Herr Westerlage berichtet von zwei Gerichtsentscheidungen in vom Ausschuss bereits früher behandelten Angelegenheiten.

 

Bauvorhaben Grabenstraße in Meerbusch-Büderich

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aktuell die Klage der benachbarten Denkmaleigentümer gegen die Baugenehmigung auf dem Eckgrundstück zwischen Grabenstraße und Niederlöricker Straße abgewiesen.

Bebauungsplan Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl und 1. Änderung

Das Oberverwaltungsgericht hat im Normenkontrollverfahren zweier Nachbarn den Bebauungsplan Nr. 82, Brühl, Meerbusch-Büderich - allerdings nur wegen unbestimmter Festsetzungen zur Gebäude- und Geländehöhe - für unwirksam erklärt.

 

Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.