Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, in der Fluglärmkommission (FLK) am 20.11.2017 habe sie einen Antrag auf Eintragung des Startverfahrens NADP 1, also Zurücknahme des Startschubs in Höhe von 1.500 ft und anschließendem Steigflug bis 3.000 ft, beantragt. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes sei das Thema in dieser Sitzung vertagt worden um Auswertungen vorzunehmen, ob es aufgrund der Änderung des Startverfahrens – Zurücknahme des Startschubs schon bei 1.000 ft. - zu höheren Lärmimmissionen am Boden kommt. Hierzu seien in der FLK-Sitzung umfangreiche Auswertungen vorgelegt worden, die mit dem Protokoll übersandt werden und dann zunächst einmal geprüft werden müssen.

Im zusammenfassenden Ergebnis wurde gleiches Fluggerät unterschiedlicher Fluggesellschaften verglichen. So fliegen Air China und Alitalia NADP 1, Lufthansa und Eurowings NADP 2; die Unterschiede im LEQ waren nur marginal, wichen teilweise sogar im NADP 2 nach unten ab.

Es wurde sei vereinbart, das Thema in der nächsten Sitzung der FLK im November abschließend zu behandeln.

 

Es besteht Einvernehmen, dass die Verwaltung einen Fachanwalt mit der Prüfung beauftragt, ob rechtliche Möglichkeiten bestehen, auf das am Flughafen Düsseldorf angewandte Startverfahren Einfluss zu nehmen.