Sitzung: 07.11.2018 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB5/0847/2018
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem Betriebsergebnis 2015 werden die
Überdeckung bei den Anliegerstraßen zu 40% (6.017,23 ) €), bei den
Überörtlichen Straßen zu 100% (7.160,78 €) und bei den Fußgängerzonen zu
100% 1.037,08 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2016 fließen
jeweils 50% der Überdeckung bei den Anliegerstraßen (5.124,93 €), bei
den Überörtlichen Straßen (4.555,86 €) und bei den Fußgängerzonen
(296,37 €) kostensenkend in die Kalkulation 2019 ein. Vom
Betriebsergebnis 2017 fließen bei den Anliegerstraßen 30%
(4.342,35 €) kostensenkend und bei den Fußgängerzonen 100% (-1.216,60 €)
kostensteigernd in die Kalkulation 2019 ein.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,76
€/m (2018: 1,72 €/m)
b) Fußgängerzonen 9,95
€/m (2018: 10,22 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 5,77
€/m (2018: 4,22 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 4,86
€/m (2018: 3,71 €/m)
- Die XL. Änderungssatzung
(Anlage A) wird beschlossen.
Die Gebührenkalkulation (Anlage B) wird Bestandteil des Beschlusses.
Die Abstimmung erfolgt ohne Debatte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig