Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, Meerbusch‑Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“ gemäß § 12 (2) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 


Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

23

 

 

FDP

11

 

 

SPD

8

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

7

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

47

7