Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass die Hofwüstung Lipperhof unter der lfd. Nr. 7 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vertritt die Auffassung, dass die oben genannte Hofwüstung gem. § 2 Abs. 1 und 5 DSchG NRW ein Bodendenkmal ist.

 


 

Frau Köppen erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig