Ratsfrau Kox führt einleitend aus, dass der Abschlussbericht zur Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Meerbusch durch Herrn Schabert (ikps) heute vorgestellt werde und die Fraktionen dann in die Beratungen gehen könnten, so dass eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 27.11.2018 erfolgen könne.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt anschließend aus, dass der nun vorliegende Sportstättenentwicklungsplan ein weiterer Baustein des bereits erstellten Integrierten Stadtentwicklungsplan (ISEK) sei. Er stellt in Kürze den Ablauf des zuvor durch die Verwaltung erfolgten Interessenbekundungsverfahrens über das durchgeführte Vergabeverfahren bis hin zur Auftragsvergabe dar, an dessen Ende der Zuschlag an das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung erfolgt sei. Im Anschluss übergibt er das Wort an Herrn Schabert.

 

Herr Schabert dankt eingangs allen Mitwirkenden, insbesondere den Teilnehmern der kooperativen Planungsgruppe, und stellt hiernach sich und das Institut „ikps“ vor.

Es folgt eine ausführliche Vorstellung des vorliegenden Abschlussberichtes zur Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Meerbusch.

 

Er teilt abschließend mit, dass der Sportstättenentwicklungsplan nicht als starres Konzept zu betrachten sei, sondern dass zukünftige Entwicklungen im Sport berücksichtigt werden müssen. Daher seien eine Erfolgskontrolle nach etwa drei Jahren und eine Anpassung des Konzeptes möglicherweise erforderlich.

 

Ratsfrau Kox bedankt sich anschließend bei Herrn Schabert für seinen Vortrag.

 

Ratsherr Rettig hinterfragt die angewandte Methodik bei der Auswertung der Bürgerbefragung hinsichtlich der Gewichtung und bittet um Vorlage weiterer Auswertung durch Herrn Schabert.

 

Herr Schabert antwortet, dass die Bedarfsermittlung und die im Anschluss durchgeführte Auswertung auf Grundlage des Leitfadens für die Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft erfolgt sei. Er bietet Ratsherrn Rettig an, die angewandte Methodik gerne noch einmal telefonisch zu erläutern, da dies den Rahmen dieser Sitzung überschreiten würde.

Ratsherr Billen teilt mit, dass er den vorliegenden Sportstättenentwicklungsplan sehr gelungen finde und dass in den letzten Jahren zurückgestellte Maßnahmen, wie der seinerzeit diskutierte Bewegungspark für die vereinsungebunden Sportler, -auch als Ergebnis des Konzeptes- nun zur Umsetzung kommen sollten.

 

Sachkundige Bürgerin Schleenbecker schließt sich den Worten des Vorredners dahingehend an, dass sie das Konzept ebenfalls als sehr gelungen ansehe und betrachte es als positiv, dass darin Maßnahmen zur Verbesserung der Lauf- und Radwege im Stadtgebiet vorgeschlagen worden seien. Ein Ausbau des Angebotes für vereinsungebundene Sportler halte sie für begrüßenswert, da Berufstätige oftmals so eingebunden sind, dass sie nicht zu festen Terminen Sport im Sportverein ausüben können.

 

Ratsherr Müller pflichtet dem ebenso bei und sieht damit eine gute Diskussionsgrundlage als gegeben an. Er wünsche sich, dass mit den noch zu treffenden Maßnahmen die Sportvereine gestärkt und dadurch deren Mitgliederzahlen gesteigert werden können.

 

Ratsherr Bertholdt sieht in dem Konzept ebenfalls eine gute Arbeitsgrundlage mit der man sich jedoch weiterhin beschäftigen müsse.

 

Ratsherrn Billen fragt hinsichtlich der Umsetzung möglicher Maßnahmen, ob und inwieweit Fördermöglichkeiten bestünden und fragt explizit nach dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“.

 

StVD Piegeler antwortet, dass laut der aktuellen Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (StGB) die Landesregierung NRW mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ insgesamt 300 Millionen Euro zur Unterstützung der Sportvereine und Sportverbände im Hinblick auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten vorsehe, um die Sportinfrastruktur zu verbessern. Auf Grundlage der bisher bekanntgewordenen Informationen sei nach Einschätzung des StGB NRW davon auszugehen, dass Sportstätten in kommunaler Trägerschaft nicht in das Landesprogramm einbezogen werden sollen. Jedoch würden noch weitere Informationen zum Landesprogramm seitens der Staatskanzlei folgen, so dass dieser Punkt noch nicht abschließend verifiziert werden könne.