Beschluss:
1. Förderung
der Betriebskosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt
Meerbusch 2016 bis 2020
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die
Höhe der Betriebskostenförderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
·
Jugendzentrum
Oase der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist
·
Jugendzentrum
Katakombe der Ev. Kirchengemeinde Osterath
in den Jahren 2019 und 2020 bei den
Förderbeträgen des Jahres 2018 zu belassen.
Die Förderung der „Oase“ der kath.
Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist beliefe sich somit auf rund 8.820 €
und die der „Katakombe“ der Ev. Kirchengemeinde Osterath auf rund 6.550 €.
2.
Förderung der Programmkosten im Rahmen des
Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die
Programmkosten für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Oase und
Katakombe in den Jahren 2019 und 2020 auf 5.500 € und für Karibu auf 6.000 €
festzulegen.
3. Mobile
Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ der kath. Kirchengemeinde Hildegundis
von Meer
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung des
Beschlusses vom 27.06.2017, zunächst mit der Kirchengemeinde Hildegundis von
Meer eine Vereinbarung in Ausführung des Beschlusses zu schließen. Die
Verwaltung wird in Abänderung des Beschlusses beauftragt, mit dem Trägerwerk
für kirchliche Jugendarbeit e.V. eine Leistungsvereinbarung nach folgenden
Fördergrundsätzen im Entwurf vorzulegen, welche ab Betriebsübergang in Kraft
treten:
1. es erfolgt eine Förderung der nachgewiesenen tatsächlichen
Personalkosten von 85% ab Betriebsübergang,
2. die bisherige Betriebskostenförderung wird ab 01.01.2019 auf eine
Förderung der Sachkosten zur Unterhaltung des Fahrzeuges und der flexibel
genutzten Räume an den Standorten Bösinghoven, Lank-Latum und Osterath
umgestellt. Die Förderhöhe beträgt jährlich 8.280 €.
Auf Nachfrage von
Ratsherrn Jörgens bestätigt Erster Beigeordneter Maatz, dass eine höhere
Förderung der Träger auch im Verlaufe der Wahlperiode und der entsprechend
beschlossenen Förderrichtlinien durch den Ausschuss grundsätzlich möglich sei.
Dahingehende Anträge würden üblicherweise im Rahmen der jährlichen
Haushaltsberatungen behandelt.
Sodann erfolgt die einstimmige Beschussfassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig