Sitzung: 27.11.2018 Ausschuss für Schule und Sport
Es
meldet sich der Einwohner Daniel Marzinzik und stellt Fragen zu der Anzahl von
Plätzen in der Offenen Ganztagsschule:
Warum bieten Sie als Stadt nicht eine
100 % Betreuung, wie dies auch in anderen Städten, zum Beispiel im Ruhrgebiet
möglich ist?
Erster
Beigeordneter Maatz antwortet auf die Frage, dass Städte im Ruhrgebiet in den
vergangenen Jahren massiv Einwohner verloren hätten und somit auch
Schulraumüberhänge vorhanden seien. Dies läge in der stark demografischen
Entwicklung des Ruhrgebietes.
Derzeit
hätten über 50 % der Grundschüler einen Platz im Offenen Ganztag und 25 % in
der Verlässlichen Grundschule (Betreuung bis 14.00 Uhr). Somit gebe es für 75 %
der Grundschüler ein Betreuungsangebot über die Schulzeit hinaus. Der Bedarf
steige kontinuierlich und selbstverständlich sei es das Ziel der Stadt
Meerbusch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Zu
den Personal- und Sachkosten des beauftragten Trägers erfolge ein jährlicher
städt. Zuschuss von rd. 900.000,00 €.
Bisher
wurde durch den demografischen Wandel frei werdender Schulraum für
Betreuungsgruppen genutzt. Diese Raumreserven seien nun verbraucht. Alle
Grundschulen hätten Mensen erhalten, diverse Schulräume seien in
Betreuungsräume umgewandelt und neu möbliert worden. Allerdings könne das
bisherige Modell, Betreuung überwiegend in Betreuungsräumen stattfinden zu
lassen, so nicht weiter aufrecht gehalten werden. Aus diesem Grund würden
derzeit an der Adam-Riese-Schule zwei Räume für die multifunktionale Nutzung
von Unterricht und Betreuung umgestaltet.
Was für ein Konzept hat die Stadt, um
zukünftig genügend Plätze anbieten zu können?
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert, dass im Etat 2019 Planungskosten eingestellt
seien, damit jeder Schulstandort daraufhin untersucht und beplant werde, um
weitere Betreuungsbedarfe abzudecken.
In welchen Zeitraum plant die Stadt
dies zu erreichen?
Dies
hänge sehr von den Ergebnissen des Planungsprozesses in 2019 ab, erklärt der
Erste Beigeordnete Maatz. Derzeit werde von einem Rechtsanspruch auf einen
Ganztagsplatz ab dem Jahr 2025 ausgegangen. Allerdings gebe es derzeit keine
Landes- oder Bundesförderprogramme für entsprechende Baumaßnahmen.