Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschussvorsitzende bittet vor der Vorstellung der Vorlage um Informationen zum Urteil des OVG Münster zur Aufhebung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker führt hierzu aus, dass es nach den bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Fakten so sei, dass die Regelung in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Bundesrecht vereinbar sei. Das sähe vor, dass in jedem Fall einzeln hätte geprüft werden müssen, ob die Wohnsitzauflage für die Integration auch wirklich förderlich sei; ob der zugewiesene Wohnort also auch zu dem betroffenen Flüchtling passe. In Nordrhein-Westfalen sei diese Einzelfallprüfung aber so nicht umgesetzt worden. Allerdings sei die Urteilsbegründung noch nicht bekannt und man würde diese abwarten.

 

Anmerkung:

Frau Dreyer aus dem Bereich Asyl hat zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung Arnsberg Kontakt aufgenommen und folgende Aussage erhalten:

Die Bezirksregierung will zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Aber die Flüchtlinge, die in Landesunterkünften untergebracht sind und eine Anerkennung erhalten, erhalten weiterhin eine Wohnsitzauflage (dies hat das Gericht nicht bemängelt). Lediglich für die Flüchtlinge, die bereits einer Kommune zugewiesen wurden und einen Anerkennungsbescheid erhalten, werden die Wohnsitzauflagen ausgesetzt bis eine neue Vorgehensweise durch das Land NRW beschlossen wurde.

 

Im Folgenden stellt dann der Erste Beigeordnete Herr Maatz die Vorlage vor.

 

Ratsfrau Niegeloh bittet um Informationen, wie die Zuweisungen jetzt ablaufen würden und ob jetzt weniger Zuweisungen als geplant erfolgten bzw. mehr Zuweisungen „ad hoc“ kämen.

Der Erste Beigeordnete Herr Maatz erläutert hierzu, dass die Zuweisungen auch weiterhin geordnet nach Ankündigung erfolgten. Bisher sei es diesbezüglich nicht zu Schwierigkeiten gekommen.

 

Des Weiteren äußert Frau Niegeloh Bedenken gegen die Unterbringung von Familien in den Unterkünften Am Eisenbrand, da diese sehr außerhalb am Ortsrand lägen.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker kann diese Bedenken nicht teilen, da in der Einrichtung das zweite Brückenprojekt der Stadt untergebracht sei. Dieses niederschwellige Angebot werde sehr gut angenommen und sei eine gute und wichtige Vorbereitung auf die Kindergartenaufnahme. Außerdem liefen dort alle Angebote an die Bewohner genauso wie in den anderen Einrichtungen.

 

Abschließend bittet Frau Niegeloh um Mitteilung, ob etwaig aufgenommene Bootsflüchtlinge auf die Quoten für Meerbusch angerechnet werden würden.

In diesem Zusammenhang verweist das Ratsmitglied Herr Hünseler auf eine entsprechende Aufforderung seiner Partei an die Bürgermeisterin, diese Flüchtlinge aufzunehmen.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker weist darauf hin, dass auch diese besonderen Flüchtlinge ein geordnetes Verfahren durchlaufen müssten. Ihm sei nicht bekannt, dass es für Bootsflüchtlinge anderslautende Regelungen gäbe.

Ratsherr Peters führt an, dass seines Wissens nach die Städte Düsseldorf und Krefeld entsprechende Flüchtlinge aufnähmen.

Frau Dreyer stellt hierzu klar, dass es sich um reine Absichtserklärungen der jeweiligen Städte handele.

Ratsfrau Pricken geht davon aus, dass es sich bei solchen Ankündigungen nur um ein Signal handele, dass man bereit sei, diese Menschen aufzunehmen.

 

Anmerkung:

Frau Dreyer aus dem Bereich Asyl hat zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung Arnsberg Kontakt aufgenommen und folgende Aussage erhalten:

Der Bezirksregierung Arnsberg liegt derzeit noch keine Regelung des Landes bezüglich einer gesonderten Aufnahme von Bootsflüchtlingen vor. Eine gesonderte Zuweisung dieser Flüchtlinge hat bisher nicht stattgefunden.