Beschluss:

 

1.            Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Übersicht der Zuschüsse an Verbände und Vereine im Jugendbereich zur Kenntnis.

 

2.            Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der Vereinbarung mit der Arche Noah zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Entwurfs Gespräche mit dem Träger zu führen und die Vereinbarung abzuschließen. Die Verwaltung ist berechtigt, notwendige Modifikationen vorzunehmen.

 


Erster Beigeordneter Maatz führt einleitend aus, dass dem Ausschuss unter Ziffer 1 eine vollständige Übersicht der aktuell im Bereich Jugend an Verbände und Vereine geleisteten Zuschüsse vorgelegt werde.

 

Unter Ziffer 2 werde entsprechend der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 20.02.2018 der Entwurf einer Vereinbarung mit der Kinder- und Jugendfarm Arche Noah e.V. zur Entscheidung vorgelegt. Inhalt ist – neben der bereits gewährten Projektmittelpauschale von 25.000 €/Jahr – die Bezuschussung der Personalkosten einer hauptamtlichen Leitungskraft entsprechend dem Kinder- und Jugendförderplan in Höhe von 83% der nachgewiesenen Personalkosten, maximal 39.000 €. Erster Beigeordneter Maatz ergänzt, dass zwischenzeitlich auch eine positive Rückmeldung der Vertreterin der Arche Noah zum Entwurf der Vereinbarung vorliege.

 

Ratsherr Jörgens merkt hinsichtlich der unter Punkt VII des Entwurfs enthaltenen Kündigungsfristen an, dass dem Verein eine Mindestlaufzeit zur Planungssicherheit zugestanden werden sollte.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert, dass mit der Aufnahme von 2 möglichen Kündigungsterminen pro Jahr eine zuletzt im Sozialausschuss erfolgte Anregung aufgenommen worden sei. Diese Terminsetzung ermögliche es, im Rahmen der jeweils im November erfolgenden Haushaltsberatungen der Fachausschüsse getroffene Entscheidungen, einzelne Förderungen nicht fortsetzen zu wollen, schneller umzusetzen. Bei einer Laufzeitverlängerung jeweils zum 31.12. eines Jahres müsse bislang eine Kündigung bis zum 30.09.2018 ausgesprochen sein.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass laut aktueller Mitteilung des Vereins eine Leitungskraft gefunden sei. Die Einstellung solle schnellstmöglich erfolgen.

 

Ratsherr Banse bittet insbesondere im Hinblick auf die unter Punkt IV enthaltenen Vorgaben zu Finanzierung / Auszahlung / Verwendungsnachweis um Auskunft, ob sich diese vertragliche Regelung ausschließlich auf die Arche Noah beziehe oder als Muster für weitere Vereinbarungen vorgesehen sei. Er verweist an dieser Stelle auf die nachgereichte Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.09.2018. 

 

Im Vorgriff auf die unter TOP 7.1 erfolgende Beantwortung der SPD-Anfrage erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass die Verwendungsnachweise der Arche Noah bereits in der Vergangenheit durch einen Steuerberater erstellt worden seien, weshalb dies in den Vereinbarungsentwurf aufgenommen sei. Grundsätzlich müsse jedoch bedacht werden, dass die Beauftragung eines Steuerberaters für den Träger mit Kosten verbunden sei, so dass grundsätzlich sachgerechte Vereinbarungen das Ziel seien.

 

Ratsherr Banse begrüßt, dass für zukünftige Vereinbarungen Spielräume für zielführende Vereinbarungen blieben.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens bezüglich der Förderung des Dt. Jugendherbergswerkes erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass die Stadt Meerbusch zum einen Mitglied beim DJH sei, was insbesondere von den Kindergärten für kostengünstigere Ausflüge mit Übernachtung genutzt würde. Zudem werde damit eine sinnvolle Institution unterstützt.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Beschlussfassung.

 

 

 

 

Ergänzung der Schriftführerin zur Tabelle „Freiwillige Zuschüsse im Rahmen der Betriebskostenförderung an Träger von Kindertageseinrichtungen – Seite 22 der Einladung:

Beim Träger OBV Meerbusch e.V., Kita „Schatzinsel“ ist unter Fördermodalitäten folgende Korrektur vorzunehmen:

Streiche:  Trägeranteil für die Plätze in der Überbelegung (max. 4 Plätze)

Setze:      Trägeranteil für eine Gruppe der Gruppenform II

Der Hinweis zum KGJ 2018/2019 bleibt bestehen.

 

         


Abstimmungsergebnis:               einstimmig