Sitzung: 04.07.2018 Rat
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, in der Fluglärmkommission (FLK) am
20.11.2017 habe sie einen Antrag auf Eintragung des Startverfahrens NADP 1,
also Zurücknahme des Startschubs in Höhe von 1.500 ft und anschließendem
Steigflug bis 3.000 ft, beantragt. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes
sei das Thema in dieser Sitzung vertagt worden um Auswertungen vorzunehmen, ob
es aufgrund der Änderung des Startverfahrens – Zurücknahme des Startschubs
schon bei 1.000 ft. - zu höheren Lärmimmissionen am Boden kommt. Hierzu seien
in der FLK-Sitzung umfangreiche Auswertungen vorgelegt worden, die mit dem
Protokoll übersandt werden und dann zunächst einmal geprüft werden müssen.
Im zusammenfassenden Ergebnis wurde
gleiches Fluggerät unterschiedlicher Fluggesellschaften verglichen. So fliegen
Air China und Alitalia NADP 1, Lufthansa und Eurowings NADP 2; die Unterschiede
im LEQ waren nur marginal, wichen teilweise sogar im NADP 2 nach unten ab.
Es wurde sei vereinbart, das Thema in der
nächsten Sitzung der FLK im November abschließend zu behandeln.
Es besteht Einvernehmen, dass die
Verwaltung einen Fachanwalt mit der Prüfung beauftragt, ob rechtliche
Möglichkeiten bestehen, auf das am Flughafen Düsseldorf angewandte
Startverfahren Einfluss zu nehmen.