Sitzung: 05.12.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: FB3/0281/2018
Herr
1.Beigeordneter Maatz führt auf Anregung von Ratsfrau Dr. Schomberg aus, dass
die Prüfung durch die GPA insgesamt gut ausgegangen ist und ein gutes
Einvernehmen mit dem Prüfer bestand. Die im Bericht angeführten Feststellungen
der GPA betrafen zunächst die ohne Elternbeitragssatzung erhobenen Beiträge für
das Betreuungsangebot „Verlässliche Grundschule“. Hierzu wurde die Bezirksregierung
befragt, ob eine solche Satzung aus Sicht der Aufsichtsbehörde als notwendig
angesehen wird. Nach entsprechender Bestätigung, dass eine Satzung notwendig
ist und diese auch gefordert wird, wurde vereinbart, dass diese Satzung im
Laufe der Jahre 2019/2020 vorgelegt wird.
Weiterhin
wurde beanstandet, dass die Betreuung der Kinder im Rahmen des Angebotes
„Verlässliche Grundschule“ an allen Grundschulen mit der zwingenden
Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten im Osterather Betreuungsverein e.V. (
OBV ) verbunden und dies rechtlich unzulässig ist. Herr 1. Beigeordneter Maatz
führt hierzu aus, dass eine Aufforderung an den Träger ergangen ist, dass diese
Koppelung bis spätestens zum Sommer 2019 abzustellen sei. Dies wurde seitens
des OBV zugesichert und auch der Bezirksregierung die Frist entsprechend
mitgeteilt.
Hinsichtlich
der Berücksichtigung der bereits bestehenden Mitgliedschaften der
Erziehungsberechtigten beim OBV fragt Ratsfrau Dr. Schomberg nach, ob hier eine
Belehrung der Eltern über die nicht mehr notwendige Mitgliedschaft vorgesehen
ist und diesen damit eine erneute Entscheidung über den Verbleib beim OBV
eingeräumt wird. Herr Maatz teilt hierzu mit, dass dem OBV diese Belehrung in
schriftlicher Form empfohlen wird, nachdem die Frist Mitte 2019 abgelaufen ist.