Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erster Beigeordneter Maatz führt in die Beratung ein und fasst die Kernpunkte zu der in der Informationsvorlage dargelegten Betreuungssituation in Meerbusch nochmals zusammen. Wie jedes Jahr werde der JHA in der Sitzung am 27.02.2019 stichtagsscharf über die Versorgungssituation unterrichtet anlässlich der im Rahmen der Jugendhilfeplanung erforderlichen Beschlussfassung zur Meldung der Platzzahlen beim LVR zum 15.03. d.J. Angesichts der aktuellen Situation sei es jedoch Anliegen der Verwaltung, den Fachausschuss bereits vorab umfassend zu informieren. Im Ergebnis sei festzustellen, dass es bislang nicht gelinge, mit dem steigenden Bedarf ausreichend Schritt zu halten. Die Probleme bei der Planung und Realisierung von Neubauten seien dargestellt, im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Zusammenhang mit dem ISEK seien im Haushaltsentwurf neben dem geplanten Neubau in Büderich Mittel für eine weitere Kita in Osterath eingestellt. In dem Versuch, die Versorgung bestmöglich sicherstellen zu können, würden aber weiterhin alle schneller und leichter umsetzbaren Möglichkeiten mit Hilfe von Provisorien, zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten, vertretbaren Überbelegungen geprüft. An diesem Punkt werde auch die Notwendigkeit einer transparenten und sachgerechten Platzvergabe deutlich, zu der die Kommunen seit dem Urteil des OVG Münster aus 2017 aufgefordert seien.

 

Ratsherr Fliege dankt zunächst für die Erläuterung, stellt aber fest, dass die Stadt hinsichtlich der Versorgungssituation nicht nur ein kleines Problem habe. Bereits in der Sitzung im März 2018 habe er dazu aufgefordert, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, durch den Bau neuer Kindertageseinrichtungen die Versorgungssituation zu verbessern und alle erforderlichen Fachausschüsse ins Boot zu holen. Dem sei nicht Rechnung getragen worden. Es sei nicht haltbar, dass eine Stadt, in der ständig und insbesondere auch für Familien mit Kindern gebaut werde, derart große Versorgungslücken aufweise. Zudem vermisse er in der Vorlage die Zahlen zur Kindertagespflege und damit zum tatsächlichen Bedarf. 

 

Ratsherr Eimer weist darauf hin, dass es bereits jetzt schwierig sei, freie Personalstellen mit Erzieherinnen zu besetzen. Hier liege die wesentliche Herausforderung beim Platzausbau. Das KiBiz enthalte einige Ungereimtheiten – z.B. dass Kinderpflegerinnen, die ursprünglich für die U3-Betreuung ausgebildet seien, nicht für die Betreuung in U3-Gruppen eingesetzt werden dürften -, die aber auf Landesebene zu regeln seien. Zudem sei ein weiteres Hindernis die eher schlechte Bezahlung der Erzieherinnen; viele stünden dem Arbeitsmarkt nach Abschluss der 3jährigen Ausbildung nicht zur Verfügung. Selbst wenn in Meerbusch ausreichend Plätze vorhanden seien, wäre kaum ausreichendes Personal zu finden. Zudem stellt Ratsherr Eimer die Frage, wo in Büderich überhaupt noch bebaubare Grundstücke für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stünden, wenn der LVR das Hallenbadgrundstück wegen Fluglärms abgelehnt habe.

 

Erster Beigeordneter Maatz betont, dass die vorgelegten Zahlen lediglich eine Momentaufnahme darstellten und er es für verfrüht halte, Ängste bezüglich der Versorgungssituation zu schüren. Bislang habe die Verwaltung das Verfahren immer gut gemanagt. Im Rahmen der Möglichkeiten versuche die Verwaltung alles, die Herausforderung zu bewältigen. Bereits vor einem Jahr habe es Kritik an den Provisorien und der Überbelegung gegeben. Die Realität erfordere jedoch solche Maßnahmen und die Verwaltung werde weiterhin seriös und nachhaltig daran arbeiten, die notwendigen Ressourcen bereit zu stellen.

 

Ratsherr Fliege stellt klar, dass an dem Einsatz der Verwaltung kein Zweifel bestehe. Dennoch befänden sich aktuell 560 Kinder nicht in einer Regelbetreuung, wofür eine Lösung gefunden werden müsse.

 

Ratsherr Wartchow rät dazu, die Lage nicht zu dramatisieren. Auch wenn dies keine Entschuldigung für fehlende Plätze sein könne, stehe Meerbusch im interkommunalen Vergleich immer noch gut da. Dass das Land das Hallenbadgrundstück wegen Fluglärms abgelehnt habe, sei unverständlich, aber Fakt; zudem gebe es das Problem des Fachkräftemangels. Weiterhin bestehe in Meerbusch aber der Anspruch, eine gute Versorgung der Kinder sicher zu stellen, so dass im Rahmen der Haushaltsberatung die Erstellung einer mittelfristigen und stadtteilbezogenen Planung für Betreuungsplätze U3 und Ü3 beantragt werde. Er halte es für wichtig, im Haushalt bereits erste Signale zur Verbesserung der Versorgungsquote zu setzen.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel betont, dass es für einige Familien eine Katastrophe bedeute, in der Regel aber mindestens ein Hemmnis in der Lebensplanung, wenn kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne. Das Problem müsse dringend angegangen werden.

 

Ratsherr Neuhausen appelliert, dass der JHA weniger Kritik an der Jugendverwaltung üben und stattdessen Lobby sein sollte, um die Jugendverwaltung in die Lage zu versetzen, ihren Auftrag erfüllen zu können. Es fehle hier die Unterstützung der anderen Bereiche, die mit mehr Sorgfalt an die Sache herangehen sollten. So habe die Bauverwaltung trotz Fachkenntnis das Hallenbadgrundstück über Monate vorgehalten, obwohl dieses wegen Lärmschutz nicht habe zur Verfügung stehen können. Zudem regt Ratsherr Neuhausen an, vom Grundsatz der Platzvergabe im eigenen Stadtteil abzukehren. Den Bürgern müsse vermittelt werden, dass auch ein Platz in einem anderen Stadtteil den Anspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen könne. Im Ergebnis unterstütze die SPD-Fraktion den Betrieb von Provisorien zur kurzfristigen Bedarfsdeckung sowie die Qualifizierung von bestehenden Räumlichkeiten.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens berichtet Erster Beigeordneter Maatz, dass die Verwaltung mit der GWH bereits über die Verlängerung des Mietvertrages für die alte Kita Am Sonngarten verhandele. Ein Rückkauf werde von der GWH bisher nicht unterstützt. Bezüglich des Kreutzer Hofes berichtet Erster Beigeordneter Maatz weiter, dass bereits vor geraumer Zeit Gespräche geführt worden seien. Allerdings hätten die zur Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Schritte nicht realisiert werden können, so dass dieses Objekt keine Option darstelle.

 

Ratsherr Eimer verweist sodann auf den 2. Teil der Informationsvorlage, die Vergabekriterien. Eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen würde ein umständliches Vergabeverfahren entbehrlich machen.

 

Vorsitzende Schoppe weist erläuternd darauf hin, dass transparente und sachgerechte Vergabekriterien aufgrund eines Urteils des OVG Münster in jedem Falle gefordert seien, die Umsetzung allerdings bei ausreichender Platzzahl deutlich risikofreier wäre.