Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Musikschule (Anlage 1) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Die Leiterin der Musikschule, Frau Burbulla, erläutert die vorgeschlagene Satzungsänderung. Bei der Ausarbeitung seien die Lehrkräfte einbezogen worden, um die Anforderungen durch die Praxis angemessen zu berücksichtigen. Kern der Änderung sei eine größere Flexibilität bei der Unterrichtsdauer und den Unterrichtsformen, so dass künftig bei Bedarf ohne Vertragsänderung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht gewechselt werden könne.

Ausschussvorsitzender Neuhausen fragt, welche Auswirkungen die geänderte Satzung auf den Zuschussbedarf der Musikschule habe. Frau Burbulla erwartet in dieser Hinsicht keine Veränderung, man könne aber selbstverständlich nicht sicher sein, welche Zeitmodule die Eltern buchen.

Sachkundiger Bürger Radmacher möchte wissen, ob durch die Änderung die Vergleichbarkeit mit anderen Musikschulen des Rhein-Kreises Neuss noch gegeben sei. Frau Burbulla antwortet, die meisten Musikschulen der Umgebung hätten eine derartige Strukturveränderung bereits abgeschlossen.

Ratsherr Banse verweist auf die Höhe der internen Leistungsverrechnung hin, die nach seiner Auffassung eine Vergleichbarkeit mit anderen Musikschulen unmöglich mache.

Sachkundige Bürgerin Wienands begrüßt die Strukturanpassung und wünscht gutes Gelingen.

 


Abstimmung:

einstimmig