Herr 1.Beigeordneter Maatz führt auf Anregung von Ratsfrau Dr. Schomberg aus, dass die Prüfung durch die GPA insgesamt gut ausgegangen ist und ein gutes Einvernehmen mit dem Prüfer bestand. Die im Bericht angeführten Feststellungen der GPA betrafen zunächst die ohne Elternbeitragssatzung erhobenen Beiträge für das Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“. Hierzu wurde die Bezirksregierung befragt, ob eine solche Satzung aus Sicht der Aufsichtsbehörde als notwendig angesehen wird. Nach entsprechender Bestätigung, dass eine Satzung notwendig ist und diese auch gefordert wird, wurde vereinbart, dass diese Satzung im Laufe der Jahre 2019/2020 vorgelegt wird.

 

Weiterhin wurde beanstandet, dass die Betreuung der Kinder im Rahmen des Angebotes „Verlässliche Grundschule“ an allen Grundschulen mit der zwingenden Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten im Osterather Betreuungsverein e.V. ( OBV ) verbunden und dies rechtlich unzulässig ist. Herr 1. Beigeordneter Maatz führt hierzu aus, dass eine Aufforderung an den Träger ergangen ist, dass diese Koppelung bis spätestens zum Sommer 2019 abzustellen sei. Dies wurde seitens des OBV zugesichert und auch der Bezirksregierung die Frist entsprechend mitgeteilt.

 

Hinsichtlich der Berücksichtigung der bereits bestehenden Mitgliedschaften der Erziehungsberechtigten beim OBV fragt Ratsfrau Dr. Schomberg nach, ob hier eine Belehrung der Eltern über die nicht mehr notwendige Mitgliedschaft vorgesehen ist und diesen damit eine erneute Entscheidung über den Verbleib beim OBV eingeräumt wird. Herr Maatz teilt hierzu mit, dass dem OBV diese Belehrung in schriftlicher Form empfohlen wird, nachdem die Frist Mitte 2019 abgelaufen ist.