Sitzung: 27.09.2018 Rat
SB
82
Ratsherr Focken merkt an, dass
bisher keine Zahlen zur Auslastung der sich in Betrieb befindlichen Buslinie
SB82 bekannt seien. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften sollen hierzu Informationen gegeben werden.
Bebauungsplan
Langst-Kierst
Ratsherr Rettig fragt, wie ein
Baugesuch in Langst-Kierst behandelt würde, welches vor dem
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan eingereicht worden sei. Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass der Termin der Einreichung für die
Beurteilung entscheidend sei.
Hafen
Krefeld
Ratsherr Weyen fragt nach dem
Sachstand der Ansiedlung und Betrieb eines Binneterminals zur Entladung von
Flüssiggas und die damit einhergehenden Verkehrsproblematik.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass über die geplante Ansiedlung als solches bereits am 26.04.2018 in der Sitzung des Rates berichtet worden sei, das Thema sei aber Gegenstand einer ausführlichen Erörterung unter Beteiligung des städt. Anwaltes im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 18.09.2018 gewesen. Die Stellungnahme der Stadt sei fristgerecht bei der Bezirksregierung eingereicht worden.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt an, ob die aus Krefeld angeregte gemeinsame Sitzung der Planungsausschüsse bereits terminiert sei. Ratsherr Damblon erklärt, dass noch keine Terminierung bekannt sei, ein baldiger Termin jedoch gefunden werden solle.
Belastung
der Bürgerinnen und Bürger durch Fluglärm
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, dass sie
aufgrund der Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung der Lärmimmissionen für
die Fluglärmkommission am 26. November 2018 einen Antrag auf Abstimmung über
den Antrag vom November 2017 gestellt habe, aus Lärmschutzgründen eine Eintragung
ins Luftfahrthandbuch vorzunehmen, nach der für alle Abflüge mit
strahlengetriebenen Luftfahrzeugen das Startverfahren NADP 1 mit Steigung mit
maximalen Gradienten bis zur Höhe von 3.000 ft. und Zurücknahme des
Startschubes zum Steigflug in Höhe von 1.500 ft. anzuwenden.
Der Antrag war in
der Novembersitzung vertagt worden, um zunächst eine Untersuchung der
Lärmauswirkungen im Vergleich des früheren, auch von der Lufthansa und
Eurowings bis zum Sommer 2014 angewandten Abflugverfahrens zum neuen
Abflugverfahren durchzuführen. Das Ergebnis der Auswertungen betreffend die
unterschiedlichen Abflugverfahren sei in der Fluglärmkommission am 25. Juni
2018 vorgestellt worden, die Präsentation war als Anlage dem Protokoll
beigefügt. Im Vergleich der unterschiedlichen Abflugverfahren zeigten die Ergebnisse
der Untersuchung auf der über Büderich führenden Route einen Unterschied von
bis zu 4,4 dB(A), über Lank ein minimaler Vorteil von 0,6 bis 1,2 dBA im
Vergleich zu dem von einigen Fluggesellschaften verwendeten Abflugverfahren
NADP 1, das beim Cut-Back zunächst auf Höhengewinn zielt.
Der Verkehrsminister sei mit der Bitte
um ein Gespräch angeschrieben worden, eine Antwort stehe noch aus. Ebenso sei
Herr RA Sommer mit der Prüfung jur. Möglichkeiten beauftragt worden, dass
Startverfahren auf das frühere Verfahren zurückzuführen. Auch hier stünde die
Antwort noch aus.