Sitzung: 27.09.2018 Rat
Beschluss:
Der
Rat beschließt eine Resolution dahingehend, den Bundesminister für Wirtschaft
und Energie der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Peter Altmaier, zu einem
Gespräch nach Meerbusch zu laden und ihn aufzufordern, zur Thematik des
Konverters Stellung zu beziehen. Zielsetzung ist die Berücksichtigung
Meerbuscher Belange in der Standortfrage des Konverters.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Resolutionstext zu verfassen,
diesen an Bundesminister Altmaier zu übersenden und Kontakt zu ihm aufzunehmen.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage informiert über das Gespräch am 19.09.2018, also unmittelbar
nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Antragsunterlagen durch die Fa.
Amprion bei der Bundesnetzagentur (BNA).
Die
Antragsunterlagen bestünden aus 20 Aktenordnern und würden nun von der BNA auf
Vollständigkeit, d.h. auf Auslegungsreife geprüft. Amprion gehe davon aus, dass
die Offenlage und damit das Beteiligungsverfahren noch vor Jahresende erfolgen.
Die Genehmigung werde voraussichtlich durch die BNA Mitte 2019 erteilt. Diese
Information decke sich mit dem Schreiben der BNA vom 21.08.2018 als Antwort auf
das Schreiben der Verwaltung vom 06.08.2018.
Die
konkrete Festlegung des Konverterstandortes, so die Bürgermeisterin, erfolge
zwar erst mit der Planfeststellung zur Festlegung der Leitung für das Ultranet,
im laufenden Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors
müssten allerdings die Anbindungsmöglichkeiten des Konverters an das Ultranet
dargestellt werden.
In
den Antragsunterlagen seien 7 alternative Anbindungskorridore zu den einzelnen
Konverterstandortbereichen dargestellt, und zwar:
A20
N Korridor mit der nördlichen Anbindung
zur Dreiecksfläche,
A20
S Korridor mit der südlichen Anbindung
zur Dreiecksfläche,
A2 Korridor Meerbusch mit der Anbindung an
Standortbereich 2,
A2/II Korridor Meerbusch mit der Anbindung an
Standortbereich II/2,
A1 Korridor mit der Anbindung zum nördlichen
Standortbereich Kaarst (am Golfplatz),
A5.1 Korridor mit der Anbindung zum nördlichen
Standortbereich Bauerbahn,
A5.2 Korridor mit der Anbindung zum südlichen
Standortbereich Bauerbahn.
Die
Reihenfolge der Eignung nach der Bewertung stellt sich wie folgt dar:
A 2/II Osterath = A 2 Osterath > A5.2 südl. Bauerbahn ≥ A1
nördl. Kaarst ≥ A5.1 nördl. Bauerbahn
> A*20 Süd Dreiecksfläche ≥ A*20 Nord Dreiecksfläche
Die
Anbindungskorridore für die Dreiecksfläche seien mit einem * versehen, das
bedeute, soweit die Konflikte der Raumordnung beseitigt würden, rutsche die
Dreiecksfläche auf Platz 1.
Sofern
Osterath Standort würde, bevorzuge Amprion den Standort II/2. Sofern der
Standort realisiert werde und Amprion Eigentümer der Flächen werde, könne der
Baukörper mit Richtung zu den Bahnschienen parallel zur Stadtgrenze nach Kaarst
auf Meerbuscher Gebiet platziert werden; der nördlich parallel verlaufende
Wirtschaftsweg „Im Siep“ würde dann nicht tangiert und der Abstand zur
Wohnbebauung vergrößert. Zum Erwerb der Flächen sei Amprion in
Grunderwerbsverhandlungen.
Beim
Standort 2 (Tannenbaumfläche) befänden sich Teilflächen bereits im Eigentum von
Amprion, wegen der noch zusätzlich benötigten Flächen würden auch hier
Grunderwerbsverhandlungen geführt. Die Nähe zur Wohnbebauung sei bei diesem
Standort ungünstiger als beim Standort II/2.
In
der ersten Oktoberwoche würde lt. Amprion nach dreijähriger Gesprächspause ein
Gespräch mit der Bürgermeisterin von Kaarst und den dortigen Fraktionsvorsitzenden
stattfinden. Inhalt des Gespräches werde auch die mögliche Durchführung eines
Zielabweichungsverfahrens sein.
Das
Verfahren Zielabweichung würde von der Bezirksregierung auf Antrag der BNA
geführt. Im Verfahren müsse sowohl die Stadt Kaarst als auch der Regionalrat
sein Einvernehmen erklären. Die BNA würde den Antrag auf Zielabweichung nur
stellen wollen, wenn das Einvernehmen der Stadt Kaarst in Aussicht gestellt
sei. Unabhängig davon, ob Kaarst überhaupt zu einer Zustimmung bereit sei, sei
fraglich, ob aufgrund der erwarteten Verfahrensdauer ein solches Verfahren
erfolgreich greifen könne.
Sobald
die Antragsunterlagen vorlägen, würde die Verwaltung diese unter Beteiligung
der Anwälte prüfen - insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Abwägungsmängel
- und eine Stellungnahme erarbeiten. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme
betrage nach Informationsstand der Verwaltung 2 Monate.
Die
Bekanntmachung der abgeschlossenen Vollständigkeitsprüfung solle, so die BNA,
auf deren Internetseite veröffentlicht und gleichzeitig die Unterlagen ins
Internet gestellt werden. Die Auslegung der Unterlagen solle in Bonn, Krefeld
sowie im Rhein-Kreis Neuss erfolgen. Eine Forderung auf Auslegung in Meerbusch
solle seitens der Verwaltung gegenüber der BNA gestellt werden.
Amprion
habe verschiedene Termine für einen Bürgerdialog vorgesehen, u.a. am: 15.11.2018 in Neuss zum Ultranet und zum
Konverter.
Seitens
der Verwaltung wird ebenso eine Infoveranstaltung für Meerbuscher Bürgerinnen
und Bürger in Meerbusch erwartet, wegen einer konkreten Terminabstimmung stehe
die Verwaltung mit Amprion in Kontakt.
In
der sich anschließenden Debatte herrscht Einigkeit, dass weiterhin alle
möglichen Wege der Einflussnahme hinsichtlich der Standortfrage genutzt werden
sollten. Neben den zuständigen politischen Gremien auf kommunaler und
regionaler Ebene soll dabei auch die Stadt Kaarst gezielt einbezogen und zur
Stellungnahme aufgefordert werden. Bisherige Anfragen an Landes- und
Bundesminister seien unbeantwortet geblieben, sodass nunmehr der Weg über eine
Resolution des Rates an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn
Peter Altmaier, gesucht werden solle. Dieser solle im Zuge eines Gespräches in
Meerbusch Stellung beziehen und sich für die Belange der Meerbuscher in der
Standortfrage einsetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig