Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, für das Schuljahr 2019/20 die Zügigkeit an der Städt. Eichendorff-Schule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW auf drei parallele Eingangsklassen festzulegen.

 


StVDin Piegeler erläutert die Vorlage. Gründe für den vorgelegten Beschlussvorschlag seien vor allem, die in den vergangenen Jahren notwendigen Ablehnungen zu vermeiden und der Schule die Möglichkeit zu geben, mit kleinen Klassen ein vernünftiges Lernumfeld anbieten zu können. Dies würde vor allem zu ausgeglichenen Klassenfrequenzen im Stadtteil Osterath führen.

 

Ratsherr Eimer bezweifelt, dass in der Städt. Eichendorff-Schule dauerhaft 3 Züge untergebracht werden können, da es dort nur 10 Klassen gebe. Man könne den Wunsch der Schule nachvollziehen, man könne jedoch nur für das kommende Jahr einer dritten Eingangsklasse zustimmen.

 

Nach kurzer Diskussion ändert der Ausschuss den Beschlussvorschlag wie folgt ab:

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, ab dem Schuljahr 2019/20 die Zügigkeit an der Städt. Eichendorff-Schule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW auf drei parallele Eingangsklassen festzulegen.

 

Neuer Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, für das Schuljahr 2019/20 die Zügigkeit an der Städt. Eichendorff-Schule gem. § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW auf drei parallele Eingangsklassen festzulegen.

 

Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst.

 

Zudem wird der Verwaltung der Auftrag erteilt, rechtzeitig ein Konzept vorzulegen, wie dauerhaft in der Städt. Eichendorff-Schule eine Dreizügigkeit umgesetzt werden kann.