Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

 

Stellungnahme zu den Leitlinien zur Regionalplanfortschreibung

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt – einschließlich der nachfolgend aufgeführten Änderungen – die

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch

zum Arbeitsentwurf der Leitlinien zur Regionalplanfortschreibung.

 

INNEN VOR AUSSENENTWICKLUNG

Im Siedlungsmonitoring werden in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Reserven für Wohnen und Gewerbe erfasst. Der Vorrang der Innenentwicklung ist weiterhin zu begrüßendes erstes Planungsziel. Die Bezirksplanungsbehörde wird eine landeseinheitliche Bedarfsberechnungsmethode einführen.

Sollte weiterhin nur ein Tausch mit Flächen möglich sein, die schon Inhalt des Flächennutzungsplanes der jeweiligen Kommune sind, muss es zukünftig zulässig sein, die ASB und GIB Flächen des neuen Regionalplanes als Tauschflächenmasse direkt und vollständig in den Flächennutzungsplan zu überführen.

Sollte dies verneint werden, muss es auch zulässig sein, mit Flächen aus dem Regionalplan zu tauschen.

Hierzu sollten schon in den Leitlinien konkretere Aussagen getroffen werden und einheitliche Standards definiert werden.

 

Weiterhin wird die Entwicklung von Brachflächen und deren Bedarfsanrechnung auf die Reserven vorgeschlagen. Nach Aussage der Leitlinien sollen vorhandene bzw. absehbare Brachflächen nicht angerechnet bzw. nicht im Siedlungsmonitoring dargestellt werden.

Auch hier sollten klare, vergleichbare Standards definiert werden, um Ungleichbehandlungen zu verhindern. Sobald eine Brachfläche der Wohn- oder Gewerbeentwicklung zugeführt wird - z.B.: durch Aufstellungsbeschluss einer Änderung oder eines neuen Bebauungsplanes und dies am Stichtag einer Siedlungsmonitorrunde feststeht - sollte diese Fläche eingestellt werden. Der Aufwand der digitalen Eingabe und Übertragung der Daten ins Siedlungsmonitoring erscheint dabei überschaubar.

 

Starke zentren – starke Region

Eine beabsichtigte dezentrale Ausrichtung von Kommunen, die mehrere gleichwertige polyzentische Stadtteile besitzen, ist dabei zu berücksichtigen.

 

siedlungsentwicklung an der schiene

Die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an den Schienennahverkehrshaltestellen wird begrüßt. Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass in Stadtteilen, v.a. bei historisch dezentral ausgerichteten Flächengemeinden, mit qualitativ hochwertigen Ortsteilen und einer spezifischen Wohnnachfrage, die aber keinen SPNV Anschluss besitzen, eine weitere Siedlungsentwicklung mit diesem Argument kategorisch und unumstößlich auszuschließen.

 

raum für gute ideen und Kooperation

Ein Flächenranking macht nur Sinn für Flächen die sich im städtischen Besitz befinden. Oftmals ist eine zeitnahe Realisierung fremder Grundstücke nicht möglich, da - in Kenntnis der Priorität und ggf. einer gemeindlichen Dringlichkeit - die Grundstückspreise unangemessen in die Höhe steigen und ein Kauf mit Steuergeldern nicht mehr wirtschaftlich zu vertreten ist.

Entsprechend sollte eine Fläche erst in ein Ranking eingebracht werden, soweit diese sich im Eigentum der Gemeinde oder z.B. der in Kooperation beteiligten Städte befindet.

 

Planungsleichen fortschaffen

Die Begrifflichkeit „Planungsleichen“ sollte überdacht werden. Zwar kann es sein, dass auch innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren, eine angedachte Entwicklung bestimmter Flächen, aus den verschiedensten Gründen nicht zum tragen kam, jedoch ihre Potentiale unbestritten sind und weiter bestehen. Somit handelt es sich oftmals nicht um eine Leiche, sondern um einen bis dahin ungenutzten Optionsrahmen.

 

Des Weiteren sollte auch eine grundsätzliche Aussage, ebenso wie dies für Düsseldorf ausgeführt wird, für Gemeinden deren Innenentwicklungspotentiale ausgeschöpft sind, in den Leitlinien gemacht werden.

 

Aus dem Überhang das Beste machen - gute Flächen entwickeln

Wenn über eine theoretische Bewertungsmatrix tatsächlich eine Priorität für die Flächeninanspruchnahme definiert wird, stellt sich die Frage, ob diese dann auch, unter Beachtung der Planungshoheit, in diesem Sinne umsetzbar ist. Oftmals spielen bei der Bewertung möglicher Siedlungsflächen auch besondere Nutzungsgruppen oder eine politische Reihenfolge eine Rolle. Wenn schon die Bezirksregierung selber erwähnt, dass zur Umsetzung keine rechtliche Grundlage besteht, sollte auf eine solche Bewertung verzichtet werden.

Auf der einen Seite will die Bezirksregierung Änderungen des Regionalplanes im Bereich der GIB und ASB durch eine neue Prüfung und klare Trennung vermindern, auf der anderen Seiten würden aber regelmäßige Anpassungen einer Flächenrangfolge forciert.

 

Darüber muss verhindert werden, dass Gemeinden, die ihre ASB und GIB Flächenpotenziale nicht unmittelbar nach Inkrafttreten des GEP 1999 in den Flächennutzungsplan übertragen und dargestellt haben, ein Nachteil daraus erwächst.

 

Eine interregionale Transparenz sollte schon im Siedlungsmonitoring, mit der digitalen Sichtbarmachung aller Reserveflächen im Regierungsbezirk, beginnen.

 

Allgemeine SiedlungsbereichE effektiv ausnutzen

Die Einführung von effektiven Dichtewerten in der Regionalplanung, durch die die Gemeinden sich bei der Umsetzung in der Bauleitplanung stärker mit einer effektiven Ausnutzung der Flächen auseinandersetzen sollen, darf nicht dazu führen, dass städtebaulich qualitativ hochwertige Entwürfe nicht mehr umsetzbar sind. Keinesfalls sollte ein solches Instrument politisch oder nachbarschaftlich missbraucht werden können, z.B. bei Entwürfen mit unterschiedlichen Dichten innerhalb eines Quartiers, im Sinne einer generellen Ablehnungs- /Einwendemöglichkeit aufgrund von nicht erreichten oder zu hohen Dichten innerhalb eines Plangebietes oder im Siedlungsbereich.

 

 

 

Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturfolgekosten

Der Forderung aus der Stellungnahme des Rhein-Kreises, dass eine Infrastrukturfolgekostenermittlung für alle Planungsentscheidungen, z.B. auch für Gewebegebiete, erfolgen soll, schließt sich die Stadt Meerbusch an.

 

Die Erstellung einer einfachen praktikablen Arbeitshilfe zur Ermittlung der Infrastrukturfolgekosten ist für die Umsetzung und Anwendung elementare Voraussetzung. Dabei ist aber auch eine Siedlungsvielfalt zu beachten, wenn die zukünftige Siedlungsentwicklung dem Leitbild der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit gerecht werden soll.

 

Somit darf ein Kleinsiedlungsgebiet, mit der Möglichkeit eines quartiersbezogenen hohen Grünanteils, neben deiner dichten Blockstruktur nicht ausgeschlossen werden, wenn dies eine städtebauliche notwendige Siedlungsauflockerung oder Ergänzung darstellt.

Städtische Gärten - privat oder öffentlich - und die Möglichkeiten städtischer Landwirtschaft führen heute und können in Zukunft zur Lösung unterschiedlicher sozialer Probleme auf urbaner und auch auf globaler Ebene beitragen.

 

einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment

Da viele dieser Betriebe, v.a. Gartencenter und Pflanzenmärkte aufgrund des hohen Flächenbedarfes im Außenbereich siedeln, besteht über die Forderung einer Lage im ASB für Neugründungen auch für den Bestand ein Regelungsbedarf. Dies deshalb, weil die erstellten Bauten und ihre Nutzung (z.B. Verkaufsgewächshaus in Verbindung mit Baumschule, Betriebsleiterwohnhaus mit Garagen, Produktionshallen, etc.) in vielen Gemeinden nach § 35 (1) BauGB als privilegierte Vorhaben genehmigt wurden. Dabei war und ist es üblich und legal, dass auf Grundlage von § 35 (1) BauGB genehmigte Gärtnereien oder Baumschulen sich im Laufe von Jahren vergrößerten und die Grenzen zu (zum Teil großflächigen) Einzelhandelsbetrieben erreichten.

 

Dementsprechend sind im Bereich v. a. der Gartencenter und Pflanzenmärkte ein differenziertes Angebot sowie eine sehr umfangreiche Verkaufsflächenausstattung vorhanden.

 

Zur Sicherung und Begrenzung der Entwicklung dieser Betriebe und zur gebotenen Rechtsicherheit sowohl für die Betreiber als auch für die Gemeinden sollten zukünftig - über entsprechende gesamtstädtische Bestandsnutzungskonzepte - Darstellungen von Sondergebieten im Flächennutzungsplan auch außerhalb des ASB möglich sein. Dies vor allem um die Regelung der Verkaufsflächen und Sortimente anschließend über Bebauungspläne vorzusehen.

 

Anderenfalls besteht die Gefahr einer städtebaulich ungeordneten Entwicklung in diesen Warensegmenten, insbesondere eine bauordnungsrechtlich nicht kontrollierten Entwicklung der zentrenrelevanten Randsortimente, die tlw. in einem Spannungsverhältnis zu den schutzwürdigen Versorgungsstrukturen der Zentrenbereiche stehen können.

 

GIB für Emittenten sichern

Eine Entscheidung der Prüfung von Standorten in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, auch mit den möglicherweise betroffenen Nachbarkommunen, wird begrüßt.

Eine generelle Entfernung von neu auszuweisenden GIB Standorten von 1500 m zu schützenwerten Siedlungsnutzungen (Wohnen, Naherholung, etc.) wird ebenfalls begrüßt.

 

Den Freiraum nachhaltig und zielgerichtet schützen

Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Freiraum- und Landschaftsentwicklung wird unterstützt.

Für die Randzonen entlang von bebauten und auf unterschiedliche Weise unbebauten Bereichen sollten jedoch Ziele genannt werden, um Ortrand und Siedlungsränder klarer zu definieren.

Das die Darstellung von Gewässerläufe mit ihren Uferzonen, Waldstücke, Parks und landwirtschaftlich genutzten Flächen keine Baulandreserven sind, sondern ökologisch, funktional und kulturell unverzichtbare Festpunkte, ohne die eine Region weder attraktiv noch funktionsfähig ist, bleibt bestimmender Ansatz.

 

Die Bedeutung dieser grünen Netze zu erkennen ist das eine; ihre Qualitäten und Potenziale sind im Regionalplan kleinräumiger zu definieren und Strategien zum Schutz und zur Entwicklung sollte notwendigerweise als Ziele und Grundsätze aufgenommen werden.

 

Klimaschutz und energie

Für alle aufgeführten großflächigen Energieerzeugungsmöglichkeiten sollten die Gemeinden in der Lage sein Vorrangflächen darzustellen, um eine Zerfaserung auf Kleinstandorte - analog zur Windkraft - städtebaulich geordnet siedeln zu lassen.

Dies selbstverständlich auch für so genannte Agroparks.

 

Überschwemmte bereiche  freihalten und auf gefahren hinweisen

Die Eintragung eines Hinweises zu potentiellen Überschwemmungsbereichen in Bebauungsplänen wird begrüßt

 

Flughäfen als Verkehrsdrehscheiben mit Mehrwert

Der Regionalplan sieht wichtige Weichenstellung v.a. für die Siedlungsentwicklung vor. Eine notwendige raumordnerische Behandlung von Bauflächen und selbst die Reglementierung raumbedeutsamer Brachflächen - die das regionale Gleichgewicht stören, sollte eine Nachfrage nicht ausreichen um zwei Brachflächen zu füllen - ist vorgesehen. Jeweils Ordnungselemente die klar ein weiteres unbegrenztes Wachstum einschränken.

 

Für den Bau von Straßen und vor allem im Abschnitt Flugverkehr wird jedoch nur ein notwendiges Wachstum postuliert, ohne inhaltliche Auseinandersetzung.

Hier sind gleichwohl Aussagen zu den Grenzen des Wachstums, v.a. für einen Stadtfughafen wie Düsseldorf, zur Kooperation der Flughäfen untereinander und eine raumordnerische Klarstellung der Anbindungen und Verknüpfungen dieser mit dem Öpnv zu machen sowie klimaschutzrechtliche Belange zu behandeln.

 

Dabei ist dem Schutz vor (Flug)Lärm - und unter Beachtung der genannten Entwicklungszahlen beim Schienenverkehr und Straßenverkehrs - ein eigenes Kapitel zu widmen. Dies bedeutet die Darstellung von besonderen belasteten Lärmkorridoren, mit Flächendarstellungen für zusätzliche Lärmschutzanlagen und den Lärmschutzzonen der Flughäfen nach dem Lärmschutzgesetz und dem Landesentwicklungsplan.

 

Wenn den Gemeinde und Städte und somit dem einzelnen Menschen, unter Beachtung von Flächenverfügbarkeiten, eine raumplanerisch verdichtete Siedlungstätigkeit vorgegeben wird, darf der Schutz durch die gebündelten Auswirkungen der verkehrlichen Infrastruktureinrichtungen nicht auf eine nächste Planungsebene verschoben werden.

 

Der Flughafen Düsseldorf liegt in einem sehr dicht besiedelten Gebiet. Bereits jetzt sind die Belastungen für die Bevölkerung im Umfeld nicht akzeptabel. Lärm macht krank. Fluglärm ist starker Lärm. Deshalb ist ein quantitatives Wachstum, verbunden mit noch zahlreicheren Flugbewegungen aus Sicht der Stadt Meerbusch abzulehnen. Die im Regionalplan vorgesehene Lärmkontingentierung bietet keinen ausreichenden Schutz. Der Flughafen soll sich auf ein qualitatives Wachstum ohne weitere Belastungen für die Bevölkerung beschränken.

 

 

 

Änderungsantrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Regionalplan 2012

 

1.       Wohnbaulandentwicklung „in und um Düsseldorf“

Wir halten den Bedarf für die Entwicklung von günstigem Wohnraum für Familien aus dem Regionalplan für schlüssig und lehnen die Haltung der Stadt, dieses kritisch zu sehen, ab.

Der Absatz soll gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

fraktionslos

 

1

 

Gesamt:

9

8

 

 

Die Verwaltung sieht ebenfalls eine Nachfrage nach günstigem Wohnraum für Familien. Insbesondere der soziale Wohnungsbau sollte an außerordentlich gut an den öffentlichen Nachverkehr (Straßenbahn/U-Bahn/Bus) angeschlossenen Standorten innerhalb zentraler Versorgungsbereiche vorgesehen werden. Dem Wohnungsamt Düsseldorf lagen zum Stichtag Mai 2011 jedoch nur 145 konkrete Bauabsichten für sozialgebundene Wohnungen vor (siehe: Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vom 2. Mai 2011, TOP 4.1, Anfrage der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen). 

Im Arbeitsentwurf zum neuen Regionalplan heißt es aber:

Es wird weiterhin auch eine bedeutende Abwanderung von Düsseldorfer Haushalten ins Umland geben, insbesondere von Familien, die günstigen Wohnraum suchen.

Die im technischen Dezernat registrierte bedeutende Wohnraum-Nachfrage - von Bürgern aus Düsseldorf nach städtischen Baugrundstücken in Meerbusch - zielt jedoch mehrheitlich und ungebrochen nach dem Einfamilienhaus mit ausreichend großem Garten (zum spielen für die Kinder direkt am Haus). Eine Altersabsicherung durch eine eigene Immobilie zählt ebenfalls weiterhin zu den Beweggründen für einen Neubau.

Dies bedeutet leider, unter Beachtung der hohen Bodenpreise die ein Projektentwickler in Düsseldorf - und eben auch in Meerbusch - zahlen muss, fortwährend eine wirtschaftliche Zurückhaltung auf der Investorenseite beim „günstigen“ Wohnungsbau.

Da die Stadt Meerbusch kein eigenes Wohnbauunternehmen hat, ist sie jedoch weiterhin auf bauwillige Investoren angewiesen. Eine reine Angebotsplanung und Bereitstellung städtischen Baugrunds ohne konkreten Investor ist, wobei das Grundstück mit der hergestellten Erschließung ggf. jahrelang brachliegt, nicht zielführend.

Eine neue Strategie könnte ein Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand sein. Der Vorteil wäre eine bessere Streuung des preiswerten Wohnungsbestands (soziale Durchmischung), die Exklusionsbereiche verhindert. Der Neubau ist für die Zukunft nicht das tauglichste Instrument.

Ratsherr Rettig spricht sich insbesondere für eine Siedlungsflächenentwicklung zu Gunsten bezahlbaren Wohnraums für breite Bevölkerungsschichten an Haltepunkten des schienengebundenen Personennahverkehrs aus. Auch solle geprüft werden, in wie weit Flächen oder Gebäude für nicht mehr benötigte Büroflächen zu Wohnzwecken umgenutzt werden könnten.

Sachkundiger Bürger Losse fordert, mehr als bisher Flächen für preisgünstigen Geschosswohnungsbau planerisch und liegenschaftlich bereit zu stellen, da so auch jüngere Familien erreicht werden könnten.

Ratsherr Damblon weist darauf hin, dass auf Grund der hohen Bodenpreise Investoren kaum bereit seien, derartige Wohnformen anzubieten.

Ratsherr Schoenauer bekräftigt dies und erklärt, dass günstiger Wohnraum nur durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu schaffen sei.

Ratsherr Peters plädiert für die Ausweitung von Geschosswohnungsbau, da mit der höheren Dichte eine Reduzierung des Flächenverbrauchs einhergehe.

Sachkundiger Bürger Weyen spricht sich für einen Mischung aller Bau- und Wohnformen aus, um ein ausgewogenes soziales Umfeld zu erreichen.

Herr Hüchtebrock erinnert daran, dass Flächen im Baugebiet Strümper Busch für den Miet-Geschosswohnungsbau vorgesehen waren, jedoch bis heute nicht nachgefragt wurden.

 

 

2.       Allgemeine Siedlungsbereiche effektiv ausnutzen

Wir halten die Formulierung aus dem Regionalplan zugunsten einer effektiven Ausnutzung der Flächen für notwendig und lehnen den von der Verwaltung beschriebenen Anspruch an einen ungezügelteren Flächenverbrauch ab. Bereits mehrfach wurde der überdurchschnittliche Flächenverbrauch der Stadt Meerbusch, z. B. in Stellungnahmen des Rhein-Kreises Neuss, kritisiert.

Die Verwaltung beschreibt die Gefahr, dass dadurch städtebaulich qualitativ hochwertige Entwürfe nicht mehr umsetzbar seien. Wir sehen keinen zwingenden Zusammenhang zwischen großflächigem Flächenverbrauch und Qualität.

Der Absatz soll gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

3

1

 

SPD

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

 

1

 

Gesamt:

5

12

 

 

Herr Hüchtebrock führt aus, dass mit generalisierten Dichtewerten für den gesamten Rhein-Kreis-Neuss - als Ziel der Regionalplanung - die Planungshoheit der Gemeinde nicht beeinträchtig werden darf. Flexible und dem konkreten Ort angemessene Entscheidungen müssen möglich bleiben. Auch Abweichungen und Ausnahmen müssen umsetzbar (hochwertiger Entwurf mit geringerer oder geteilter Dichte) sein.

Der Verwaltung unsachlich einen gewollten „ungezügelten“ Flächenverbrauch zu unterstellen, ist nicht zielführend. Dabei ist der Begriff Flächenverbrauch auch irreführend, da Flächen nicht verbraucht werden können. Die Flächen werden für einen unbestimmten Zeitraum für eine bestimmte Nutzung gebraucht (Flächengebrauch).

Zum Vergleich der Siedlungsentwicklung der Stadt Meerbusch zu anderen Gemeinden ist das Studium der Katasterauswertung der Nutzungsarten der IT.NRW – 14.9101 – Katasterfläche in Nordrhein-Westfalen 2000 und 2010 – hilfreich.

(www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2010/pdf/111_10.pdf)

 

 

3.       Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturkosten

 

a) Hier setzt die Verwaltung erneut auf Flächenverbrauch und lässt dabei den Aspekt, dass bei abnehmender Bevölkerung die Infrastrukturkosten zu erheblichen Kostensteigerungen für den Einzelnen führen, außer Acht. Wir halten aber im Hinblick auf den Nachhaltigkeitsaspekt sowohl eine konsequente Berechnung der Folgekosten für unabdingbar als auch eine Reduzierung der Infrastrukturkosten. Dies kann durch eine Begrenzung des Flächenverbrauches und einer anderen als der in Meerbusch üblichen Siedlungsstruktur erreicht werden. Insofern ist die der städtischen Stellungnahme beigefügte Anlage von Herrn Professor Bizer sehr hilfreich.

Der Absatz soll gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

1

2

1

SPD

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

 

1

 

Gesamt:

3

12

2

 

 

Grünzüge, Frischluftschneisen oder eine aufgelockerte Bebauung im Übergang zur Landschaft (Ausprägung des Ortsrandes), die insgesamt höhere Erschließungskosten und Unterhaltungskosten erfordern, nur unter dem Duktus von „Flächenverbrauch“ zu sehen, kann nicht nachvollzogen werden.

 

 

b) Die sich aus der Stellungnahme des Rhein-Kreises ergebende Forderung, dass die Infrastrukturfolgekosten für alle Planungsentscheidungen, z.B. auch für Gewebegebiete, erfolgen sollten (Seite 14), begrüßen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Wir bitten um textliche Ergänzung:

Der Absatz soll ergänzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

 

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

15

 

2

 

 

4.       Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment

Es geht um die Sicherung und Begrenzung z.B. von Gartenzentren im Außenbereich. Hierzu bitten wir um Erläuterung der Verwaltung. Eine weitere Entwicklung außerhalb von Siedlungsflächen möchten wir nicht mehr zulassen.

 

Herr Hüchtebrock erläutert, dass es nur um die vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebe (Bestand) ohne daraus resultierende größere Darstellung des ASB im neuen Regionalplan geht. Mit einer Sondergebietsdarstellung im FNP wird eine eindeutige Begrenzung verfolgt. Er verweist auf die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 290 und Nr. 291.

 

 

5.       Klimaschutz und Energie

Die Verwaltung fordert für alle regenerativen und großflächigen Energieerzeugungsmöglichkeiten die Option, diese auf Vorrangflächen zu konzentrieren. Für großflächige Maßnahmen können wir dem folgen, für alle regenerativen Maßnahmen auf keinen Fall.

Die Formulierung „alle regenerativen“ soll gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

6.       Flughäfen als Verkehrsdrehscheiben mit Mehrwert

 

Hier bitten wir, die kritische Beschreibung der Verwaltung bzgl. der Wachstumsperspektiven des Flughafens Düsseldorf zu verschärfen und wie folgt zu ergänzen:

Der Flughafen Düsseldorf liegt in einem sehr dicht besiedelten Gebiet. Bereits jetzt sind die Belastungen für die Bevölkerung im Umfeld nicht akzeptabel. Lärm macht krank. Fluglärm ist starker Lärm. Deshalb ist ein quantitatives Wachstum, verbunden mit noch zahlreicheren Flugbewegungen aus Sicht der Stadt Meerbusch abzulehnen. Die im Regionalplan vorgesehene Lärmkontingentierung bietet keinen ausreichenden Schutz. Der Flughafen soll sich auf ein qualitatives Wachstum ohne weitere Belastungen für die Bevölkerung beschränken.

 

Abstimmungsergebnis:             einstimmig

 

 

7.       Aus dem Regionalplan, Seite 31

Regional bedeutsame Wohnstandorte konzentriert nutzen

 

Auf Seite 31 ist Meerbusch-Strümp als regionalbedeutsamer Wohnstandort mit größerer Siedlungsentwicklung beschrieben. Die aktuellen Beschlusslagen des Rates der Stadt Meerbusch zur K9n schließen weitere Siedlungsentwicklungen in dem Bereich aus. Entsprechend soll der Regionalplan aktualisiert werden.

Textvorschlag:

Von der Stadt Meerbusch wird eine weitere Siedlungsentwicklung in Meerbusch-Strümp, in dem Bereich zwischen der geplanten K 9n und der Meerbuscher Straße, nicht mehr verfolgt. Das Gebiet soll eine ökologische Aufwertung erfahren.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass hier das Stadtentwicklungskonzept 2010 der Stadt Meerbusch gemeint ist.

Aussagen zu den städtischen Flächen in Strümp und deren Optionalpotenzial als Wohn- oder Gewerbe-Reservefläche für 2025 oder 2030 werden in den Leitlinien zum Regionalplan nicht gemacht und sind auch nicht in die Stellungnahme zu integrieren.

Die konkreten Flächen werden unter TOP 5, dort Teilflächen 159 und 173, behandelt.

 

 

8.       Aus dem Regionalplan, Seite 86 (Leitlinien zum neuen Regionalplan)

Wald schützen – Eingriffe vermeiden oder ausgleichen

Hier wird erneut auf den stark unterdurchschnittlichen Anteil von Wald, insbesondere im Gebiet des Rhein-Kreises, hingewiesen.

Es wäre zu überprüfen, ob die Stadt Meerbusch und der Rhein-Kreis möglichst auch, verstärkte Bemühungen unternehmen und dieser Entwicklung durch die Anpflanzung von Waldflächen (wünschenswert z.B. in Bereichen mit hohen Lärmbelastungen – u.a. A 57) Rechnung tragen.

Wie könnte sich dieses in der Stellungnahme wiederfinden?

 

Herr Hüchtebrock führt aus, dass in der Beschlussvorlage „Aktualisierung der Siedlungsflächenentwicklung für die Stadt Meerbusch“ vom 3. Mai 2012 zu diesem Thema folgender Vorschlag gemacht wurde:

6.         Zur Darstellung der aktuellen Waldbereiche innerhalb des Stadtgebietes Meerbusch sollten die in den letzten Jahrzehnten aufgeforsteten Grundstücke aus dem städtischen Flächenpool ermittelt werden und im Regionalplan und später auch im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt werden.

Dies würde vorhandene Statistiken aktualisieren.

Anträge aus den Fraktionen zur zusätzlichen Aufforstung bestimmter Flächen können selbstverständlich gestellt werden. Die jeweiligen Bodenqualitäten und die Biotopvernetzung sind dabei zu beachten.

Auch hier erfolgt die Behandlung unter TOP 5, Teilfläche 16, Darstellung der Waldflächen.

 

 

9.       Schienenwege

Mobil auf der Schiene – das Eisenbahnnetz erhalten und ausbauen

 

Der Regionalplan beschreibt weitere Entwicklungen im Bahnverkehr. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Es wird auf Möglichkeiten der Entlastung für stark befahrene Bereiche hingewiesen, die u.a. durch eine Verlagerung von Zugverkehren auf andere Schienenverbindungen erreicht werden kann. Hier wird u.a. auch die Strecke Krefeld-Köln genannt.

Textvorschlag:

Die Erhöhung von Zugverkehren ist nur dann für die an Schienenverbindungen lebende Bevölkerung vertretbar, wenn konsequente Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Die positiven ökologischen Effekte, durch die Verlagerung von der Straße auf die Schiene, dürfen nicht zu Lasten der Bevölkerung erfolgen. Lärm macht krank. Bahnlärm, im Wesentlichen der Güterverkehre, ist für Anlieger von Bahnstrecken unerträglich und gesundheitsschädlich.

 

Herr Hüchtebrock zitiert die dazugehörigen Ausführungen aus der Stellungnahme.

Ratsherr Peters zieht den Antrag mit dem Textvorschlag zurück.

 

 

10.     Thesenpapier der SPD-Fraktion vom 4.6.2012

 

Herr Hüchtebrock verweist auf das vorgelegte Thesenpapier der SPD. Nach Auffassung der Verwaltung beinhalte dieses keine Änderungswünsche zum Beschlussvorschlag.

Sachkundiger Bürger Losse bestätigt dies.