Es meldet sich der Einwohner Daniel Marzinzik und stellt Fragen zu der Anzahl von Plätzen in der Offenen Ganztagsschule:

 

Warum bieten Sie als Stadt nicht eine 100 % Betreuung, wie dies auch in anderen Städten, zum Beispiel im Ruhrgebiet möglich ist?

 

Erster Beigeordneter Maatz antwortet auf die Frage, dass Städte im Ruhrgebiet in den vergangenen Jahren massiv Einwohner verloren hätten und somit auch Schulraumüberhänge vorhanden seien. Dies läge in der stark demografischen Entwicklung des Ruhrgebietes.

 

Derzeit hätten über 50 % der Grundschüler einen Platz im Offenen Ganztag und 25 % in der Verlässlichen Grundschule (Betreuung bis 14.00 Uhr). Somit gebe es für 75 % der Grundschüler ein Betreuungsangebot über die Schulzeit hinaus. Der Bedarf steige kontinuierlich und selbstverständlich sei es das Ziel der Stadt Meerbusch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

 

Zu den Personal- und Sachkosten des beauftragten Trägers erfolge ein jährlicher städt. Zuschuss von rd. 900.000,00 €.

 

Bisher wurde durch den demografischen Wandel frei werdender Schulraum für Betreuungsgruppen genutzt. Diese Raumreserven seien nun verbraucht. Alle Grundschulen hätten Mensen erhalten, diverse Schulräume seien in Betreuungsräume umgewandelt und neu möbliert worden. Allerdings könne das bisherige Modell, Betreuung überwiegend in Betreuungsräumen stattfinden zu lassen, so nicht weiter aufrecht gehalten werden. Aus diesem Grund würden derzeit an der Adam-Riese-Schule zwei Räume für die multifunktionale Nutzung von Unterricht und Betreuung umgestaltet.

 

Was für ein Konzept hat die Stadt, um zukünftig genügend Plätze anbieten zu können?

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass im Etat 2019 Planungskosten eingestellt seien, damit jeder Schulstandort daraufhin untersucht und beplant werde, um weitere Betreuungsbedarfe abzudecken.

 

In welchen Zeitraum plant die Stadt dies zu erreichen?

 

Dies hänge sehr von den Ergebnissen des Planungsprozesses in 2019 ab, erklärt der Erste Beigeordnete Maatz. Derzeit werde von einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab dem Jahr 2025 ausgegangen. Allerdings gebe es derzeit keine Landes- oder Bundesförderprogramme für entsprechende Baumaßnahmen.