Beschluss:

 

Der Rat beschließt eine Resolution dahingehend, den Bundesminister für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Peter Altmaier, zu einem Gespräch nach Meerbusch zu laden und ihn aufzufordern, zur Thematik des Konverters Stellung zu beziehen. Zielsetzung ist die Berücksichtigung Meerbuscher Belange in der Standortfrage des Konverters.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Resolutionstext zu verfassen, diesen an Bundesminister Altmaier zu übersenden und Kontakt zu ihm aufzunehmen.

 


 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage informiert über das Gespräch am 19.09.2018, also unmittelbar nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Antragsunterlagen durch die Fa. Amprion  bei der Bundesnetzagentur (BNA).

 

Die Antragsunterlagen bestünden aus 20 Aktenordnern und würden nun von der BNA auf Vollständigkeit, d.h. auf Auslegungsreife geprüft. Amprion gehe davon aus, dass die Offenlage und damit das Beteiligungsverfahren noch vor Jahresende erfolgen. Die Genehmigung werde voraussichtlich durch die BNA Mitte 2019 erteilt. Diese Information decke sich mit dem Schreiben der BNA vom 21.08.2018 als Antwort auf das Schreiben der Verwaltung vom 06.08.2018.

 

Die konkrete Festlegung des Konverterstandortes, so die Bürgermeisterin, erfolge zwar erst mit der Planfeststellung zur Festlegung der Leitung für das Ultranet, im laufenden Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors müssten allerdings die Anbindungsmöglichkeiten des Konverters an das Ultranet dargestellt werden.

 

In den Antragsunterlagen seien 7 alternative Anbindungskorridore zu den einzelnen Konverterstandortbereichen dargestellt, und zwar:

 

A20 N Korridor mit der nördlichen Anbindung zur Dreiecksfläche,

A20 S Korridor mit der südlichen Anbindung zur Dreiecksfläche,

A2       Korridor Meerbusch mit der Anbindung an Standortbereich 2,

A2/II    Korridor Meerbusch mit der Anbindung an Standortbereich II/2,

A1       Korridor mit der Anbindung zum nördlichen Standortbereich Kaarst (am Golfplatz),

A5.1    Korridor mit der Anbindung zum nördlichen Standortbereich Bauerbahn,

A5.2    Korridor mit der Anbindung zum südlichen Standortbereich Bauerbahn.

 

Die Reihenfolge der Eignung nach der Bewertung stellt sich wie folgt dar:

 

A 2/II Osterath = A 2 Osterath > A5.2 südl. Bauerbahn ≥ A1 nördl. Kaarst ≥ A5.1 nördl. Bauerbahn > A*20 Süd Dreiecksfläche ≥ A*20 Nord Dreiecksfläche

 

Die Anbindungskorridore für die Dreiecksfläche seien mit einem * versehen, das bedeute, soweit die Konflikte der Raumordnung beseitigt würden, rutsche die Dreiecksfläche auf Platz 1.

 

Sofern Osterath Standort würde, bevorzuge Amprion den Standort II/2. Sofern der Standort realisiert werde und Amprion Eigentümer der Flächen werde, könne der Baukörper mit Richtung zu den Bahnschienen parallel zur Stadtgrenze nach Kaarst auf Meerbuscher Gebiet platziert werden; der nördlich parallel verlaufende Wirtschaftsweg „Im Siep“ würde dann nicht tangiert und der Abstand zur Wohnbebauung vergrößert. Zum Erwerb der Flächen sei Amprion in Grunderwerbsverhandlungen.

 

Beim Standort 2 (Tannenbaumfläche) befänden sich Teilflächen bereits im Eigentum von Amprion, wegen der noch zusätzlich benötigten Flächen würden auch hier Grunderwerbsverhandlungen geführt. Die Nähe zur Wohnbebauung sei bei diesem Standort ungünstiger als beim Standort II/2.

 

In der ersten Oktoberwoche würde lt. Amprion nach dreijähriger Gesprächspause ein Gespräch mit der Bürgermeisterin von Kaarst und den dortigen Fraktionsvorsitzenden stattfinden. Inhalt des Gespräches werde auch die mögliche Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sein.

 

Das Verfahren Zielabweichung würde von der Bezirksregierung auf Antrag der BNA geführt. Im Verfahren müsse sowohl die Stadt Kaarst als auch der Regionalrat sein Einvernehmen erklären. Die BNA würde den Antrag auf Zielabweichung nur stellen wollen, wenn das Einvernehmen der Stadt Kaarst in Aussicht gestellt sei. Unabhängig davon, ob Kaarst überhaupt zu einer Zustimmung bereit sei, sei fraglich, ob aufgrund der erwarteten Verfahrensdauer ein solches Verfahren erfolgreich greifen könne.

 

Sobald die Antragsunterlagen vorlägen, würde die Verwaltung diese unter Beteiligung der Anwälte prüfen - insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Abwägungsmängel - und eine Stellungnahme erarbeiten. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme betrage nach Informationsstand der Verwaltung 2 Monate. 

 

Die Bekanntmachung der abgeschlossenen Vollständigkeitsprüfung solle, so die BNA, auf deren Internetseite veröffentlicht und gleichzeitig die Unterlagen ins Internet gestellt werden. Die Auslegung der Unterlagen solle in Bonn, Krefeld sowie im Rhein-Kreis Neuss erfolgen. Eine Forderung auf Auslegung in Meerbusch solle seitens der Verwaltung gegenüber der BNA gestellt werden.

 

Amprion habe verschiedene Termine für einen Bürgerdialog vorgesehen, u.a. am:  15.11.2018 in Neuss zum Ultranet und zum Konverter.

Seitens der Verwaltung wird ebenso eine Infoveranstaltung für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger in Meerbusch erwartet, wegen einer konkreten Terminabstimmung stehe die Verwaltung mit Amprion in Kontakt.

 

In der sich anschließenden Debatte herrscht Einigkeit, dass weiterhin alle möglichen Wege der Einflussnahme hinsichtlich der Standortfrage genutzt werden sollten. Neben den zuständigen politischen Gremien auf kommunaler und regionaler Ebene soll dabei auch die Stadt Kaarst gezielt einbezogen und zur Stellungnahme aufgefordert werden. Bisherige Anfragen an Landes- und Bundesminister seien unbeantwortet geblieben, sodass nunmehr der Weg über eine Resolution des Rates an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Peter Altmaier, gesucht werden solle. Dieser solle im Zuge eines Gespräches in Meerbusch Stellung beziehen und sich für die Belange der Meerbuscher in der Standortfrage einsetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig