Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte Neufassung der
Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Musikschule (Anlage 1) zu
beschließen.
Sachverhalt:
Die Leiterin der Musikschule, Frau Burbulla, erläutert die
vorgeschlagene Satzungsänderung. Bei der Ausarbeitung seien die Lehrkräfte
einbezogen worden, um die Anforderungen durch die Praxis angemessen zu
berücksichtigen. Kern der Änderung sei eine größere Flexibilität bei der
Unterrichtsdauer und den Unterrichtsformen, so dass künftig bei Bedarf ohne
Vertragsänderung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht gewechselt werden
könne.
Ausschussvorsitzender Neuhausen fragt, welche Auswirkungen die geänderte
Satzung auf den Zuschussbedarf der Musikschule habe. Frau Burbulla erwartet in
dieser Hinsicht keine Veränderung, man könne aber selbstverständlich nicht
sicher sein, welche Zeitmodule die Eltern buchen.
Sachkundiger Bürger Radmacher möchte wissen, ob durch die Änderung die
Vergleichbarkeit mit anderen Musikschulen des Rhein-Kreises Neuss noch gegeben
sei. Frau Burbulla antwortet, die meisten Musikschulen der Umgebung hätten eine
derartige Strukturveränderung bereits abgeschlossen.
Ratsherr Banse verweist auf die Höhe der internen Leistungsverrechnung
hin, die nach seiner Auffassung eine Vergleichbarkeit mit anderen Musikschulen
unmöglich mache.
Sachkundige Bürgerin Wienands begrüßt die Strukturanpassung und wünscht
gutes Gelingen.
Abstimmung:
einstimmig