Auf
Nachfrage von Ratsherrn Wartchow erläutert Frau Rieth, dass bereits seit Jahren
und mit steigender Tendenz viele Kinder mit verschiedenen Unverträglichkeiten,
Allergien, Stoffwechselerkrankungen etc. an der Maßnahme teilnähmen. Kinder mit
einem erheblichen Handicap könnten im Hinblick auf den Betreuungsaufwand und
das Alter der jugendlichen Betreuer nur in begrenztem Umfang aufgenommen
werden. In Einzelfallabsprachen werde immer nach Lösungen gesucht, aber die
Stadtranderholung könne die Anforderungen einer integrativen Maßnahme nicht
leisten.
Ratsherr
Becker stellt die Notwendigkeit der Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für
die jugendlichen Betreuer in Frage.
Herr
Annacker erinnert an die Informationsvorlage aus März 2012 zu den Auswirkungen
des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Kinderschutzgesetzes. Danach sei das
Jugendamt verpflichtet, für alle in seinem Auftrag tätigen Personen ein
erweitertes Führungszeugnis anzufordern. Dies gelte damit auch für die
Stadtranderholung als eigener Maßnahme des Jugendamtes. Die notwendigen
Vereinbarungen mit den freien Trägern seien noch nicht abgeschlossen, da
zunächst einheitliche Vorgaben der Spitzenverbände abzuwarten seien.
Bezüglich
der Befreiung der Betreuer von der Gebühr für die Erteilung des erweiterten
Führungszeugnisses aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit erläutert Herr Annacker
weiter, dass nach aktueller Rechtslage die Zahlung einer Aufwandsentschädigung
der Befreiung aufgrund Ehrenamts entgegen stehe. Um die jugendlichen Betreuer
nicht über Gebühr zu belasten, sei die Übernahme durch das Jugendamt
vorgesehen.
Ergänzung der
Schriftführerin:
Im Nachgang der
Sitzung wurde bekannt, dass sich die Bundesministerien der Justiz und des
Inneren auf die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung geeinigt haben, durch
die bei ehrenamtlich Tätigen auch bei Zahlung einer pauschalen
Aufwandsentschädigung von der Erhebung der Gebühr für die Erteilung von
einfachen und erweiterten Führungszeugnissen abgesehen werden soll. Im Vorgriff
auf diese Regelung wird das Bundesamt für Justiz ab sofort in diesen Fällen auf
die Erhebung der Gebühr verzichten.
Auf
Nachfrage von Ratsfrau Wellhausen ergänzt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage
die Vorlage hinsichtlich der erwarteten Einnahmen. Wie im Haushalt 2012
beschlossen, werden Teilnehmerbeiträge in Höhe von 28.800 € erwartet. Das
Anmeldeverfahren sei weitgehend abgeschlossen, in Büderich gebe es derzeit noch
einige freie Plätze. Seit Beginn des Ferienangebotes im Rahmen der OGATA habe
sich die Situation deutlich entspannt.