Beschluss:
Der Kulturausschuss beschließt, dass die Hofwüstung Lipperhof unter der lfd. Nr. 7 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vertritt die Auffassung, dass die oben genannte Hofwüstung gem. § 2 Abs. 1 und 5 DSchG NRW ein Bodendenkmal ist.
Frau Köppen erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig