Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss stimmen dem in der Beratungsvorlage dargestellten Konzept für eine mobile Jugendsozialarbeit unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat im Stellenplan 2019 eine zusätzliche Stelle für einen Sozialarbeiter einrichtet.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Vorlage der Verwaltung zur Ergänzung der Jugendarbeit in Einrichtungen. Ziel des JuCa sei gewesen, insbesondere die Jugendlichen zu erreichen, die eben nicht in stationären Jugendeinrichtungen involviert seien. Dies habe leider nicht zum Erfolg geführt, so dass die Verwaltung nunmehr eine mobile Jugendsozialarbeit anbieten wolle mit einer jungen Person in städtischer Anstellung, die sich um die Interessen der Jugendlichen kümmere und diese unterstütze. Die finanziellen Auswirkungen seien auf Seite 5 der Vorlage dargestellt.

 

Ratsherr Fliege unterstützt die Ausführungen und betont die Wichtigkeit, in Meerbusch eine pädagogische Fachkraft zu haben, die sich um die Belange auch der Jugendlichen kümmere, die nicht bereits an eines der verschiedenen Angebote angebunden seien. Gleichwohl bedaure er, dass das JuCa nicht in dieser Form habe arbeiten können. Angesichts der Vielzahl an Gemeinwesenterminen habe Jugendarbeit nicht ausreichend geplant werden können.

 

Ratsherr Neuhausen befürwortet das Konzept auch vor dem Hintergrund der dezentralen Strukturen in Meerbusch. Die SPD-Fraktion unterstütze die Vorlage, stelle aber ergänzend folgende Änderungsanträge:

-      die Verknüpfung der mobilen Jugendsozialarbeit mit dem Bestehen der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung sei weder sinnvoll noch zielführend und solle entfallen;

-      die neu einzurichtende Stelle solle um eine 2. Stelle ergänzt werden. Zum einen drohe einer einzelnen Person die Überforderung (fehlender fachlicher Austausch, Ausfall wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung), zum anderen wäre hinsichtlich der Arbeit mit Mädchen und Jungen die Besetzung jeweils mit einer männlichen und einer weiblichen Kraft sinnvoll.

Wenn schon zusätzliches Personal für Jugendsozialarbeit eingesetzt werde, dann sollte dies mit Mut und Zuversicht richtig angepackt und direkt eine zweite Stelle geschaffen werden.

 

Ratsherr Rettig erklärt unter Hinweis auf die grundsätzliche Ablehnung der Halle 9 durch die FDP-Fraktion, dass eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag nicht möglich sei. Zudem werde die Notwendigkeit dieser mobilen Jugendsozialarbeit in Meerbusch in Frage gestellt, da es keine entsprechenden Brennpunkte gebe. Auch das Karibu stelle eine Mischform dar, da die Angebote in den Wintermonaten in den Räumlichkeiten der Kirche erfolgten. Hinsichtlich des geplanten Einsatzes auf dem städt. Abenteuerspielplatz stelle sich im Übrigen die Frage nach einer Überbesetzung. Ziel der SDP-Fraktion sei aber die Stärkung des Stadtjugendrings. Ratsherr Rettig verweist daher auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 14.11.2018 zu TOP 4 mit dem Ziel, für den Stadtjugendring Meerbusch einen hauptamtlichen Sozialarbeiter zur Unterstützung der Ehrenamtler und auch für Aufgaben auf dem Abenteuerspielplatz einzustellen. Damit solle die Umsetzung der im Kinder- und Jugendförderplan aufgelisteten Ziele unterstützt werden. Zudem erhalte der Stadtjugendring, der in der Öffentlichkeit derzeit nicht präsent sei, ein offenes Gesicht. Gleichzeitig werde beantragt, Projekte künftig auch ohne einen Eigenanteil der Träger zu fördern.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist darauf hin, dass hier originäre Angelegenheiten des Jugendhilfeausschusses betroffen seien.

 

Ratsherr Wartchow berichtet, dass die Entwicklung der mobilen Jugendarbeit in Meerbusch eine lange Vorgeschichte habe. Nun gehe es darum, die Erfolge des JuCa in die Zukunft zu überführen. Die CDU-Fraktion unterstütze daher den Verwaltungsvorschlag; die Entwicklung der Jugendarbeit gehöre in den Verantwortungsbereich des JHA. Der Erweiterungsantrag der SPD hinsichtlich der Schaffung einer 2. Stelle könne dagegen nicht unterstützt werden. Die Notwendigkeit einer so hohen Präsenz werde nicht gesehen.

 

Ratsherr Peters unterstützt den Verwaltungsvorschlag, hält aber die Verknüpfung mit dem Betrieb der Halle 9 ebenfalls nicht für zielführend. Mit der neuen Stelle werde die Erwartung intensiver Netzwerkarbeit verbunden.

 

Bezüglich der in der Vorlage dargelegten finanziellen Auswirkungen sagt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf Nachfrage von Ratsherrn Peters die Überprüfung der tariflichen Eingruppierung auch im Hinblick auf die Vergütung bereits tätiger Mitarbeiter zu.

 

Auf Nachfrage zur finanziellen Ausstattung des Stadtjugendrings berichtet sachkundiger Bürger Barbarino, dass die Stadt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.700 € für pädagogische Arbeit leiste. Die Mittel würden für kulturell-demokratische Angebote und Projekte verwendet, in 2018 z.B. für die U 18-Wahl. Sitzungsgelder würden ausdrücklich nicht gezahlt. Die öffentliche Darstellung der Arbeit des Stadtjugendrings sei ein bekanntes Problem. Die Homepage habe eingestellt werden müssen. Diese lebe davon, dass alle Beteiligten ihre Arbeit darstellten und auch den Veranstaltungskalender mit aktuellen Informationen bestückten. Die Pflege dieser Daten habe die Kapazitäten der Beteiligten letztlich überschritten.

 

Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Stadtjugendring bereits über eine Satzung verfüge. Die Satzung mit aktualisierter Mitgliederliste ist dem Protokoll beigefügt.

 

Ratsherr Fliege betont, dass er eine Festschreibung der hälftigen Tätigkeit auf dem Abenteuerspielplatz für nicht zielführend ansehe und ohnehin keinesfalls zu einer Einsparung bei der hauptamtlichen Kraft und den Honorarkräften führen dürfe.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass der vorgeschlagene Stellenzuschnitt lediglich als Diskussionsgrundlage gesehen werde. Der Abenteuerspielplatz sei aber als Anlaufstelle gut geeignet. Die mobile Jugendarbeit müsse die Chance haben, sich zu entwickeln. Keinesfalls sei beabsichtigt, dieses Angebot an anderer Stelle aufzurechnen.

 

Ratsherr Berthold gibt zu bedenken, dass die Koordination der in der offenen Jugendarbeit Tätigen einen hohen Organisationsgrad erfordere. Auch Sportvereine, Musikschule etc. konkurrierten um die knappe Zeit der Jugendlichen. Er befürworte daher eine hauptamtliche Kraft, die eine koordinierende Funktion wahrnehme, aber auch Projekte durchführen könne.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Weyen hinsichtlich der Form der Ausschreibung erläutert Erster Beigeordneter Maatz unter Hinweis auf die Personalhoheit der Bürgermeisterin, dass möglicherweise eine befristete Ausschreibung erfolge, aber grundsätzlich nicht geplant sei, die Stelle nur für kurze Zeit zu besetzen.

 

 

Im Anschluss erfolgt die Beschlussfassung zu den Anträgen in folgender Reihenfolge:

 

a) Änderungsantrag der SPD zur Beschlussvorlage der Verwaltung:

    - keine Verknüpfung mit dem Betrieb der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung

    - Schaffung einer 2. Stelle für mobile Jugendsozialarbeit

 

Abstimmungsergebnis:                               abgelehnt

 

Jugendhilfeausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

3

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

1

 

UWG

 

1

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

1

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

1

2

 

Gesamt:

3

9

0

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

SPD

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Bürgermeisterin

 

 

Gesamt:

3

14

0

 

 

b) Antrag der FDP-Fraktion vom 14.11.2018:

zu 1.                 Der gleichlautende Antrag vom 11.09.2018 auf Einstellung des Betriebs der Halle 9 wurde bereits unter TOP 2.2 abgelehnt.

zu 2.                 Der Antrag auf konzeptionelle Änderung der Arbeit des Stadtjugendrings Meerbusch wird vom Jugendhilfeausschuss mehrheitlich abgelehnt. Aufgrund originärer Zuständigkeit des JHA entfällt die Abstimmung des HFW.

Die Protokollierung erfolgt unter TOP 4.3.

zu 3.                 Der Antrag auf Anbindung eines hauptamtlichen Mitarbeiters (Sozialarbeiter) an den Stadtjugendring wird vom Jugendhilfeausschuss mehrheitlich abgelehnt. Aufgrund originärer Zuständigkeit des JHA entfällt die Abstimmung des HFW.

Die Protokollierung erfolgt unter TOP 4.3.

 

 

c)            Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage:

Einvernehmlich entfällt die Verknüpfung der Stelle für mobile Jugendsozialarbeit mit dem Betrieb der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung.

 

Beide Ausschüsse stimmen dem geänderten Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

 

 

Ergänzung der Schriftführerin: Zur haushalterisch richtigen Zuordnung der Haushaltsmittel wird der im Ansatz 060 362 010 / 53180000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – enthaltende Anteil für Projektförderung in der Halle 9 um 10.000 € reduziert. Das Sachkonto 060 362 010 / 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – wird um 10.000 € erhöht. Wie in der Beratungsvorlage ausgeführt, handelt es sich dabei um den Projektmittelanteil, der für mobile Jugendsozialarbeit – mit vorstehendem Beschluss in städtischer Trägerschaft - zur Verfügung stehen soll.

 


Abstimmungsergebnis:                              

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss                 einstimmig

 

Jugendhilfeausschuss                  einstimmig