Beschluss: zurückgezogen

Frau Frey erläutert, dass es seit dem 21. Februar 2018 eine Kleinserien-Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gebe, die eine Bezuschussung von Elektro-Lastenfahrrädern für private Unternehmen, freiberuflich Tätige, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen etc. in Höhe von 30%, höchstens 2.500 € vorsehe. Lediglich Privatpersonen werden bei dieser Förderung nicht berücksichtigt. Der Zuschuss sei nicht mit anderen Förderungen kombinierbar. Ratsherr Quaß zieht daraufhin den Antrag zurück.