Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung auf dem Stoessel-Gelände einzuleiten.

 

2.      Der städtische Zuschuss ist an den externen Betreiber der Halle 9 ausschließlich zur anteiligen Übernahme der Vorhaltekosten (Miet- / Betriebskosten) unter der Voraussetzung zu gewähren, dass für Veranstaltungen von in der Stadt Meerbusch aktiven Vereinen, für vom Kinder- und Jugendförderplan anerkannte, förderfähige Jugendprojekte und der Stadt Meerbusch Nutzungszeiten ermöglicht werden.

 

3.      Die Gewährung des städtischen Zuschusses in Höhe von 50% der Vorhaltekosten erfolgt bis zum Jahresbetrag von 30.000 Euro durch den externen Betreiber der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung für die Einräumung von bis zu 30 Terminen im Jahr (20 Termine für Kultur- / Brauchtumspflege und Jugendprojekte, 10 Termine für die Stadt Meerbusch). Für die Durchführung von Jugendprojekten sollen 30.000 Euro im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden.

 

4.    Nach 12 Monaten ist eine Evaluierung vorzunehmen

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage teilt eingangs mit, dass der OBV die Betriebsträgerschaft für das JuCa/Halle 9 entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.09.2018 für weitere 3 Monate übernehme. Im Rahmen der Haushaltsberatung 2019 seien daher zusätzlich 40.000 € für anteilige Vorhaltekosten auszuweisen.

 

Im Weiteren liege neben der Beschlussvorlage der Verwaltung unter TOP 3.2 der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 23.09.2018 mit Positionspapier vom 18.03.2018 zur Entscheidung vor. Der Antrag der FDP-Fraktion auf Schließung der Halle 9 sei bereits unter TOP 2.2 abgelehnt.

 

Ratsherr Damblon unterstützt grundsätzlich den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Ziel sei die Erhaltung der Halle 9 für größere Veranstaltungen im Bereich des Gemeinwesens, aber weiterhin auch für Jugendarbeit. Die Attraktivität der Halle 9 sei durch die vollständige, auch gastronomische Ausstattung gegeben; es gelte nun einen neuen Betreiber zu finden. Nach intensiver Diskussion werde der Verwaltungsvorschlag, 50 % der Vorhaltekosten als städtischen Zuschuss zu übernehmen, als vernünftiger Ansatz unterstützt. Gewünscht sei allerdings eine größere Flexibilität in der Nutzung der Gemeinwesenzeiten. Die Festschreibung von 30 Wochenendterminen sei nicht zielführend. Der Beschlussvorschlag gehe jedoch in die richtige Richtung: das Gute solle erhalten, das Schlechte verbessert werden.

 

Ratsfrau Schoppe schlägt zur Flexibilisierung der Gemeinwesenzeiten die Änderung des Beschlussvorschlages in „von bis zu 30 Terminen/Jahr“ vor.

 

Ratsherr Neuhausen betont, dass sich die SPD-Fraktion immer für den Erhalt der Halle 9 ausgesprochen habe. Der Beschlussvorschlag werde daher ebenfalls unterstützt mit dem ergänzenden Wunsch nach einer Evaluierung nach 12 Monaten, um möglichen Missständen zeitnah abhelfen zu können.

 

Ratsherr Rettig hält eine Evaluation für überflüssig, da ein privater Betreiber dies ohnehin vornehme. Er sei zudem skeptisch, wie viele Vereine künftig bereit und in der Lage seien, das Nutzungsentgelt zu bezahlen. Bezüglich der Höhe der Mieteinnahmen stelle sich im Übrigen die Frage, welche Entgelte der OBV bislang erhoben habe. Weiter verweist Ratsherr Rettig auf die Ergebnisse der vorgenommenen Sozialanalyse. Es sollten keine Entscheidungen getroffen werden, bevor die entsprechenden Gutachten mit Aussagen zu erforderlichen Räumlichkeiten vorlägen.

 

Bürgermeistern Mielke-Westerlage erläutert, dass der vorgeschlagene städtische Zuschuss in Höhe von 30.000 € insoweit mit einem Gegenwert verknüpft sein solle, als den Veranstaltern von Kultur- und Brauchtumspflege sowie Jugendprojekten die Räumlichkeiten im Umfang des Zuschusses unentgeltlich zur Verfügung zu stellen seien. Wie hoch letztlich die Nachfrage sei, könne aktuell nicht beantwortet werden, da der OBV das JuCa als Jugendeinrichtung und damit unter anderen Bedingungen betreibe.

 

Ratsherr Rettig kritisiert, dass bei 30 Veranstaltungstagen und einem Zuschuss von 30.000 € jeder Veranstaltungstag mit 1.000 € bezuschusst würde. Auf weitere Nachfrage erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass der vorgeschlagene Zuschuss originär dazu dienen solle, Veranstaltungen des Gemeinwesens in der Halle 9 durchführen zu können; ggf. würde damit auch die Miete gesponsert.

 

Ratsherr Peters äußert sein Erstaunen, wie leichtfertig augenscheinlich in der Vergangenheit ein Betrag in Höhe von 160.000 € für den Betrieb des JuCa/Halle 9 aufgewendet worden sei, nun jedoch 30.000 € als ausreichend betrachtet würden. Der Anspruch von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an eine solche Gemeinweseneinrichtung seien gleichermaßen Angebote aus den Bereichen Kultur, Soziales und Jugendarbeit, wofür ein Betrag von 30.000 € nicht ausreiche. Leider sei man in der Diskussion um die Inhalte keinen Schritt weiter als in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 20.09.2018.

 

Ratsherr Banse unterstützt das Anliegen, den Betrieb der Halle 9 auf sichere finanzielle Füße zu stellen. Sollte eine Unterfinanzierung festgestellt werden, müsse die Stadt ggf. aufstocken.

 

Bezüglich der geforderten Evaluation nach 12 Monaten gibt Ratsfrau Kox ebenfalls zu bedenken, dass ein externer Betreiber ohnehin die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Blick habe. Sollte dennoch eine Evaluation gewünscht sein, halte sie einen Zeitraum von 24 Monaten für aussagekräftiger. In jedem Fall sehe sie den Bedarf für eine solche Gemeinweseneinrichtung sowohl bei Privatpersonen als auch Gewerblichen für gegeben an, zusammen mit der Stadt müsse ein Betreiberkonzept erstellt werden. Einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € halte sie für realistisch, zumal weitere Einnahmen über das Catering zu erzielen seien.

 

Um einige in der Diskussion angerissene Fragen zu beantworten, berichtet Ratsherr Eimer, dass im Jahr 2018 32 Veranstaltungen mit Nutzungsentgelten zwischen 50 € und 700  € im JuCa/Halle 9 durchgeführt worden seien, zudem 5 städtische Veranstaltungen. Die Vermietung erfolge überwiegend für den Samstag, wobei oftmals bereits der Freitag für die Vorbereitung blockiert sei. Reine Privatfeiern habe es lediglich 5 gegeben, wobei eine Vermietung an jedem Wochenende hätte erfolgen können. Hier gebe es eine große Nachfrage, der in den letzten 3 Jahren jedoch aufgrund der Ausrichtung als Jugendeinrichtung nicht entsprochen worden sei. Für einen zukünftigen externen Betreiber sehe er durchaus Spielraum für höhere Raummieten. Auch der Einsatz des jeweils erforderlichen Servicepersonals sei für einen gewerblichen Betreiber leichter zu planen. Alle Zahlen würden im Jahresbericht 2018 erläutert.

 

Ratsherr Eimer schlägt abschließend vor, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, damit gestartet und ein neuer Betreiber gesucht werden könne. Anfang 2019 könne dann in gemeinsamer Sitzung über das weitere Vorgehen nochmals diskutiert werden.

 

Ratsherr Damblon fasst die vorliegenden Beschlussanträge nochmals zusammen, die von der Schließung der Halle 9 (FDP-Faktion) bis zur Bereitstellung von insgesamt 100.000 € für Betriebs-, Personal- und Sachkosten sowie 54.000 € für kulturelle Veranstaltungen für alle Altersklassen (Bündnis90/DIE GRÜNEN) reichten. Dazwischen liege der Vorschlag der Verwaltung, der eine gewerbliche Vermietung ermöglichen solle, was dem OBV aufgrund des Schwerpunktes auf der Jugendarbeit verwehrt gewesen sei. Er schlage daher vor, der Beschlussvorlage zuzustimmen und mit dem vorgesehenen Zuschuss von 30.000 € einen geeigneten Betreiber zu suchen.

 

Ratsherr Weyen macht nochmals deutlich, dass ein Zuschuss von 30.000 € bei 30 garantierten Veranstaltungstagen für Gemeinwesenarbeit einen projektbezogenen Zuschuss von 1.000 € bedeute. Es stelle sich die Frage, warum bisher 160.000 € für das JuCa aufgewendet worden seien. Zudem bittet er um Erläuterung zu der zitierten Aussage des Stadtjugendrings, dass seitens der Träger der offenen Jugendarbeit kein Interesse an der Nutzung des JuCa bestehe.

 

Beratendes Mitglied Barbarino erläutert, dass es bei der Fragestellung darum ging, ob und wie die Halle 9 im Rahmen von Ferienveranstaltungen mit Angeboten der offenen Jugendarbeit unterstützt werden könne. Dies werde kritisch gesehen, da die Jugendlichen an ihre Stadtteile gebunden seien und für die pädagogische Arbeit die Bindung an die eigene vertraute Einrichtung ein wichtiger Aspekt sei.

 

Ratsherr Neuhausen plädiert für eine Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag. Ein Betrag von 30.000€ sei ausreichend, um erstmal starten zu können. Ein möglicher Betreiber kenne die Bedingungen; sollte das Konstrukt nicht funktionieren, werde dies bereits in kurzer Zeit deutlich werden. Er halte weiterhin an einer Evaluation nach 12 Monaten fest, einen Zeitraum von 24 Monaten halte er für zu lang.

 

Ratsherr Quaß stellt die Finanzierung aus eigener gastronomischer Erfahrung in Frage. Angesichts der Auflage, dass die Halle 9 auch als Gemeinweseneinrichtung zur Verfügung stehen solle und der Gastronom damit in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei, gehe er von einem höheren Zuschussbedarf aus.

 

Ratsherr Peters stellt nochmals die Grundsatzfrage, welches Ziel hier erreicht werden solle. Bündnis 90/DIE GRÜNEN strebten eine Gemeinweseneinrichtung für alle Meerbuscher Bürger an; keinesfalls solle ein gewerblicher Gastwirt mit städtischen Mittel gesponsert werden.

 

Ratsherr Berthold kritisiert, dass die vereinsmäßige Nutzung der Halle 9 angesichts alternativer mietbarer Räumlichkeiten eine Blockierung der Halle 9 an 30 Tagen nicht rechtfertige.

 

Ratsherr Becker kann der Verwaltungsvorlage grundsätzlich zustimmen, bittet aber angesichts der bis 31.03.2019 verlängerten Betriebsträgerschaft des OBV um Informationen zum weiteren Vorgehen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass mit dem politischen Votum ein öffentlicher Aufruf zur Interessenbekundung erfolgen könne, mit potentiellen Bewerbern Gespräche zu führen seien und die zuständigen Ausschüsse zu gegebener Zeit informiert würden.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die vorliegenden Anträge.

 

Als weitergehender Antrag hinsichtlich der beantragten Fördersumme von 100.000 € für Betriebs-, Personal- und Sachkosten zuzüglich 54.000 € für kulturelle Veranstaltungen für alle Altersklassen erfolgt zunächst die Abstimmung über den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.09.2018 – die Protokollierung erfolgt unter TOP 3.2. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der einvernehmlichen Änderung zu Ziffer 3 „Einräumung von bis zu 30 Terminen im Jahr“ sowie der Einfügung der Ziffer 4 „Nach 12 Monaten ist eine Evaluierung vorzunehmen“. Der Vorlage wird von beiden Ausschüssen mehrheitlich zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnisse:                          mehrheitliche Zustimmung

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

1

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt:

12

5

1

 

 

Jugendhilfeausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

1

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

2

1

 

Gesamt:

7

5

0