Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Verwaltungsrechtsstreit  gegen das Land NRW betreffend die Planfeststellung Vorfeld-West für den Flughafen Düsseldorf die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 08.06.2018 zum Aktenzeichen 20 D 83/15.AK durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten und ein anschließendes Revisionsverfahren durchzuführen.

 


Leitender Rechtsdirektor Westerlage erläutert die Beratungsvorlage, den bisherigen Verfahrensgang und die Verhandlung vor dem OVG in Münster. Ratsfrau Glasmacher schlägt zum einen vor einen Termin mit dem Landesverkehrsminister und den Fraktion zu initiieren und stellt die Frage nach der künftigen Beauftragung eines Fachanwaltes.

Leitender RD Westerlage sieht in unserem bisherigen Vertreter, RA Sommer, den am besten geeigneten Anwalt, der auch die Einzelheiten und Klippen des Verfahrens kenne. Diese Auffassung wird von Vertretern aller Fraktionen geteilt. Alle erklären zudem, dass der nun von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Verfahrensschritt gegangen werden soll.


 

einstimmig