Sitzung: 20.09.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
12.1
Beschlusskontrolle
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
12.2
Bundesfachplanung zur Festlegung des Trassenkorridors für das Ultranet;
Standort nördl. Konverter
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage informiert über das jüngste Gespräch mit Vertretern der Fa.
Amprion, die termingerecht die Unterlagen nach §8 des NABEG bei der
Bundesnetzagentur eingereicht habe.
Die
Unterlagen – es handele sich um 20 Aktenordner würden nun von der BNA auf
Vollständigkeit, d.h. auf Auslegungsreife geprüft. Amprion gehe davon aus, dass
die Offenlage noch vor Jahresende erfolge, die Genehmigung werde
voraussichtlich durch die BNA Mitte 2019 erteilt. Diese Information decke sich
mit dem Schreiben der BNA vom 21.08.2018 als Antwort auf das diesseitige
Schreiben vom 06.08.2018.
Die
konkrete Festlegung des Konverterstandortes, so die Bürgermeisterin, erfolge
zwar erst mit der Planfeststellung zur Festlegung der Leitung für das Ultranet,
im laufenden Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des
Trassenkorridors müssten allerdings die Anbindungsmöglichkeiten des Konverters
an das Ultranet dargestellt werden.
In
den Antragsunterlagen habe Amprion als Standort mit bester Eignung auf Platz 1
den Standort II/2-Osterath gleichauf mit dem Standort 2/Osterath benannt, an
letzter Stelle wegen des Realisierungshemmnisses durch BSAB-Ausweisung des
Regionalplanes den bisher stets favorisierten Standort 20/Dreiecksfläche.
Hinsichtlich des Standortes 20/Dreiecksfläche sei textlich ausgeführt, dass es
sich auch weiterhin um den Vorzugsstandort handele, wenn die
Realisierungshemmnisse aufgelöst würden. Ein weiterer Standort befände sich auf
Kaarster Stadtgebiet an der A 52, 2 weitere Standorte auf dem Stadtgebiet
Neuss.
Da
Amprion bisher nicht Eigentümer der Flächen sei, habe in den bei der BNA
eingereichten Unterlagen ein Abstand zur Wohnbebauung (weißes Bahnwärterhaus
Greit) von 200 m eingehalten werden müssen. Sofern der Standort realisiert
werde und Amprion Eigentümer der Flächen werde, könne der Baukörper mit
Richtung zu den Bahnschienen parallel zur Stadtgrenze nach Kaarst auf
Meerbuscher Gebiet platziert werden; der nördlich parallel verlaufende Wirtschaftsweg
„Im Siep“ würde dann nicht tangiert.
Beim
alternativen Standort 2 (Tannenbaumfläche) befinden sich Teilflächen bereits im
Eigentum von Amprion, wegen der noch zusätzlich benötigten Flächen würden auch
hier Grunderwerbsverhandlungen geführt.
In
der ersten Oktober-Woche würde, lt. Amprion, nach 3 jähriger Gesprächspause ein
Gespräch mit der Bürgermeisterin von Kaarst und den dortigen
Fraktionsvorsitzenden stattfinden. Inhalt des Gespräches wird auch die mögliche
Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sein.
Das
Verfahren Zielabweichung würde von der Bezirksregierung auf Antrag der BNA
geführt. Im Verfahren müsse sowohl die Stadt Kaarst als auch der Regionalrat
sein Einvernehmen erklären. Die BNA würde den Antrag auf Zielabweichung nur
stellen wollen, wenn das Einvernehmen der Stadt Kaarst in Aussicht gestellt
ist. Unabhängig davon, ob Kaarst überhaupt zu einer Zustimmung bereit ist sei
fraglich, ob aufgrund der erwarteten Verfahrensdauer ein solches Verfahren
erfolgreich greifen könne.
Der
Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes übt
scharfe Kritik am Verhalten des Regionalrates, welches letztlich zu dem jetzt
vorliegenden Antrag geführt habe.
12.3
Stellenbesetzungsverfahren für die freiwerdende Stelle der Leitung der
Stadtbücherei
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erinnert an die Diskussion zur Neubesetzung der Stelle der
VHS-Leitung, in deren Zusammenhang auch die Möglichkeit einer gemeinsamen
Leitung für VHS und Stadtbibliothek angesprochen worden sei. Die Leiterin der
Stadtbibliothek scheide infolge Verrentung zum 31.12.2018 aus. Eine gemeinsame
Leitung für VHS und Bibliothek sei dann sinnvoll, wenn damit entweder eine
Stelleneinsparung oder ein Qualitätsgewinn verbunden sei. Ein Vergleich mit
Bibliotheken von 4 anderen Kommunen etwa gleicher Größe zeige, dass sich die Stellenbesetzung in Meerbusch unter
Berücksichtigung aller für eine Bibliothek relevanter Parameter an der
Untergrenze befinde, so dass eine Stelleneinsparung nicht vertretbar sei.
Unabhängig von der unterschiedlichen beruflichen Qualifikation für die Leitung
der VHS auf der einen und die Bibliothek auf der anderen Seite sei ein
qualitativer Nutzen bei einer Zusammenlegung nicht erkennbar. Insofern
beabsichtige sie, die Stelle zur Nachbesetzung auszuschreiben; in der städt.
Bibliothek seien 3 Dipl. Bibliothekare tätig, so dass die Ausschreibung
lediglich intern erfolgen soll. Die Besetzungsentscheidung erfolge durch den
Ausschuss im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin.