Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung- und Liegenschaften beschließt, dass die Trog- und Stützwände des Bahnüberganges (BÜ) Meerbuscher Straße mittels vorgesetzten Gestaltungselementen gestalterisch aufgewertet werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt die Stadt Meerbusch. Aus den vorgestellten,  vom Architekturbüro Berwinkel erarbeiteten Gestaltungsvarianten wird Variante K1 (obere Fläche mit Klinker, Sockelfläche und Flächen im Gehwegbereich mit Strukturbeton) gewählt. Des Weiteren werden Graffitiwände für legale Graffitiaktionen freigehalten. Die Verwaltung wird beauftragt mit Straßen NRW weitere Gespräche in Hinblick auf eine mögliche Bepflanzung der Wände zu führen.

 

 


Der Tagesordnungspunkt 3 (Bahnunterführung Osterath-Gestaltung der Trog-und Stützwände) und 6.1 (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unterführung Osterath - Gestaltung der Trog- und Stützwände) werden zusammen beraten.

 

Herr Hartenstein stellt eine mögliche Gestaltungsplanung für die Trog- und Stützwände an der geplanten Unterführung in Osterath vor.

 

Der Vortrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen und sprechen verschiedene Aspekte der Gestaltungsplanung an.

 

Ratsherr Jung merkt an, dass die Farbe und Form der Trog- und Stützwände nicht das Wichtigste sei, sondern viel mehr der Lärmschutz  der Fahrrad- und Fußgänger in Fokus stehen sollte. In diesem Zusammenhang fragt er nach, auf welcher Grundlage kein Lärmschutz notwendig sei.

 

Herr Hartenstein erklärt, dass auf Grundlage der gültigen Planfeststellung kein Lärmschutz notwendig sei. Eine Einhausung der Gehwege entlang des Kreisverkehrs und der Trogwände wäre nicht notwendig und auch nicht üblich. Er gibt zu Bedenken, dass im normalen Straßenverkehr auch ein gewisser Lärmpegel am Geh- und Radweg gegeben ist. Es wird ohnehin angenommen, dass die Geschwindigkeiten der PKWs am Kreisverkehr eher gering ausfallen werden, so dass hier nicht von besonderen Lärmemissionen auszugehen ist. Zudem ist die Unterführung im Bereich des Kreisverkehres und der Trogwände nicht so ausgelegt, dass Fußgänger und Radfahrer sich dort zum Verweilen aufhalten werden.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher merkt an, dass eine Verkleidung der Trog- und Stützwände mit Lärmschutzelementen (Lochsteine) nicht lärmschutzoptimiert wäre, da in der Planfeststellung dies auch nicht gefordert wurde. Man würde aber mit Lochsteinen das Graffiti-Problem eher verschärfen, da diese nur schlecht zu reinigen seien. Zudem sind die vorgeschlagenen Klinkersteine vom Gestaltungsgedanken her attraktiver.

 

Ratsherr Rettig erklärt, dass nicht nur das Thema „Lärm“ beraten werden muss, sondern auch die durch den Verkehr entstehenden Schadstoffe. Er ist der Meinung, dass Mooswände bzw. mit Pflanzensubstrat besprühte Gabionen für die Unterführung optimal wären, um den Ausstoß der Schadstoffe in die Luft zu verringern.

 

Herr Hartenstein erklärt, dass die Aufnahme von Feinstaub durch Mooswände noch in einem Pilotprojekt getestet wird. Diese Mooswand musste aber bereits erneuert werden, da der Bewuchs während der Testphase vertrocknete. Er weist darauf hin, dass die ökologische Wirksamkeit einer vertikalen Begrünung an den Wänden recht gering ausfallen würde. Die notwendige Bewässerung und das Zurückschneiden bei Bauwerksprüfungen bilden keine gute Grundlage aus ökologischer Sicht. Zudem führen die Verschattung und die Belastung durch den Verkehr zu einer sehr intensiven Pflege. Für eine Begrünung von unten, aufwärtswachsend, ist neben dem Notgehweg keine Pflanzenfläche vorgesehen und auf Grund der Abmessungen der Verkehrsflächen nicht möglich. Eine von oben herabhängende Begrünung wird von Straßen NRW wegen der notwendigen Unterhaltung und Kontrolle der Wände und des sehr hohen Pflegeaufwands abgelehnt.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher sagt zu, nochmals mit Straßen NRW Gespräche zwecks einer möglichen Begrünung, zum einen eine vertikale Begrünung (Mooswand, begrünte Gabionenelemente) zum anderen eine herabhängende Begrünung, zu führen. Sollten begrünte Gabionen oder Mooswände nicht realisierbar sein, so wird die weitere Planung mit Klinker fortgeführt.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass an bestimmten Stellen der Unterführung Graffitiwände zur Bemalung freigehalten werden sollen. Des Weiteren besteht grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass die Wände mit einem Sockel aus Strukturbeton und Gestaltungselementen in Nischen (Variante K1) umgesetzt werden sollen. Hierbei soll die Stadt Meerbusch die Mehrkosten der gewünschten Umsetzung tragen. Weitere Einzelheiten zur Gestaltung der Variante K1 werden vom Architektenbüro Berwinkel ausgearbeitet und mit Straßen NRW abgestimmt. Die Wahl der Klinkersteine und die Farbwahl des Strukturbetons erfolgt unter Einbindung des Planungsausschusses zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:   

17

0

0