Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67 %
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
- Aus dem
Betriebsergebnis 2015 werden die Überdeckung bei den Anliegerstraßen zu
40% (6.017,23 €), bei den überörtlichen Straßen zu 100% (7.160,78 €)
und bei den Fußgängerzonen zu 100% (1.037,08 €) vorgetragen. Vom
Betriebsergebnis 2016 fließen jeweils 50% der Überdeckung bei den
Anliegerstraßen (5.124,93 €), bei den Überörtlichen Straßen (4.555,86
€) und bei den Fußgängerzonen (296,37 €) kostensenkend in die
Kalkulation 2019 ein. Vom Betriebsergebnis 2017 fließen bei den
Anliegerstraßen 30% (4.342,35 €) kostensenkend und bei den
Fußgängerzonen 100% (-1.216,60 €) kostensteigernd in die Kalkulation
2019 ein.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt
festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,76 €/m (2018: 1,72
€/m)
b) Fußgängerzonen 9,95 €/m (2018: 10,22
€/m)
c) Innerörtliche Straßen 5,77 €/m (2018: 4,22
€/m)
d) Überörtliche Straßen 4,86 €/m (2018: 3,71
€/m)
- Die XL. Änderungssatzung (Anlage A) wird beschlossen.
Die Gebührenkalkulation (Anlage B) wird Bestandteil
des Beschlusses.
Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis 90 / Die
Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
1 |
|
Die Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
49 |
1 |
|