Sitzung: 04.07.2018 Rat
Leitender Rechtsdirektor Westerlage
nimmt Bezug auf die Berichterstattung in der letzten Ratssitzung. Bereits zu
Beginn des Jahres habe die Stadt die Nutzung des Gebäudes Am Meerkamp als
Arbeitnehmerunterkunft untersagt und dem Mieter und Betreiber ein Zwangsgeld
angedroht. Die Einleitung der Verwaltungsverfahren sei von regelmäßigen
Kontrollen der Nutzung des Gebäudes in den frühen Morgen- sowie Abendstunden
durch Bedienstete der Stadt begleitet worden.
Gegen diese Nutzungsuntersagung und
Zwangsgeldandrohung habe der Mieter im Februar Klage beim Verwaltungsgericht
eingereicht. Mit Beschluss vom 04.04.2018 habe das Verwaltungsgericht
Düsseldorf das Handeln der Verwaltung vorläufig für rechtmäßig erklärt.
Parallel zum o.g. Verfahren hätte der
Eigentümer einen Bauantrag gestellt, das Gebäude als Unterkunft nutzen zu
können, der wiederum von der Stadt versagt wurde. Gegen diese Versagung habe
der Eigentümer geklagt. Hierüber sei noch nicht entschieden worden.
Wegen der trotz Untersagung andauernden
Nutzung habe die Stadt das Zwangsgeld im Februar verdoppelt. Gegen diese
Zwangsgeldfestsetzung habe der Betreiber wieder geklagt, die Klage laufe
ebenfalls noch, ein einstweiliger Rechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf
abgewiesen. Wegen der Nichtzahlung des Zwangsgeldes laufe ein
Vollstreckungsverfahren, in dem zwischenzeitlich ein richterlicher Haftbefehl
erlassen wurde.
Gegen die Entscheidung - Abweisung des
Eilantrages durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bzgl. des Zwangsgeldes -
wurde vom Mieter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt.
Obwohl es sich um ein sog. Eilverfahren handele, warte die Verwaltung nun seit
rd. 2 Monaten auf eine Entscheidung des Gerichtes, die nunmehr für die laufende
Woche angekündigt ist.
Wegen fortgesetzter untersagter Nutzung
hat die Stadt außerdem eine Duldungsverfügung zwecks Betreten des Gebäudes
erlassen und die Versiegelung der Räume angedroht, wenn die untersagte Nutzung
fortgesetzt wird. Die bereits terminierte Durchführung der Maßnahme wurde wegen
des Verfahrens beim Oberverwaltungsgericht zweimal abgesagt, da es wenig
sinnvoll sei, im laufenden Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht vollendete
Tatsachen zu schaffen. In diesem Verfahren seien zudem erst jüngst zahlreiche
Untervermietungsverträge zu angeblich gewerblichen Zwecken vorgelegt worden.