Sitzung: 26.06.2012 Jugendhilfeausschuss
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet zu folgenden Themen:
1. Gesetzentwurf der
Landesregierung zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen
Jugendhilfe
Im
Rahmen des Kinderfördergesetzes wurden die Kommunen als örtliche Träger der
Jugendhilfe verpflichtet, zum 1.08.2013 einen Betreuungsplatz in einer
Einrichtung bzw. der Kindertagespflege auch für U 3-jährige sicherzustellen.
Das OVG Münster hatte mit Urteil vom 12. Oktober 2010 festgestellt, dass es für
die Übertragung dieser Aufgabe einer Kostenfolgeabschätzung und eines
entsprechenden Ausgleichs bedurft hätte. Darüber hinaus wurden die Kommunen
verpflichtet, bei Tagespflegepersonen die nachgewiesenen Aufwendungen zur
Kranken- und Pflegeversicherung hälftig zu erstatten.
Die
Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Kostenausgleichs
für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erarbeitet. Der Belastungsausgleich
umfasst
a)
den Verwaltungsaufwand zum Ausbau des Betreuungsangebotes
b)
die Investitionskosten und
c)
die Betriebskosten, soweit sie sich auf
U 3-Plätze beziehen.
Das
Land geht davon aus, dass nur der Mehraufwand ausgleichspflichtig ist, der sich
aus der Differenz der Planungsgrößen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (17%)
und der Planungsgröße des Kinderförderungsgesetzes (32%) ergibt.
Der
Belastungausgleich soll in das Fördersystem nach dem KiBiz integriert werden in
der Weise, dass der Landesanteil der
Kindpauschalen für U 3-Kinder in Einrichtungen ab dem Kita-Jahr 2013/14 um
19,96% erhöht wird. Für die Kita-Jahre 2011/12 und 2012/13 soll der Ausgleich
durch Einmalzahlungen erfolgen.
2.
Aufnahmeverfahren in Kindertagesstätten der Stadt Düsseldorf
Infolge
der Sicherstellung der U 3-Versorgung hat die Stadt Düsseldorf die
Aufnahmekriterien für die dortigen Kindertagesstätten geändert. Eine der
wesentlichen Änderungen bezieht sich auf
die Inanspruchnahme von Plätzen durch Kinder, deren Eltern nicht mit
Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind. Solche Kinder werden nicht mehr
aufgenommen. Automatisch endet das Betreuungsverhältnis zum Ende des
Kita-Jahres bei einem Wohnsitzwechsel nach außerhalb von Düsseldorf. Die Stadt
Düsseldorf wurde gebeten mitzuteilen, wie viele Eltern aus Meerbusch betroffen
sind. Auch in Meerbusch werden zahlreiche Kinder mit Wohnsitz außerhalb von
Meerbusch in Tageseinrichtungen betreut; nach Recherchen der Verwaltung
besuchen rd. 60 Kinder Einrichtungen im Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund des
Rechtsanspruches für U 3-Kinder ab dem 1.8.2013 stellt sich die Frage der
Notwendigkeit der Regulierung auch für Meerbuscher Einrichtungen. Die
Verwaltung wird hierzu zur nächsten Sitzung einen Vorschlag erarbeiten.
3. U 3-
Ausbau - Weitere Ausbaumaßnahmen
In
den nächsten Wochen werden die Ausbaumaßnahmen für die U- 3 Qualifizierung an
den Kitas Fröbelstr. und Marienheim in die Realisierung gehen. Der
Grundstückskaufvertrag für das Grundstück Am Flehkamp in Büderich liegt dem
beauftragten Notar zur Beurkundung vor. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung
zur Finanzierung der laufenden Betriebs- und Mietkosten erarbeitet. Diese soll
unmittelbar nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages unterzeichnet werden.
Mit diesen 3 Maßnahmen, die zum nächsten Kita-Jahr fertig gestellt sein sollen,
werden 58 weitere U 3-Plätze geschaffen.
Die
Verwaltung hofft, zeitnah nach den Sommerferien Planungen für weitere Vorhaben
in die politischen Gremien einbringen zu
können, und zwar für
- Bösinghoven:
die dortigen zwei 2-gruppigen Einrichtungen sind baulich noch nicht für
die Aufnahme von U 3-Kindern
qualifiziert, darüber hinaus besteht aufgrund des Alters hoher
Investitionsbedarf;
- Lank:
hier bedarf es zwingend und zeitnah der Errichtung einer weiteren
Einrichtung mit 5 Gruppen; die techn. Verwaltung ist mit der Fragestellung
eines geeigneten Grundstücks mit Planungsrecht befasst;
- Strümp:
auch hier soll eine weitere 5-gruppige Einrichtung entstehen.
In
einer Sondersitzung von JHA, Sozialausschuss, Planungsausschuss und
Integrationsrat am 29.08.2012 soll auch die Frage des Standortes eines Ersatzes
der baulich abgängigen Kita Sonnengarten thematisiert werden.
Darüber
hinaus sollen Gespräche mit der Evgl. Kirchengemeinde Büderich zur Errichtung
einer weiteren Großtagespflege in den bisherigen Kita-Räumen am Wichernweg
aufgenommen werden.
In
den Sommerferien wird eine aktualisierte Auswertung der Warteliste vorgenommen.
Von
besonderer Problematik wird die Finanzierung der Neubaumaßnahmen sein. Aufgrund
der Umstellung des Finanzierungssystems auf Pauschalzuschüsse, in Abkehr vom
Fördersystem Investitionsförderung je U 3-Platz 18.000 €, sind die bereit
gestellten Fördermittel von Bund und Land
bei weitem nicht für den bedarfsgerechten U 3-Ausbau ausreichend. Für Ü
3-Plätze werden überhaupt keine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Insofern
wird mit Blick auf den Haushalt zu prüfen sein, in welcher Form die Ausbauten
realisiert werden können.
Unabhängig
von den Investitionskosten wird der städt. Anteil an den Betriebskosten mit
jeder zusätzlichen Einrichtung nach Abzug der Elternbeiträge um rd. 320.000 €
steigen.
4. Jugendcafe
Alter Güterbahnhof
Der
Ausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen im Jahre 2010 mit dem Bedarf
eines niederschwelligen Freizeitangebotes für 13 – 17 jährige befasst, im Jahr
2011 ist ein Konzept zur Neuausrichtung der Jugendarbeit mit einer Umgestaltung
der Angebotsstruktur erarbeitet und beschlossen worden. Des Weiteren wurden
aufgrund eines entsprechenden JHA-Beschlusses Verhandlungen mit dem Osterather
Betreuungsverein, der die Betriebsführung übernehmen soll und der Musikszene
Meerbusch bezüglich der Programmatik geführt.
Realisiert
werden sollte das Jugendcafe im Gebäude des Alten Güterbahnhofes in Osterath,
wobei durch das Engagement von Vereinen aufgrund der Vorplanung die
Herrichtungskosten auf 280.000 €, für den Galeriebereich auf weitere 157.000 €
berechnet und so in den Haushalt aufgenommen wurden. Die Einrichtungskosten für
das Jugendcafe waren mit 40.000 € berechnet, hiervon sind 35.500 € eingeworben
worden.
Im
Rahmen der Entwurfsplanung für den Bauantrag haben sich deutliche
Kostensteigerungen ergeben.
Wesentliche
Ursachen:
- Stellplätze
- Schallschutzverglasung
wegen Abstand zwischen Wohnbebauung und Jugendcafe
- aus
gleichem Grund dürfen Fenster nicht geöffnet werden mit der Folge des
Erfordernisses einer Lüftungsanlage
- höherer
Anteil an Dachsanierungsarbeiten, wie ursprünglich angenommen
- Blitzschutzanlage
Die
Verwaltung wird hierzu für die nächste Sitzung eine Vorlage erarbeiten.