Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet zu folgenden Themen:

 

1. Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe

 

Im Rahmen des Kinderfördergesetzes wurden die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe verpflichtet, zum 1.08.2013 einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung bzw. der Kindertagespflege auch für U 3-jährige sicherzustellen. Das OVG Münster hatte mit Urteil vom 12. Oktober 2010 festgestellt, dass es für die Übertragung dieser Aufgabe einer Kostenfolgeabschätzung und eines entsprechenden Ausgleichs bedurft hätte. Darüber hinaus wurden die Kommunen verpflichtet, bei Tagespflegepersonen die nachgewiesenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung hälftig zu erstatten. 

 

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erarbeitet. Der Belastungsausgleich umfasst

a) den Verwaltungsaufwand zum Ausbau des Betreuungsangebotes

b) die Investitionskosten und

c) die Betriebskosten, soweit sie sich auf  U 3-Plätze beziehen.

 

Das Land geht davon aus, dass nur der Mehraufwand ausgleichspflichtig ist, der sich aus der Differenz der Planungsgrößen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (17%) und der Planungsgröße des Kinderförderungsgesetzes (32%) ergibt.

 

Der Belastungausgleich soll in das Fördersystem nach dem KiBiz integriert werden in der Weise, dass  der Landesanteil der Kindpauschalen für U 3-Kinder in Einrichtungen ab dem Kita-Jahr 2013/14 um 19,96% erhöht wird. Für die Kita-Jahre 2011/12 und 2012/13 soll der Ausgleich durch Einmalzahlungen erfolgen.

 

 

2. Aufnahmeverfahren in Kindertagesstätten der Stadt Düsseldorf

 

Infolge der Sicherstellung der U 3-Versorgung hat die Stadt Düsseldorf die Aufnahmekriterien für die dortigen Kindertagesstätten geändert. Eine der wesentlichen Änderungen  bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Plätzen durch Kinder, deren Eltern nicht mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind. Solche Kinder werden nicht mehr aufgenommen. Automatisch endet das Betreuungsverhältnis zum Ende des Kita-Jahres bei einem Wohnsitzwechsel nach außerhalb von Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf wurde gebeten mitzuteilen, wie viele Eltern aus Meerbusch betroffen sind. Auch in Meerbusch werden zahlreiche Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Meerbusch in Tageseinrichtungen betreut; nach Recherchen der Verwaltung besuchen rd. 60 Kinder Einrichtungen im Stadtgebiet. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches für U 3-Kinder ab dem 1.8.2013 stellt sich die Frage der Notwendigkeit der Regulierung auch für Meerbuscher Einrichtungen. Die Verwaltung wird hierzu zur nächsten Sitzung einen Vorschlag erarbeiten.

 

 

3. U 3- Ausbau   -  Weitere Ausbaumaßnahmen

 

In den nächsten Wochen werden die Ausbaumaßnahmen für die U- 3 Qualifizierung an den Kitas Fröbelstr. und Marienheim in die Realisierung gehen. Der Grundstückskaufvertrag für das Grundstück Am Flehkamp in Büderich liegt dem beauftragten Notar zur Beurkundung vor. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung zur Finanzierung der laufenden Betriebs- und Mietkosten erarbeitet. Diese soll unmittelbar nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages unterzeichnet werden. Mit diesen 3 Maßnahmen, die zum nächsten Kita-Jahr fertig gestellt sein sollen, werden 58 weitere U 3-Plätze geschaffen.

 

Die Verwaltung hofft, zeitnah nach den Sommerferien Planungen für weitere Vorhaben in die politischen Gremien  einbringen zu können, und zwar  für

  • Bösinghoven: die dortigen zwei 2-gruppigen Einrichtungen sind baulich noch nicht für die Aufnahme von U 3-Kindern  qualifiziert, darüber hinaus besteht aufgrund des Alters hoher Investitionsbedarf;
  • Lank: hier bedarf es zwingend und zeitnah der Errichtung einer weiteren Einrichtung mit 5 Gruppen; die techn. Verwaltung ist mit der Fragestellung eines geeigneten Grundstücks mit Planungsrecht befasst;
  • Strümp: auch hier soll eine weitere 5-gruppige Einrichtung entstehen.

 

In einer Sondersitzung von JHA, Sozialausschuss, Planungsausschuss und Integrationsrat am 29.08.2012 soll auch die Frage des Standortes eines Ersatzes der baulich abgängigen Kita Sonnengarten thematisiert werden.

 

Darüber hinaus sollen Gespräche mit der Evgl. Kirchengemeinde Büderich zur Errichtung einer weiteren Großtagespflege in den bisherigen Kita-Räumen am Wichernweg aufgenommen werden.

 

In den Sommerferien wird eine aktualisierte Auswertung der Warteliste vorgenommen.

 

Von besonderer Problematik wird die Finanzierung der Neubaumaßnahmen sein. Aufgrund der Umstellung des Finanzierungssystems auf Pauschalzuschüsse, in Abkehr vom Fördersystem Investitionsförderung je U 3-Platz 18.000 €, sind die bereit gestellten Fördermittel von Bund und Land  bei weitem nicht für den bedarfsgerechten U 3-Ausbau ausreichend. Für Ü 3-Plätze werden überhaupt keine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Insofern wird mit Blick auf den Haushalt zu prüfen sein, in welcher Form die Ausbauten realisiert werden können.

 

Unabhängig von den Investitionskosten wird der städt. Anteil an den Betriebskosten mit jeder zusätzlichen Einrichtung nach Abzug der Elternbeiträge um rd. 320.000 € steigen.

 

 

4. Jugendcafe Alter Güterbahnhof

 

Der Ausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen im Jahre 2010 mit dem Bedarf eines niederschwelligen Freizeitangebotes für 13 – 17 jährige befasst, im Jahr 2011 ist ein Konzept zur Neuausrichtung der Jugendarbeit mit einer Umgestaltung der Angebotsstruktur erarbeitet und beschlossen worden. Des Weiteren wurden aufgrund eines entsprechenden JHA-Beschlusses Verhandlungen mit dem Osterather Betreuungsverein, der die Betriebsführung übernehmen soll und der Musikszene Meerbusch bezüglich der Programmatik geführt.

 

Realisiert werden sollte das Jugendcafe im Gebäude des Alten Güterbahnhofes in Osterath, wobei durch das Engagement von Vereinen aufgrund der Vorplanung die Herrichtungskosten auf 280.000 €, für den Galeriebereich auf weitere 157.000 € berechnet und so in den Haushalt aufgenommen wurden. Die Einrichtungskosten für das Jugendcafe waren mit 40.000 € berechnet, hiervon sind 35.500 € eingeworben worden.

 

Im Rahmen der Entwurfsplanung für den Bauantrag haben sich deutliche Kostensteigerungen ergeben.

Wesentliche Ursachen:

  • Stellplätze
  • Schallschutzverglasung wegen Abstand zwischen Wohnbebauung und Jugendcafe
  • aus gleichem Grund dürfen Fenster nicht geöffnet werden mit der Folge des Erfordernisses einer Lüftungsanlage
  • höherer Anteil an Dachsanierungsarbeiten, wie ursprünglich angenommen
  • Blitzschutzanlage

 

Die Verwaltung wird hierzu für die nächste Sitzung eine Vorlage erarbeiten.