Beschluss: zur Kenntnis genommen

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard nimmt zu der Anfrage Stellung.

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

Der Bürgerverein wurde in die Planung einvernehmlich einbezogen. Als geeignete Fläche wurde die Dorfwiese in der Nähe des Denkmales bestimmt. Es wurde ebenfalls mit dem Nachbarn über die Planung gesprochen. Geplant ist eine naturnahe Spielwiese mit der Möglichkeit, diese als Treffpunkt zu nutzen.

Zu Frage 3:

Abstimmungsbedarfe mit Trägern öffentlicher Belange bestehen nicht.

Zu Frage 4:

Planungsrechtlich wird Kinderlärm als Lebensäußerung eingestuft und deshalb ist hier keine Lärmschutzwand erforderlich. Dies wäre bei einem Bolzplatz anders zu bewerten.

 

Herr Quaß ist verwundert, dass für den Spielplatz nicht das ursprünglich im Bebauungsplan als Bolzplatz ausgewiesene Grundstück in Frage kommen soll. Bei dem jetzt vorgesehenen Grundstück bestehe von der vorwiegend einseitigen Bebauung aus gesehen, für viele Kinder ein Risiko wegen der zu überquerenden Kreisstraße. Die Kreisverwaltung ist wegen erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen, z. B. durch einen Zebrastreifen, einzubeziehen.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard trägt vor, dass im Bebauungsplan eine Änderung von Bolzplatz in Kinderspielplatz vorgenommen werden könne, dann aber die Erschließung überarbeitet werden müsste.

 

Als Mitglied des Bürgervereins kann Herr Quaß zudem nicht nachvollziehen, wie es zu der jetzt vorgestellten Planung gekommen ist. Es sei ihm nicht bekannt, dass der Bürgerverein einbezogen wurde.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard teilt mit, dass ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Bürgerverein stattgefunden habe.