Sitzung: 28.06.2018 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB5/0798/2018
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung- und Liegenschaften beschließt, dass die Trog- und
Stützwände des Bahnüberganges (BÜ) Meerbuscher Straße mittels vorgesetzten
Gestaltungselementen gestalterisch aufgewertet werden. Die daraus entstehenden
Mehrkosten trägt die Stadt Meerbusch. Aus den vorgestellten, vom Architekturbüro Berwinkel erarbeiteten
Gestaltungsvarianten wird Variante K1 (obere Fläche mit Klinker, Sockelfläche
und Flächen im Gehwegbereich mit Strukturbeton) gewählt. Des Weiteren werden
Graffitiwände für legale Graffitiaktionen freigehalten. Die Verwaltung wird
beauftragt mit Straßen NRW weitere Gespräche in Hinblick auf eine mögliche
Bepflanzung der Wände zu führen.
Der
Tagesordnungspunkt 3 (Bahnunterführung Osterath-Gestaltung der Trog-und
Stützwände) und 6.1 (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unterführung
Osterath - Gestaltung der Trog- und Stützwände) werden zusammen beraten.
Herr
Hartenstein stellt eine mögliche Gestaltungsplanung für die Trog- und
Stützwände an der geplanten Unterführung in Osterath vor.
Der
Vortrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
An
der anschließenden Diskussion beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter
aller Fraktionen und sprechen verschiedene Aspekte der Gestaltungsplanung an.
Ratsherr
Jung merkt an, dass die Farbe und Form der Trog- und Stützwände nicht das
Wichtigste sei, sondern viel mehr der Lärmschutz der Fahrrad- und Fußgänger in Fokus stehen
sollte. In diesem Zusammenhang fragt er nach, auf welcher Grundlage kein
Lärmschutz notwendig sei.
Herr
Hartenstein erklärt, dass auf Grundlage der gültigen Planfeststellung kein
Lärmschutz notwendig sei. Eine Einhausung der Gehwege entlang des Kreisverkehrs
und der Trogwände wäre nicht notwendig und auch nicht üblich. Er gibt zu
Bedenken, dass im normalen Straßenverkehr auch ein gewisser Lärmpegel am Geh-
und Radweg gegeben ist. Es wird ohnehin angenommen, dass die Geschwindigkeiten
der PKWs am Kreisverkehr eher gering ausfallen werden, so dass hier nicht von
besonderen Lärmemissionen auszugehen ist. Zudem ist die Unterführung im Bereich
des Kreisverkehres und der Trogwände nicht so ausgelegt, dass Fußgänger und
Radfahrer sich dort zum Verweilen aufhalten werden.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher merkt an, dass eine Verkleidung der Trog- und
Stützwände mit Lärmschutzelementen (Lochsteine) nicht lärmschutzoptimiert wäre,
da in der Planfeststellung dies auch nicht gefordert wurde. Man würde aber mit
Lochsteinen das Graffiti-Problem eher verschärfen, da diese nur schlecht zu
reinigen seien. Zudem sind die vorgeschlagenen Klinkersteine vom
Gestaltungsgedanken her attraktiver.
Ratsherr
Rettig erklärt, dass nicht nur das Thema „Lärm“ beraten werden muss, sondern
auch die durch den Verkehr entstehenden Schadstoffe. Er ist der Meinung, dass
Mooswände bzw. mit Pflanzensubstrat besprühte Gabionen für die Unterführung
optimal wären, um den Ausstoß der Schadstoffe in die Luft zu verringern.
Herr
Hartenstein erklärt, dass die Aufnahme von Feinstaub durch Mooswände noch in
einem Pilotprojekt getestet wird. Diese Mooswand musste aber bereits erneuert
werden, da der Bewuchs während der Testphase vertrocknete. Er weist darauf hin,
dass die ökologische Wirksamkeit einer vertikalen Begrünung an den Wänden recht
gering ausfallen würde. Die notwendige Bewässerung und das Zurückschneiden bei
Bauwerksprüfungen bilden keine gute Grundlage aus ökologischer Sicht. Zudem
führen die Verschattung und die Belastung durch den Verkehr zu einer sehr
intensiven Pflege. Für eine Begrünung von unten, aufwärtswachsend, ist neben
dem Notgehweg keine Pflanzenfläche vorgesehen und auf Grund der Abmessungen der
Verkehrsflächen nicht möglich. Eine von oben herabhängende Begrünung wird von
Straßen NRW wegen der notwendigen Unterhaltung und Kontrolle der Wände und des
sehr hohen Pflegeaufwands abgelehnt.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher sagt zu, nochmals mit Straßen NRW Gespräche zwecks
einer möglichen Begrünung, zum einen eine vertikale Begrünung (Mooswand,
begrünte Gabionenelemente) zum anderen eine herabhängende Begrünung, zu führen.
Sollten begrünte Gabionen oder Mooswände nicht realisierbar sein, so wird die
weitere Planung mit Klinker fortgeführt.
Die
Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass an bestimmten Stellen der
Unterführung Graffitiwände zur Bemalung freigehalten werden sollen. Des Weiteren
besteht grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass die Wände mit einem Sockel
aus Strukturbeton und Gestaltungselementen in Nischen (Variante K1) umgesetzt
werden sollen. Hierbei soll die Stadt Meerbusch die Mehrkosten der gewünschten
Umsetzung tragen. Weitere Einzelheiten zur Gestaltung der Variante K1 werden
vom Architektenbüro Berwinkel ausgearbeitet und mit Straßen NRW abgestimmt. Die
Wahl der Klinkersteine und die Farbwahl des Strukturbetons erfolgt unter
Einbindung des Planungsausschusses zu einem späteren Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
17 |
0 |
0 |