12.1 Beschlusskontrolle

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

12.2 Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors für das Ultranet; Standort nördl. Konverter

 

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage informiert über das jüngste Gespräch mit Vertretern der Fa. Amprion, die termingerecht die Unterlagen nach §8 des NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht habe.

 

Die Unterlagen – es handele sich um 20 Aktenordner würden nun von der BNA auf Vollständigkeit, d.h. auf Auslegungsreife geprüft. Amprion gehe davon aus, dass die Offenlage noch vor Jahresende erfolge, die Genehmigung werde voraussichtlich durch die BNA Mitte 2019 erteilt. Diese Information decke sich mit dem Schreiben der BNA vom 21.08.2018 als Antwort auf das diesseitige Schreiben vom 06.08.2018.

 

Die konkrete Festlegung des Konverterstandortes, so die Bürgermeisterin, erfolge zwar erst mit der Planfeststellung zur Festlegung der Leitung für das Ultranet, im laufenden Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors müssten allerdings die Anbindungsmöglichkeiten des Konverters an das Ultranet dargestellt werden.

 

In den Antragsunterlagen habe Amprion als Standort mit bester Eignung auf Platz 1 den Standort II/2-Osterath gleichauf mit dem Standort 2/Osterath benannt, an letzter Stelle wegen des Realisierungshemmnisses durch BSAB-Ausweisung des Regionalplanes den bisher stets favorisierten Standort 20/Dreiecksfläche. Hinsichtlich des Standortes 20/Dreiecksfläche sei textlich ausgeführt, dass es sich auch weiterhin um den Vorzugsstandort handele, wenn die Realisierungshemmnisse aufgelöst würden. Ein weiterer Standort befände sich auf Kaarster Stadtgebiet an der A 52, 2 weitere Standorte auf dem Stadtgebiet Neuss.

 

Da Amprion bisher nicht Eigentümer der Flächen sei, habe in den bei der BNA eingereichten Unterlagen ein Abstand zur Wohnbebauung (weißes Bahnwärterhaus Greit) von 200 m eingehalten werden müssen. Sofern der Standort realisiert werde und Amprion Eigentümer der Flächen werde, könne der Baukörper mit Richtung zu den Bahnschienen parallel zur Stadtgrenze nach Kaarst auf Meerbuscher Gebiet platziert werden; der nördlich parallel verlaufende Wirtschaftsweg „Im Siep“ würde dann nicht tangiert.

 

Beim alternativen Standort 2 (Tannenbaumfläche) befinden sich Teilflächen bereits im Eigentum von Amprion, wegen der noch zusätzlich benötigten Flächen würden auch hier Grunderwerbsverhandlungen geführt.

 

In der ersten Oktober-Woche würde, lt. Amprion, nach 3 jähriger Gesprächspause ein Gespräch mit der Bürgermeisterin von Kaarst und den dortigen Fraktionsvorsitzenden stattfinden. Inhalt des Gespräches wird auch die mögliche Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sein.

 

Das Verfahren Zielabweichung würde von der Bezirksregierung auf Antrag der BNA geführt. Im Verfahren müsse sowohl die Stadt Kaarst als auch der Regionalrat sein Einvernehmen erklären. Die BNA würde den Antrag auf Zielabweichung nur stellen wollen, wenn das Einvernehmen der Stadt Kaarst in Aussicht gestellt ist. Unabhängig davon, ob Kaarst überhaupt zu einer Zustimmung bereit ist sei fraglich, ob aufgrund der erwarteten Verfahrensdauer ein solches Verfahren erfolgreich greifen könne.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes übt scharfe Kritik am Verhalten des Regionalrates, welches letztlich zu dem jetzt vorliegenden Antrag geführt habe.

 

 

12.3 Stellenbesetzungsverfahren für die freiwerdende Stelle der Leitung der Stadtbücherei 

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erinnert an die Diskussion zur Neubesetzung der Stelle der VHS-Leitung, in deren Zusammenhang auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Leitung für VHS und Stadtbibliothek angesprochen worden sei. Die Leiterin der Stadtbibliothek scheide infolge Verrentung zum 31.12.2018 aus. Eine gemeinsame Leitung für VHS und Bibliothek sei dann sinnvoll, wenn damit entweder eine Stelleneinsparung oder ein Qualitätsgewinn verbunden sei. Ein Vergleich mit Bibliotheken von 4 anderen Kommunen etwa gleicher Größe zeige, dass sich  die Stellenbesetzung in Meerbusch unter Berücksichtigung aller für eine Bibliothek relevanter Parameter an der Untergrenze befinde, so dass eine Stelleneinsparung nicht vertretbar sei. Unabhängig von der unterschiedlichen beruflichen Qualifikation für die Leitung der VHS auf der einen und die Bibliothek auf der anderen Seite sei ein qualitativer Nutzen bei einer Zusammenlegung nicht erkennbar. Insofern beabsichtige sie, die Stelle zur Nachbesetzung auszuschreiben; in der städt. Bibliothek seien 3 Dipl. Bibliothekare tätig, so dass die Ausschreibung lediglich intern erfolgen soll. Die Besetzungsentscheidung erfolge durch den Ausschuss im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin.