Frau Dreyer stellt die aktuellen Zahlen der in Meerbusch lebenden Flüchtlinge vor (Stand 30.11.2018 ):

91 zugewiesenen Flüchtlingen (41 von ihnen mit Wohnsitzauflage) und 61 sonstigen Zugängen zogen 184 Personen aus den städtischen Unterkünften aus. 113 Personen wären von der Kollegin Frau Reiß betreut worden, die bei der Wohnungssuche behilflich war und über Hilfsangebote und Möglichkeiten informiert habe.

 

Auf Nachfrage bestätigt Frau Dreyer, dass die Vermittlung in Wohnraum derzeit relativ zähflüssig verlaufen würde. Manchmal würden die Wohnungen erst nach dreimaligem Versuch vermittelt werden. Problematisch sei hier,  dass die Vorstellungen der Flüchtlinge nicht mit dem Angebot übereinstimmten.

 

Herr Focken erkundigt sich nach den Erfahrungen mit  dem Familiennachzug. Frau Dreyer gibt an, dass augenblicklich noch nicht sehr viele Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzuges  nach Meerbusch kämen, allerdings sei die Informationsweitergabe mit den zuständigen Behörden nicht besonders gut und man sei darauf angewiesen, dass die Betroffenen selbst mitteilten, wann ihre Familie ankäme. Dies sei für die Planung der Unterbringung nicht sehr hilfreich.

 

Herr Focken erkundigt sich, in wieweit die Wohnsitzauflage noch von Belang sei. Frau Dreyer und Frau Maas erklären, dass derzeit die Wohnsitzauflage juristisch betrachtet noch nicht gekippt sei. Bei Bestandsfällen bliebe alles so wie bisher. Nach Ablauf der drei-Jahres-Frist, würde dann das weitere Verfahren durch das Bamf geprüft.

 

Auf Nachfrage bestätigt Frau Dreyer, dass man vor Ort über die einzelnen Ablauffristen der Wohnsitzauflage nicht informiert werden würde. Dies sei, so Frau Maas, eine recht unglückliche Situation, die durch die räumliche Distanz der Ausländerbehörde des Rhein-Kreis Neuss und vermutlich auch durch die Überbeanspruchung des Personals dort zu erklären sei. Sie macht den Vorschlag, den Leiter der Ausländerbehörde auf eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um mit ihm über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren.