Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Auf Nachfrage von Ratsherrn Wartchow erläutert Frau Rieth, dass bereits seit Jahren und mit steigender Tendenz viele Kinder mit verschiedenen Unverträglichkeiten, Allergien, Stoffwechselerkrankungen etc. an der Maßnahme teilnähmen. Kinder mit einem erheblichen Handicap könnten im Hinblick auf den Betreuungsaufwand und das Alter der jugendlichen Betreuer nur in begrenztem Umfang aufgenommen werden. In Einzelfallabsprachen werde immer nach Lösungen gesucht, aber die Stadtranderholung könne die Anforderungen einer integrativen Maßnahme nicht leisten.

 

Ratsherr Becker stellt die Notwendigkeit der Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für die jugendlichen Betreuer in Frage.

 

Herr Annacker erinnert an die Informationsvorlage aus März 2012 zu den Auswirkungen des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Kinderschutzgesetzes. Danach sei das Jugendamt verpflichtet, für alle in seinem Auftrag tätigen Personen ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern. Dies gelte damit auch für die Stadtranderholung als eigener Maßnahme des Jugendamtes. Die notwendigen Vereinbarungen mit den freien Trägern seien noch nicht abgeschlossen, da zunächst einheitliche Vorgaben der Spitzenverbände abzuwarten seien.

 

Bezüglich der Befreiung der Betreuer von der Gebühr für die Erteilung des erweiterten Führungszeugnisses aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit erläutert Herr Annacker weiter, dass nach aktueller Rechtslage die Zahlung einer Aufwandsentschädigung der Befreiung aufgrund Ehrenamts entgegen stehe. Um die jugendlichen Betreuer nicht über Gebühr zu belasten, sei die Übernahme durch das Jugendamt vorgesehen.

 

Ergänzung der Schriftführerin:

Im Nachgang der Sitzung wurde bekannt, dass sich die Bundesministerien der Justiz und des Inneren auf die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung geeinigt haben, durch die bei ehrenamtlich Tätigen auch bei Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung von der Erhebung der Gebühr für die Erteilung von einfachen und erweiterten Führungszeugnissen abgesehen werden soll. Im Vorgriff auf diese Regelung wird das Bundesamt für Justiz ab sofort in diesen Fällen auf die Erhebung der Gebühr verzichten.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Wellhausen ergänzt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage die Vorlage hinsichtlich der erwarteten Einnahmen. Wie im Haushalt 2012 beschlossen, werden Teilnehmerbeiträge in Höhe von 28.800 € erwartet. Das Anmeldeverfahren sei weitgehend abgeschlossen, in Büderich gebe es derzeit noch einige freie Plätze. Seit Beginn des Ferienangebotes im Rahmen der OGATA habe sich die Situation deutlich entspannt.