Sitzung: 15.11.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: DezIII/0275/2018
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist auf die der Vorlage beigefügte Auflistung aller städtischen Räumlichkeiten, die möglicherweise auch für eine anderweitige Verwendung genutzt werden könnten. Anlass sei der auf Antrag der FDP-Fraktion erteilte Auftrag des Rates am 27.09.2018. Zusammenfassend stellt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage fest, dass sich nur wenige Räumlichkeiten zur externen Nutzung eigneten, so z.B. die Gesamtschule, der Bürgerraum in Langst-Kierst und das Bürgerhaus Lank. Grundsätzlich halte sie die Räumlichkeiten der Feuerwehr nicht für vermietbar, in Schulen nur unter Vorbehalt, wie den Einbau von Schutzböden und Bereitstellung von Personalstunden für Schulhausmeister. Die Erstellung der Liste über die vorhandenen Räumlichkeiten sei vor dem Hintergrund erfolgt, ob es in Meerbusch Alternativen zur Halle 9 mit dem dort vorhandenen Raumangebot und der gastronomischen Ausstattung gebe. Dies sei nicht gegeben.
Ratsherr Rettig dankt zunächst für die Aufstellung, verweist ergänzend auch auf alternative Möglichkeiten wie die Anmietung von Zelten und Mobiltheken. Grundsätzlich sollten alle Räumlichkeiten für eine externe Nutzung verfügbar sein. Zudem regt er an, die bestehenden Möglichkeiten auf der Internetseite der Stadt für die Bürger zu veröffentlichen.
Ratsherr Wartchow dankt für die interessante Aufstellung, die aber zeige, dass eine Lösung für die Halle 9 gebraucht werde. Der ganz überwiegende Teil der Räumlichkeiten könne den mit der Fortführung der Halle 9 beabsichtigten Zweck nicht erfüllen.
Ratsherr Peters erklärt, dass auch er für die Erstellung der Liste gestimmt habe, um Erkenntnisse darüber zu erhalten, ob in der Stadt auch andere Räumlichkeiten vorhanden seien, die diese Funktion erfüllen könnten. Der Bedarf nach gemeinwesenorientierten Räumen sei nicht nur in Osterath gegeben. Er rege daher an, zu prüfen, ob in vorhandenen Räumen durch entsprechende Ausstattung eine solche Nutzung ermöglicht werden könne.
Ratsherr Neuhausen erläutert, dass die SPD-Fraktion sich die Liste vor dem Aspekt angeschaut habe, ob daraus eine Alternative zur Halle 9 ersichtlich sei. Die Liste sei interessant, löse aber die Raumfrage nicht. So seien insbesondere die Sporthallen durch Vereinsnutzung nahezu umfassend belegt, Schulaulen halte er zudem nicht für geeignet.
Ratsfrau Glasmacher betont, dass der Ausschuss sich klar machen müsse, um wie viele Großveranstaltungen es im Jahr überhaupt gehe. Auch viele Sportvereine und Kirchengemeinden stellten ihre Räumlichkeiten für externe Mieter zur Verfügung; diese sollten in die Liste der mietbaren Objekte aufgenommen werden.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage betont nochmals, dass die als Informationsvorlage zur Kenntnis gegebene Aufstellung vor dem Hintergrund des weiteren Vorgehens bezüglich der Halle 9 erstellt worden sei und verweist auf anstehende Beschlussfassungen zu TOP 2.2 – Antrag der FDP-Fraktion vom 11.09.2018, soweit noch nicht durch Ratsbeschluss erledigt.