Eine Bürgerin fragt, ob das Gerichtsurteil zum Bebauungsplan Nr. 82 ‚Alter Bauhof‘ in Büderich dem BUND zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Frau Steffens erklärt, dass das Urteil im Internet unter dem Aktenzeichen OVG NRW, 7 D 38/16.NE zu finden ist.

 

Die Bürgerin fragt weiter, ob es möglich sei, dass die Verwaltung eine tabellarische Übersicht mit den ökologischen Ausgleichen der letzten 10 bis 15 Jahre erstellt.

 

Ratsherr Damblon merkt an, dass ein derartiger Arbeitsauftrag viel zu umfangreich wäre. Des Weiteren ist nur der Ausschuss dazu legimitiert einen solchen Arbeitsauftrag der Verwaltung zu erteilen.

 

Ein weiterer Bürger hat mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Langst-Kierst (Tagesordnungspunkt 11). Zunächst fragt er nach, ob der Torbogen entlang der Schützenstraße unter Denkmalschutz steht und ob dieser abgerissen werden soll. Weiterhin erkundigt er sich darüber, wie die Wiederherstellung des Hofes nach Abriss der Remise aussehen wird.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass das äußere Erscheinungsbild unter Denkmalschutz steht. Der Torbogen bleibt nach Rücksprache mit dem Investor erhalten.

Er erklärt weiter, dass die Remise auf die Größe verkleinert wird, wie sie ursprünglich vor dem Brand war.

 

Der Bürger spricht weiter die Parkplatzsituation in diesem Gebiet an. Er kritisiert, dass zu wenige Parkplätze vorhanden sind. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Anwohner des neu geplanten Mehrfamilienhauses auf der Schützenstraße auf Parkplatzsuche gehen und so womöglich die spielenden Kinder gefährden könnten.

Des Weiteren sei ihm aufgefallen, dass ein Parkplatz an der Langster-Straße so geplant ist, dass die Autofahrer über einen Grünstreifen fahren müssten. Er fragt nach, ob hierfür eine Sondergenehmigung erforderlich sei.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass die Parkplätze, die baurechtlich notwendig sind, vom Investor nachgewiesen wurden. Eine Sondergenehmigung für den Parkplatz an der Langster-Straße muss nicht erteilt werden.

Zudem sind in dem Gebiet genügend Parkmöglichkeiten gegeben. Die Schützenstraße stellt ebenso keine vielbefahrene Straße wie zum Beispiel die Düsseldorfer Straße in Büderich dar.

 

Eine weitere Bürgerin berichtet, dass die Grundstücksausfahrt des neugeplanten Mehrfamilienhauses dazu führe, dass Grünfläche und drei Bäume entfernt werden müssten. Bei dem Grünstreifen soll es sich um ein Grundstück der Stadt Meerbusch handeln. Sie fragt nach, ob eine solche Ausfahrt erlaubt sei.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher betont, dass die Fällung von Bäumen der Stadt nicht bekannt sei. Die Verwaltung wird sich diesen Aspekt vor Ort anschauen und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Investor suchen.

Die Ausfahrt des Grundstücks sei geprüft worden und rechtlich erlaubt. Viele Grundstücke im Stadtgebiet werden über Grünstreifen erschlossen.

 

Ein letzter Bürger verweist darauf, dass die Fahrzeuge, die aus der angesprochenen Ausfahrt kommen, nicht nur über den Grünstreifen fahren müssten, sondern auch über den bestehenden Radweg. Er fragt nach, ob die Planungen vorsehen, dass dieser entfernt werden soll.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher merkt an, dass der Radweg bestehen bleibt.

 

 

 

Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen in Langst-Kierst - Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

 

Frau Steffens stellt das Gerichtsurteil vor.

Sie weist daraufhin, dass auch eine jetzt beschlossene Veränderungssperre an der Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung in diesem Fall nichts mehr ändern würde.