Sitzung: 04.07.2018 Kulturausschuss
Vorlage: FB3/0120/2018
Ratsfrau
Dr. Schomberg fragt die Vertreter der Verwaltung, ob ein Umbau bzw. ein Anbau
an das städtebaulich prägende Gebäude förderschädlich für den Zuschuss des
Landes NRW aus dem Jahr 1994 sei.
Dipl.-Ing.
Architekt Klein erklärt, dass er bei der Durchsicht der Archivakten dem
Erläuterungsbericht zum damaligen Förderantrag entnommen habe, dass es
Entwurfsziel der Planung war, die Fassade möglichst nicht zu beeinträchtigen.
Außerdem würde die Zweckbindungsfrist im kommenden Jahr ablaufen.
Ratsherr
Quaß bemängelt, dass aus einem ursprünglich geplanten Glasdach inzwischen ein
Bauprojekt von einer halben Million Euro geworden sei.
Außerdem sei es ein Unding, dass der planende Architekt in seiner Funktion als
sachkundiger Bürger an zwei Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses
teilgenommen und in eigener Sache vorgetragen habe.
Dipl.-Ing. Architekt Klein erklärt, dass Architekt Herr Schmoll, der auch Sachkundiger Bürger ist, in beiden Sitzungen eindeutig als Geschäftsführer des beauftragten Architekturbüros vorgetragen und jeweils nur Rückfragen beantwortet habe. An der Ausschussdiskussion habe er aber nicht teilgenommen. Man hätte das aber, wie im Kulturausschuss mehrfach geschehen, protokollieren müssen.