Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW bzgl. des Einsatzes gegen Hundekot zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Bau- und Umweltausschuss.

 


 

Ratsherr Peters merkt an, dass das Vorgehen der Verwaltung, Hundebesitzer beim erstmaligen Vergehen hinsichtlich des Hinterlassens von Hundekot im öffentlichen Raum nicht zu belangen, überprüft werden sollte. Er regt eine Änderung dahingehend an, dass Hundebesitzer bereits beim erstmaligen Verstoß im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens belangt werden. Die Verwaltung sagt eine Prüfung des künftigen Vorgehens zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig