Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass der kath. Kindergarten St. Franziskus unter der lfd. Nr. 144 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, vertritt die Auffassung, dass das oben genannte Objekt gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal ist.

 


 

einstimmig