Sitzung: 20.09.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Anfrage: Erneute Anfrage zur Anfrage vom 17.04.2018
Die Fraktion Die LINKE und Piratenpartei
erbittet erneut um Beantwortung unserer Anfrage vom 17.04.2018 warum die Zahlen
der bedürftigen Personen durch Altersarmut und anerkannte Flüchtlinge nicht in
der Wohnraumbedarfsanalyse
berücksichtigt wurden.
Begründung:
Wie wir derzeit bereits in der Sitzung
bemängelt haben, wurden uns zwar sehr konkrete Antworten gegeben
auf Fragen die wir nicht gestellt haben, eine konkrete Antwort
auf die tatsächliche Anfrage erhielten wir allerdings nicht. Aus Gründen der
Nachvollziehbarkeit ist die ursprüngliche Anfrage beigefügt.
Herr
Beigeordneter Maatz beantwortet vorgenannte Anfrage wie folgt:
Auf
Seite 17 (Tabelle) der Wohnraumbedarfsanalyse wird bei der Vorstellung der
Zahlen konkret darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge/Asylbewerber nicht
berücksichtigt sind. Dieser Hinweis macht deutlich, dass es ggf. noch zu
berücksichtigende Bedarfe gibt, die aber derzeit nicht zu beziffern sind, wegen
der sich ständig ändernden Datenlage.
Im
Weiteren wird auf Seite 18, auf Seite 20 und Seite 21 auf diese zusätzlichen
Bedarfe explizit hingewiesen: "Hinzu kommt – unabhängig von der
anvisierten Angebotsquote – noch ein Wohnraumbedarf für diejenigen anerkannten
Flüchtlinge und Asylbewerber, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus künftig
einen Anspruch auf Wohnberechtigung erhalten und die Gruppe der Nachfrager nach
geförderten Wohnungen im 1. und 2. Förderweg der sozialen Wohnraumförderung NRW
vergrößern können."
Dem
„Wohnen im Alter“ ist sogar ein eigenes Kapitel (4) gewidmet und es ist
selbstverständlich, dass es bei den genannten künftig, zu entwickelnden
"neuen" Wohnformen für Ältere, auch um bezahlbaren Wohnraum gehen
muss.
Der
Rat der Stadt Meerbusch kann in der weiteren Umsetzung seiner
Grundsatzbeschlüsse und in den jeweiligen Bebauungsplänen hierzu, auch diese
besonderen Bedarfe berücksichtigen.