Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 3. November 1999 in der Fassung der IX. Änderung vom 20. Februar 2017 wie folgt zu ändern:

 

1.         § 3 Abs. 6 Buchstabe c) wird ersatzlos gestrichen.

2.         § 3 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss entscheidet

a) über die Ernennung (Einstellung, Anstellung, Beförderung, Umwandlung des Beamtenverhältnisses und die Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit) und Entlassung von Beamten (mit Ausnahme der Wahlbeamten)

und

b) über die Einstellung, Höhergruppierung oder Entlassung von tariflich Beschäftigten

 

in Führungsfunktionen als Bereichsleiter bzw. als Leiter der kulturellen Einrichtungen (Musikschule, Stadtbücherei, Volkshochschule) im Einvernehmen mit dem Bürgermeister gem. § 73 Abs. 3 GO NRW.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert zunächst, dass die Darstellung im Beschlussvorschlag zu ändern sei, da die Regelung für die genannten Führungspersonen sowohl im Beamten- als auch Tarifbeschäftigtenbereich analog zur Regelung in der Hauptsatzung gelten sollten.

 

Auf der Grundlage von Ratsherrn Peters Bitte um weitere rechtliche Erläuterung ergibt sich anschließend die einstimmige Bereitschaft zur Vertagung der Beschlussfassung, da kein zeitlicher Druck bestehe.

 


Die Beschlussfassung wird vertagt.