter TOP 5, Teilfläche 16,
Darstellung der Waldflächen.
9. Schienenwege
Mobil
auf der Schiene – das Eisenbahnnetz erhalten und ausbauen
Der
Regionalplan beschreibt weitere Entwicklungen im Bahnverkehr. Dies ist
grundsätzlich zu begrüßen. Es wird auf Möglichkeiten der Entlastung für stark
befahrene Bereiche hingewiesen, die u.a. durch eine Verlagerung von
Zugverkehren auf andere Schienenverbindungen erreicht werden kann. Hier wird
u.a. auch die Strecke Krefeld-Köln genannt.
Textvorschlag:
Die Erhöhung von
Zugverkehren ist nur dann für die an Schienenverbindungen lebende Bevölkerung
vertretbar, wenn konsequente Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Die
positiven ökologischen Effekte, durch die Verlagerung von der Straße auf die
Schiene, dürfen nicht zu Lasten der Bevölkerung erfolgen. Lärm macht krank.
Bahnlärm, im Wesentlichen der Güterverkehre, ist für Anlieger von Bahnstrecken
unerträglich und gesundheitsschädlich.
Herr Hüchtebrock zitiert die dazugehörigen Ausführungen aus der
Stellungnahme.
Ratsherr Peters zieht den Antrag mit dem Textvorschlag zurück.
10. Thesenpapier der SPD-Fraktion vom 4.6.2012
Herr Hüchtebrock verweist auf das vorgelegte Thesenpapier der SPD.
Nach Auffassung der Verwaltung beinhalte dieses keine Änderungswünsche zum
Beschlussvorschlag.
Sachkundiger Bürger Losse bestätigt dies.