Leitender Rechtsdirektor Westerlage nimmt Bezug auf die Berichterstattung in der letzten Ratssitzung. Bereits zu Beginn des Jahres habe die Stadt die Nutzung des Gebäudes Am Meerkamp als Arbeitnehmerunterkunft untersagt und dem Mieter und Betreiber ein Zwangsgeld angedroht. Die Einleitung der Verwaltungsverfahren sei von regelmäßigen Kontrollen der Nutzung des Gebäudes in den frühen Morgen- sowie Abendstunden durch Bedienstete der Stadt begleitet worden.

Gegen diese Nutzungsuntersagung und Zwangsgeldandrohung habe der Mieter im Februar Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Mit Beschluss vom 04.04.2018 habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Handeln der Verwaltung vorläufig für rechtmäßig erklärt.

Parallel zum o.g. Verfahren hätte der Eigentümer einen Bauantrag gestellt, das Gebäude als Unterkunft nutzen zu können, der wiederum von der Stadt versagt wurde. Gegen diese Versagung habe der Eigentümer geklagt. Hierüber sei noch nicht entschieden worden.

Wegen der trotz Untersagung andauernden Nutzung habe die Stadt das Zwangsgeld im Februar verdoppelt. Gegen diese Zwangsgeldfestsetzung habe der Betreiber wieder geklagt, die Klage laufe ebenfalls noch, ein einstweiliger Rechtsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen. Wegen der Nichtzahlung des Zwangsgeldes laufe ein Vollstreckungsverfahren, in dem zwischenzeitlich ein richterlicher Haftbefehl erlassen wurde.

Gegen die Entscheidung - Abweisung des Eilantrages durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bzgl. des Zwangsgeldes - wurde vom Mieter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Obwohl es sich um ein sog. Eilverfahren handele, warte die Verwaltung nun seit rd. 2 Monaten auf eine Entscheidung des Gerichtes, die nunmehr für die laufende Woche angekündigt ist.

Wegen fortgesetzter untersagter Nutzung hat die Stadt außerdem eine Duldungsverfügung zwecks Betreten des Gebäudes erlassen und die Versiegelung der Räume angedroht, wenn die untersagte Nutzung fortgesetzt wird. Die bereits terminierte Durchführung der Maßnahme wurde wegen des Verfahrens beim Oberverwaltungsgericht zweimal abgesagt, da es wenig sinnvoll sei, im laufenden Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht vollendete Tatsachen zu schaffen. In diesem Verfahren seien zudem erst jüngst zahlreiche Untervermietungsverträge zu angeblich gewerblichen Zwecken vorgelegt worden.