Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Förderung der Betriebskosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Höhe der Betriebskostenförderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit

 

·             Jugendzentrum Oase der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist

·             Jugendzentrum Katakombe der Ev. Kirchengemeinde Osterath

 

in den Jahren 2019 und 2020 bei den Förderbeträgen des Jahres 2018 zu belassen.

Die Förderung der „Oase“ der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist beliefe sich somit auf rund 8.820 € und die der „Katakombe“ der Ev. Kirchengemeinde Osterath auf rund 6.550 €.

 

 

2. Förderung der Programmkosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Programmkosten für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Oase und Katakombe in den Jahren 2019 und 2020 auf 5.500 € und für Karibu auf 6.000 € festzulegen.

 

 

3. Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung des Beschlusses vom 27.06.2017, zunächst mit der Kirchengemeinde Hildegundis von Meer eine Vereinbarung in Ausführung des Beschlusses zu schließen. Die Verwaltung wird in Abänderung des Beschlusses beauftragt, mit dem Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e.V. eine Leistungsvereinbarung nach folgenden Fördergrundsätzen im Entwurf vorzulegen, welche ab Betriebsübergang in Kraft treten:

 

1. es erfolgt eine Förderung der nachgewiesenen tatsächlichen Personalkosten von 85% ab Betriebsübergang,

 

2. die bisherige Betriebskostenförderung wird ab 01.01.2019 auf eine Förderung der Sachkosten zur Unterhaltung des Fahrzeuges und der flexibel genutzten Räume an den Standorten Bösinghoven, Lank-Latum und Osterath umgestellt. Die Förderhöhe beträgt jährlich 8.280 €.

 

 

 


Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens bestätigt Erster Beigeordneter Maatz, dass eine höhere Förderung der Träger auch im Verlaufe der Wahlperiode und der entsprechend beschlossenen Förderrichtlinien durch den Ausschuss grundsätzlich möglich sei. Dahingehende Anträge würden üblicherweise im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen behandelt.

 

Sodann erfolgt die einstimmige Beschussfassung.     


Abstimmungsergebnis:               einstimmig