Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Meerbusch beschließt::
1. Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2019 wird auf 2,30 €/m3,
die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2019 wird auf 1,00 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2. Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd
vorgetragen. Das Betriebsergebnis 2017 wird ebenfalls zu 50%, das sind
122.282,80 € kostenmindernd vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf
insgesamt 219.225,63 €.
3. Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der
Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in
Höhe von 20% (93.027,32 €). Die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2016 wird zu 50% (189.910,01 €) und die Überdeckung
aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zu 30% (89.356,03 €) in die
Gebührenkalkulation 2019 vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf
insgesamt 372.293,36 €.
4. Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau
des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,70 € festgesetzt.
5. Die X. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird
beschlossen.
Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
|
|
SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
5 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
3 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
39 |
11 |
|