SB 82

Ratsherr Focken merkt an, dass bisher keine Zahlen zur Auslastung der sich in Betrieb befindlichen Buslinie SB82 bekannt seien. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften sollen hierzu Informationen gegeben werden.

 

Bebauungsplan Langst-Kierst

Ratsherr Rettig fragt, wie ein Baugesuch in Langst-Kierst behandelt würde, welches vor dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan eingereicht worden sei. Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass der Termin der Einreichung für die Beurteilung entscheidend sei.

 

Hafen Krefeld

Ratsherr Weyen fragt nach dem Sachstand der Ansiedlung und Betrieb eines Binneterminals zur Entladung von Flüssiggas und die damit einhergehenden Verkehrsproblematik.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass über die geplante Ansiedlung als solches  bereits am 26.04.2018 in der Sitzung des Rates berichtet worden sei, das Thema sei aber Gegenstand einer ausführlichen Erörterung unter Beteiligung des städt. Anwaltes im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 18.09.2018 gewesen. Die Stellungnahme der Stadt sei fristgerecht bei der Bezirksregierung eingereicht worden.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt an, ob die aus Krefeld angeregte gemeinsame Sitzung der Planungsausschüsse bereits terminiert sei. Ratsherr Damblon erklärt, dass noch keine Terminierung bekannt sei, ein baldiger Termin jedoch gefunden werden solle.

 

Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Fluglärm

 

Bürgermeisterin  Mielke-Westerlage berichtet, dass sie aufgrund der Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung der Lärmimmissionen für die Fluglärmkommission am 26. November 2018 einen Antrag auf Abstimmung über den Antrag vom November 2017 gestellt habe, aus Lärmschutzgründen eine Eintragung ins Luftfahrthandbuch vorzunehmen, nach der für alle Abflüge mit strahlengetriebenen Luftfahrzeugen das Startverfahren NADP 1 mit Steigung mit maximalen Gradienten bis zur Höhe von 3.000 ft. und Zurücknahme des Startschubes zum Steigflug in Höhe von 1.500 ft. anzuwenden.

 

Der Antrag war in der Novembersitzung vertagt worden, um zunächst eine Untersuchung der Lärmauswirkungen im Vergleich des früheren, auch von der Lufthansa und Eurowings bis zum Sommer 2014 angewandten Abflugverfahrens zum neuen Abflugverfahren durchzuführen. Das Ergebnis der Auswertungen betreffend die unterschiedlichen Abflugverfahren sei in der Fluglärmkommission am 25. Juni 2018 vorgestellt worden, die Präsentation war als Anlage dem Protokoll beigefügt. Im Vergleich der unterschiedlichen Abflugverfahren zeigten die Ergebnisse der Untersuchung auf der über Büderich führenden Route einen Unterschied von bis zu 4,4 dB(A), über Lank ein minimaler Vorteil von 0,6 bis 1,2 dBA im Vergleich zu dem von einigen Fluggesellschaften verwendeten Abflugverfahren NADP 1, das beim Cut-Back zunächst auf Höhengewinn zielt.

 

Der Verkehrsminister sei mit der Bitte um ein Gespräch angeschrieben worden, eine Antwort stehe noch aus. Ebenso sei Herr RA Sommer mit der Prüfung jur. Möglichkeiten beauftragt worden, dass Startverfahren auf das frühere Verfahren zurückzuführen. Auch hier stünde die Antwort noch aus.