Sitzung: 07.11.2018 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Herr
Klein erklärt, dass die Mauritiusschule in Meerbusch-Büderich, Dorfstraße 18,
mit ihrem historischen Altbau ursprünglich aus dem Jahre 1908 stamme. Ein
erster Erweiterungsbau sei 1912 errichtet worden, 1958 sei ein weiterer Anbau
in Form eines WC-Gebäudes erstellt worden. In den letzten Jahren seien an der
Mauritiusschule zunehmend Schäden aufgrund der inzwischen deutlichen Alterung
der einzelnen Bauteile festgestellt worden. Diese Schäden seien mit normalen
Mitteln der Bauinstandhaltung nicht mehr bzw. nur unwirtschaftlich zu beheben.
Aufgrund der nach wie vor hohen Schülerzahlen in Büderich sei der Erhalt des
historischen Schulgebäudes unumgänglich. Vor diesem Hintergrund habe die
Verwaltung über das Architekturbüro Thelen Architekten GbR Düsseldorf, eine
Voruntersuchung zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs für das Schulgebäude
Mauritiusschule erarbeiten lassen. Das Ergebnis dieser Vorentwurfsplanung liege
nun vor.
Im
Kern sei festzustellen, dass das Gebäude aufgrund seines Alters erhebliche
bauliche und konstruktive Mängel aufweise. Diese Mängel umfassten im Prinzip
sämtliche Ausbaugewerke; so z.B. die Fenster- und Türanlagen, die
Dacheindeckung, den Fassadenputz, die Bodenbeläge und die gesamten
haustechnischen Gewerke. Allein diese Baumaßnahmen kämen einer Generalsanierung
des Gebäudes gleich. Des Weiteren sei die Entfluchtungssituation der Schule
nicht mehr zeitgemäß. So fordere die heute gültige Schulbaurichtlinie für jeden
Klassenraum einen baulichen zweiten Rettungsweg. Durch die Lage des
Schulgebäudes innerhalb der Lärmschutzzone des Flughafens Düsseldorf komme auch
dem Schallschutz der Klassenräume eine wichtige Bedeutung bei. In einem
Vorgespräch mit der Schulleitung seien darüber hinaus auch räumliche Mängel am
Schulgebäude festgestellt worden. So seien insbesondere der Verwaltungsbereich
und das Lehrerzimmer viel zu klein und nicht mehr sachgerecht untergebracht. Es
fehlen ein Multifunktionsraum, sowie Räume für Lehrmittel und
Differenzierungsbereiche, die den Klassen zugeordnet sind.
Im
Rahmen der Voruntersuchung sei daher versucht worden, nicht nur die
sanierungstechnischen Notwendigkeiten abzubilden und zu erfassen, sondern auch
die räumlich funktionalen Defizite zu lösen.
Einen
wesentlichen und funktionalen notwendigen Eingriff stelle der Ausbau des
Dachgeschosses dar.
Die
Vorplanung beinhalte auch eine erste Kosteneinschätzung der notwendigen
Maßnahmen. Hier sei derzeit von einem Kostenrahmen von rd.
4,97 Mio. Euro (brutto) auszugehen. Dieser Kostenrahmen müsse jedoch
in den weiteren Planungsstufen detailliert und fortgeschrieben werden. Hinzu
kämen notwendige Kosten für die Unterbringung der Schüler während der 1
½-jährigen Bauzeit in einer Raumcontaineranlage.
Zur
Fassadensanierung der Maria-Montessori Gesamtschule berichtet Herr Klein, dass
diese Ende der 1960er Jahre errichtet und
in den 1990er Jahren umfassend erweitert worden sei. Der 3-geschossige
Altbaukörper einschl. des erdgeschossigen Verwaltungs- und Aulabereiches
verfüge aus der Bauzeit über eine Fassade aus Waschbetonfertigteilen. Diese
Betonfertigteile weisen zunehmend Schäden auf. Ursache der Schäden sei
hauptsächlich eine zu geringe Betonüberdeckung der Bewehrungsstähle. In
Verbindung mit einem jahrzehntelangen Witterungseintrag durch Feuchtigkeit und
Frost führe dies zu Abplatzungen insbesondere der äußeren Betonoberfläche.
Weiterhin seien Ausbrüche an den Kanten und Rissbildungen bei einzelnen
Fassadenelementen festzustellen.
Ende
2017 sei das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen, die über ein
umfassendes Know-How in der Sanierung von Schulgebäuden aus den 60er und 70er
Jahren verfügen, mit der Erarbeitung einer Studie zur Fassadensanierung der
Maria-Montessori-Gesamtschule beauftragt worden. Diese Studie liege inzwischen
in Form eines Gutachtens vor.
In
Anbetracht der Tatsache, dass die damals montierte Fassade bei Weitem nicht
heutigen Anforderungen genüge, empfehlen die Architekten keine Instandsetzung
der alten Waschbetonfassade vorzunehmen, sondern diese komplett zu erneuern.
Die Erneuerung stelle jedoch einen erheblichen Eingriff in das Bauwerk dar, sei
entsprechend planungsintensiv, schwierig in der Baudurchführung und
kostenintensiv.
Vorläufig
wurden im Rahmen dieser Studie folgende Kosten ermittelt:
a)
Fassadensanierung
(Bauwerkskosten und Baunebenkosten) 6.034.000 Euro
b)
Umstrukturierung
(Bauwerkskosten und Baunebenkosten) 1.100.000 Euro
Gesamtkosten
(Bauwerkskosten und Baunebenkosten) 7.134.000 Euro
Es
handele sich hierbei um eine vorläufige Kostenschätzung mit Kostenstand
Mitte 2018. Im Haushaltsplanentwurf se diese Maßnahme bereits mit einem
Kostenvolumen von 7,3 Mio. Euro dargestellt.