Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erinnert an die im März 2011 vorgelegte
Information zum Umgang mit den Datenmeldungen bei versäumten U-Untersuchungen
in Meerbusch. Ziel des seinerzeit dargelegten Verfahrens in Umsetzung der
Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
war die Sicherstellung des Kinderschutzes durch Kontrolle der U-Untersuchungen.
Zwischenzeitlich
liege ein von den Landschaftsverbänden beauftragtes Rechtsgutachten vor, wonach
sich aus einer versäumten U-Untersuchung keine Aufgaben des Kinderschutzes
herleiten ließen. Eingriffe in Elternrechte seien allein aufgrund dieses
Versäumnisses nicht gerechtfertigt.
Auch
die bisherige Auswertung der Meldungen habe keinen Handlungsbedarf des
Jugendamtes hinsichtlich des Kinderschutzes ergeben, so dass in Umsetzung des
Rechtsgutachtens und der erwarteten Überarbeitung der VO künftig weiterhin eine
umfassende Beratung stattfinde, jedoch allein aufgrund versäumter
U-Untersuchungen keine weiteren Maßnahmen des Jugendamtes erfolgten.
In
diesem Zusammenhang weist Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage auf den nächsten
Termin des „Runder Tisch Kinderärzte“ am 27.06.2012 hin.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Wartchow berichtet Frau Rieth, dass in Meerbusch knapp
90 % der U-Untersuchungen wahrgenommen würden. Den Meldungen über versäumte
U-Untersuchungen läge zudem immer noch eine erhebliche, im Wesentlichen
verfahrensbedingte, Fehlerquote zu Grunde.
In
der Regel träfen die Eltern aus persönlichen Gründen eine bewusste Entscheidung
gegen die U-Untersuchung. In keinem Fall sei ein Hilfebedarf angezeigt gewesen.
Auf
Nachfrage von Ratsfrau Wellhausen hinsichtlich der Positionierung der
Kinderärzte erläutert Herr Annacker, dass die Kinderärzte sich weniger zur
Sinnhaftigkeit als zum mit der Meldepflicht verbundenen Verwaltungsaufwand
geäußert hätten.
Die
nun erfolgte Klarstellung, dass versäumte Untersuchungen keinen Handlungsbedarf
des Jugendamtes hinsichtlich des Kinderschutzes auslösten, sei hilfreich. Das
Gesamtproblem sei jedoch nur durch die Einführung pflichtiger U-Untersuchungen
zu lösen, wie in anderen Ländern längst üblich.